Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von antiseptischen Chlorhexidin Waschtüchern
AL 50/20
Produkte/Dienstleistungen: Antiseptika und Desinfektionsmittel📦
Kurze Beschreibung: Lieferung von antiseptischen Chlorhexidin Waschtüchern.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Desinfektionsmittel📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Antiseptika und Desinfektionsmittel📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von gebrauchsfertigen Waschhandschuhen/-tüchern mit dem Wirkstoff 2 % Chlorhexidin zur antiseptischen Körperwaschung bei Risikopatienten für die...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von gebrauchsfertigen Waschhandschuhen/-tüchern mit dem Wirkstoff 2 % Chlorhexidin zur antiseptischen Körperwaschung bei Risikopatienten für die Charité - Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätstestung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Kostenkriterium (Name): Niedrigster Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 70
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: 3 * um jeweils 12 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren über vergleichbare Leistungen: Nachzuweisen sind Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren über vergleichbare Leistungen: Nachzuweisen sind Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen.
Vergleichbare Leistungen sind Lieferungen jeder Art von gebrauchsfertigen Einmal-Waschhandschuhen/-tüchern zur Ganzkörperwaschung (Waschen ohne Wasser).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu Eignungskriterium 1: Gefordert sind
a) pro Jahr so viele Referenzen, dass eine Liefermenge vergleichbarer Leistungen in jedem der letzten 3...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu Eignungskriterium 1: Gefordert sind
a) pro Jahr so viele Referenzen, dass eine Liefermenge vergleichbarer Leistungen in jedem der letzten 3 Geschäftsjahre von mind. 200 000 Packungen (1 Packung = 1 Ganzkörperwaschung) und
b) in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens eine Referenz mit einer Liefermenge von 25 000 Packungen (1 Packung = 1 Ganzkörperwaschung) nachgewiesen wird.
Die Referenz b) kann in den Referenzen von a) enthalten sein.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-08
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-04 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-08
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Zentrale Vergabestelle der Charité
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es sind keine Bieter zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: 2025
Zusätzliche Informationen
“Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal unter https://vergabeplattform.charite.de bis zum 7.10.2020, 22.00 Uhr, zum Download...”
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf unserem Bieterportal unter https://vergabeplattform.charite.de bis zum 7.10.2020, 22.00 Uhr, zum Download zur Verfügung.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich, wird jedoch empfohlen, da Sie dann über alle Änderungen informiert werden und so das Risiko der Einreichung falscher/ungenügender Unterlagen gemindert wird.
Ihre Fragen/Hinweise reichen Sie bitte ebenfalls über https://vergabeplattform.charite.de ein. Letzter Termin für die Einreichung ist der 25.9.2020, 11.00 Uhr.
Es sind nur elektronische Angebote zugelassen.
Signatur und Zusatzsoftware werden nicht benötigt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013/8316📞
E-Mail: post@senweb.