Lieferung von 5 Geräteträgern für Mäharbeiten und Winterdienst aufgeteilt in 2 Losen: Zwei Geräteträger 12 t bis 14 t zulässiges Gesamtgewicht mit kippbarer Pritsche, geeignet für den Einsatz eines vorhandenen Frontanbaumähgerätes Dücker UNA 800 sowie Streuautomat und Schneepflug für den Winterdienst als Neufahrzeuge für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld (Los 1). Drei Geräteträger 12 t bis 14 t zulässiges Gesamtgewicht mit kippbarer Pritsche, geeignet für den Einsatz von Streuautomat und Schneepflug für den Winterdienst als Neufahrzeuge für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld (Los 2).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-10-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrzeuge für den Winterdienst
Referenznummer: 100.31-5274
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 5 Geräteträgern für Mäharbeiten und Winterdienst aufgeteilt in 2 Losen:
Zwei Geräteträger 12 t bis 14 t zulässiges Gesamtgewicht mit kippbarer Pritsche, geeignet für den Einsatz eines vorhandenen Frontanbaumähgerätes Dücker UNA 800 sowie Streuautomat und Schneepflug für den Winterdienst als Neufahrzeuge für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld (Los 1).
Drei Geräteträger 12 t bis 14 t zulässiges Gesamtgewicht mit kippbarer Pritsche, geeignet für den Einsatz von Streuautomat und Schneepflug für den Winterdienst als Neufahrzeuge für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld (Los 2).
Lieferung von 5 Geräteträgern für Mäharbeiten und Winterdienst aufgeteilt in 2 Losen:
Zwei Geräteträger 12 t bis 14 t zulässiges Gesamtgewicht mit kippbarer Pritsche, geeignet für den Einsatz eines vorhandenen Frontanbaumähgerätes Dücker UNA 800 sowie Streuautomat und Schneepflug für den Winterdienst als Neufahrzeuge für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld (Los 1).
Drei Geräteträger 12 t bis 14 t zulässiges Gesamtgewicht mit kippbarer Pritsche, geeignet für den Einsatz von Streuautomat und Schneepflug für den Winterdienst als Neufahrzeuge für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld (Los 2).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fahrzeuge für den Winterdienst📦
Zusätzlicher CPV-Code: Fahrzeuge für den Winterdienst📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bielefeld, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind zugelassen
Wir bitten Sie allerdings, aufgrund der aktuellen Lage auf eine Teilnahme an der Submission zu verzichten. Die Vergabestelle wird das Submissionsergebnis unverzüglich über die Vergabeplattform zur Verfügung stellen.
Wir bitten Sie allerdings, aufgrund der aktuellen Lage auf eine Teilnahme an der Submission zu verzichten. Die Vergabestelle wird das Submissionsergebnis unverzüglich über die Vergabeplattform zur Verfügung stellen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 5 Geräteträgern für Mäharbeiten und Winterdienst aufgeteilt in 2 Losen:
Zwei Geräteträger 12 t bis 14 t zulässiges Gesamtgewicht mit kippbarer Pritsche, geeignet für den Einsatz eines vorhandenen Frontanbaumähgerätes Dücker UNA 800 sowie Streuautomat und Schneepflug für den Winterdienst als Neufahrzeuge für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld (Los 1).
Zwei Geräteträger 12 t bis 14 t zulässiges Gesamtgewicht mit kippbarer Pritsche, geeignet für den Einsatz eines vorhandenen Frontanbaumähgerätes Dücker UNA 800 sowie Streuautomat und Schneepflug für den Winterdienst als Neufahrzeuge für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld (Los 1).
Drei Geräteträger 12 t bis 14 t zulässiges Gesamtgewicht mit kippbarer Pritsche, geeignet für den Einsatz von Streuautomat und Schneepflug für den Winterdienst als Neufahrzeuge für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld (Los 2).
Bezeichnung des Loses: Zwei Geräteträger 12 t bis 14 t zulässiges Gesamtgewicht mit kippbarer Pritsche
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Zwei Geräteträger 12 t bis 14 t zulässiges Gesamtgewicht mit kippbarer Pritsche, geeignet für den Einsatz eines vorhandenen Frontanbaumähgerätes Dücker UNA 800 sowie Streuautomat und Schneepflug für den Winterdienst als Neufahrzeuge.
Dauer: 182 Tage
Bezeichnung des Loses: Drei Geräteträger 12 t bis 14 t zulässiges Gesamtgewicht mit kippbarer Pritsche
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Drei Geräteträger 12 t bis 14 t zulässiges Gesamtgewicht mit kippbarer Pritsche, geeignet für den Einsatz von Streuautomat und Schneepflug für den Winterdienst als Neufahrzeuge.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld
33609 Bielefeld
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
2. Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
3. Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
4. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
5. Angabe, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Dem Angebot sind durch den Bewerber mindestens 2 Referenzen des Konzerns, Herstellers oder Händlers mit folgenden Anforderungen beizufügen:
— Fertigung und/oder Lieferung vergleichbarer Geräteträger innerhalb der letzten drei Kalenderjahre,
— an mindestens 2 kommunale oder gewerbliche Auftraggeber aus dem Bereich der (Abfall-) Entsorgung,
— innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Dem Angebot ist eine kurze Betriebsbeschreibung beizufügen, aus der die Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, die Ausstattung des Bewerbers mit technischen Geräten zur Planung, Konstruktion, Fertigung und Qualitätskontrolle sowie Merkmale der Produktion hervorgehen (z. B. Einzelplatz- oder Linienfertigung).
Dem Angebot ist eine kurze Betriebsbeschreibung beizufügen, aus der die Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, die Ausstattung des Bewerbers mit technischen Geräten zur Planung, Konstruktion, Fertigung und Qualitätskontrolle sowie Merkmale der Produktion hervorgehen (z. B. Einzelplatz- oder Linienfertigung).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Jeder Anbieter, kann zur Aufklärung des Angebotes nach dem Submissionstermin vom Auftraggeber aufgefordert werden, innerhalb von 4 Kalenderwochen ein dem ausgeschriebenen Typ vergleichbares Gerät beim Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld vorzustellen.
Sollte dieser Geräteträger nicht innerhalb von 4 Kalenderwochen nach Aufforderung beim Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld vorgestellt werden können, führt das zum Ausschluss des Angebotes.
Der Bewerber muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungs- und Umbauarbeiten, Fehlerdiagnosen und Reparaturen von Auf- und Einbauten der ausgeschriebenen Geräte angeben. Dies kann der Standort des Herstellers oder ein von ihm vertraglich beauftragtes Unternehmen an einem anderen Standort sein.
Der Bewerber muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungs- und Umbauarbeiten, Fehlerdiagnosen und Reparaturen von Auf- und Einbauten der ausgeschriebenen Geräte angeben. Dies kann der Standort des Herstellers oder ein von ihm vertraglich beauftragtes Unternehmen an einem anderen Standort sein.
Bei Fremdfirmen (vom Bewerber beauftragter Fachbetrieb) soll es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Fachbetrieb aus dem Bereich Kfz-Technik, Karosserie- und / oder Fahrzeugbau handeln. Der beauftragte Fachbetrieb ist bei Abgabe des Angebotes vom Bewerber zu benennen. Der Auftraggeber kann einen aktuellen Auszug mit dem Eintrag im Handelsregister des Servicestützpunktes beim Bieter zur Aufklärung und Auswertung der Ausschreibung bei Bedarf anfordern.
Bei Fremdfirmen (vom Bewerber beauftragter Fachbetrieb) soll es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Fachbetrieb aus dem Bereich Kfz-Technik, Karosserie- und / oder Fahrzeugbau handeln. Der beauftragte Fachbetrieb ist bei Abgabe des Angebotes vom Bewerber zu benennen. Der Auftraggeber kann einen aktuellen Auszug mit dem Eintrag im Handelsregister des Servicestützpunktes beim Bieter zur Aufklärung und Auswertung der Ausschreibung bei Bedarf anfordern.
Der Service-/Kundendienst-Standort muss aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung folgende Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers ausführen können:
— Fehlerdiagnosen,
— Reparaturen an Auf- und Einbauten inklusive Karosseriearbeiten,
— Austausch von Ein- und Anbauteilen sowie
— Umbauten und
— turnusmäßige Wartungsarbeiten.
Können die Angaben zum Service-/Kundendienst-Standort nicht nachgewiesen werden, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-12-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Bielefeld, Zentrale Vergabestelle -Submissionsstelle-, Niederwall 23, 4. Etage, Flur G, Zimmer G 420, 33602 Bielefeld
Zusätzliche Informationen:
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind zugelassen
Wir bitten Sie allerdings, aufgrund der aktuellen Lage auf eine Teilnahme an der Submission zu verzichten. Die Vergabestelle wird das Submissionsergebnis unverzüglich über die Vergabeplattform zur Verfügung stellen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfüllungsgrad zu den technischen Vorgaben aus dem Leistungsverzeichnis
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kundendienst und Service, hier: Standort
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kundendienst und Service, hier Service und Erreichbarkeit
Garantie- und Gewährleistungszeitraum
Lieferzeit
Preis (Gewichtung): 50 %
Ab dem 1.7.2020 wird die Mehrwertsteuer in Deutschland vorübergehend – voraussichtlich bis zum 31.12.2020 – von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % gesenkt. Die tatsächlich anfallende Mehrwertsteuer wird erst im Rahmen der späteren Rechnungsstellung durch die Auftragnehmerin/den Auftragnehmer ausgewiesen. Da die abzurechnende Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, wird die Stadt Bielefeld daher bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters bei Vergabeverfahren grundsätzlich einen Mehrwertsteuerbetrag von 19 % bzw. 7 % zugrunde legen.
Ab dem 1.7.2020 wird die Mehrwertsteuer in Deutschland vorübergehend – voraussichtlich bis zum 31.12.2020 – von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % gesenkt. Die tatsächlich anfallende Mehrwertsteuer wird erst im Rahmen der späteren Rechnungsstellung durch die Auftragnehmerin/den Auftragnehmer ausgewiesen. Da die abzurechnende Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, wird die Stadt Bielefeld daher bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters bei Vergabeverfahren grundsätzlich einen Mehrwertsteuerbetrag von 19 % bzw. 7 % zugrunde legen.
Angebote mit dem anderen Mehrwertsteuersatz werden entsprechend umgerechnet.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9XZ2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 215-526308 (2020-10-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 100.31-5274 EX
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 5 Geräteträgern für Mäharbeiten und Winterdienst aufgeteilt in 2 Losen:
— 2 Geräteträger 12 t bis 14 t zulässiges Gesamtgewicht mit kippbarer Pritsche, geeignet für den Einsatz eines vorhandenen Frontanbaumähgerätes Dücker UNA 800 sowie Streuautomat und Schneepflug für den Winterdienst als Neufahrzeuge für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld (Los 1).
— 3 Geräteträger 12 t bis 14 t zulässiges Gesamtgewicht mit kippbarer Pritsche, geeignet für den Einsatz von Streuautomat und Schneepflug für den Winterdienst als Neufahrzeuge für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld (Los 2).
Lieferung von 5 Geräteträgern für Mäharbeiten und Winterdienst aufgeteilt in 2 Losen:
— 2 Geräteträger 12 t bis 14 t zulässiges Gesamtgewicht mit kippbarer Pritsche, geeignet für den Einsatz eines vorhandenen Frontanbaumähgerätes Dücker UNA 800 sowie Streuautomat und Schneepflug für den Winterdienst als Neufahrzeuge für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld (Los 1).
— 3 Geräteträger 12 t bis 14 t zulässiges Gesamtgewicht mit kippbarer Pritsche, geeignet für den Einsatz von Streuautomat und Schneepflug für den Winterdienst als Neufahrzeuge für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld (Los 2).
Gesamtwert des Auftrags: 0.05 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bielefeld — Amt für Organisation, IT und Zentrale Leistungen
Ab dem 1.7.2020 wird die Mehrwertsteuer in Deutschland vorübergehend - voraussichtlich bis zum 31.12.2020 - von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % gesenkt. Die tatsächlich anfallende Mehrwertsteuer wird erst im Rahmen der späteren Rechnungsstellung durch die Auftragnehmerin / den Auftragnehmer ausge-wiesen. Da die abzurechnende Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, wird die Stadt Bielefeld daher bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters bei Vergabeverfahren grundsätzlich einen Mehrwertsteuerbetrag von 19 % bzw. 7 % zugrunde legen.
Angebote mit dem anderen Mehrwertsteuersatz werden entsprechend umgerechnet.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9ULE.
Ab dem 1.7.2020 wird die Mehrwertsteuer in Deutschland vorübergehend - voraussichtlich bis zum 31.12.2020 - von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % gesenkt. Die tatsächlich anfallende Mehrwertsteuer wird erst im Rahmen der späteren Rechnungsstellung durch die Auftragnehmerin / den Auftragnehmer ausge-wiesen. Da die abzurechnende Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, wird die Stadt Bielefeld daher bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters bei Vergabeverfahren grundsätzlich einen Mehrwertsteuerbetrag von 19 % bzw. 7 % zugrunde legen.
Angebote mit dem anderen Mehrwertsteuersatz werden entsprechend umgerechnet.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9ULE.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— 2 Geräteträger 12 t bis 14 t zulässiges Gesamtgewicht mit kippbarer Pritsche, geeignet für den Einsatz eines vorhandenen Frontanbaumähgerätes Dücker UNA 800 sowie Streuautomat und Schneepflug für den Winterdienst als Neufahrzeuge für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld (Los 1).
— 2 Geräteträger 12 t bis 14 t zulässiges Gesamtgewicht mit kippbarer Pritsche, geeignet für den Einsatz eines vorhandenen Frontanbaumähgerätes Dücker UNA 800 sowie Streuautomat und Schneepflug für den Winterdienst als Neufahrzeuge für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld (Los 1).
— 3 Geräteträger 12 t bis 14 t zulässiges Gesamtgewicht mit kippbarer Pritsche, geeignet für den Einsatz von Streuautomat und Schneepflug für den Winterdienst als Neufahrzeuge für den Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld (Los 2).
Bezeichnung des Loses: 2 Geräteträger 12 t bis 14 t zulässiges Gesamtgewicht mit kippbarer Pritsche
Kurze Beschreibung:
2 Geräteträger 12 t bis 14 t zulässiges Gesamtgewicht mit kippbarer Pritsche, geeignet für den Einsatz eines vorhandenen Frontanbaumähgerätes Dücker UNA 800 sowie Streuautomat und Schneepflug für den Winterdienst als Neufahrzeuge.
Bezeichnung des Loses: 3 Geräteträger 12 t bis 14 t zulässiges Gesamtgewicht mit kippbarer Pritsche
Kurze Beschreibung:
2 Geräteträger 12 t bis 14 t zulässiges Gesamtgewicht mit kippbarer Pritsche, geeignet für den Einsatz von Streuautomat und Schneepflug für den Winterdienst als Neufahrzeuge.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-03 📅
Name: RKF Bleses GmbH
Postort: Bielefeld
Land: Deutschland 🇩🇪 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.02 EUR 💰
0.03 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 15
1
Referenz Zusätzliche Informationen
Ab dem 1.7.2020 wird die Mehrwertsteuer in Deutschland vorübergehend - voraussichtlich bis zum 31.12.2020 - von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % gesenkt. Die tatsächlich anfallende Mehrwertsteuer wird erst im Rahmen der späteren Rechnungsstellung durch die Auftragnehmerin / den Auftragnehmer ausge-wiesen. Da die abzurechnende Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, wird die Stadt Bielefeld daher bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters bei Vergabeverfahren grundsätzlich einen Mehrwertsteuerbetrag von 19 % bzw. 7 % zugrunde legen.
Ab dem 1.7.2020 wird die Mehrwertsteuer in Deutschland vorübergehend - voraussichtlich bis zum 31.12.2020 - von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % gesenkt. Die tatsächlich anfallende Mehrwertsteuer wird erst im Rahmen der späteren Rechnungsstellung durch die Auftragnehmerin / den Auftragnehmer ausge-wiesen. Da die abzurechnende Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht feststeht, wird die Stadt Bielefeld daher bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters bei Vergabeverfahren grundsätzlich einen Mehrwertsteuerbetrag von 19 % bzw. 7 % zugrunde legen.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9ULE.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.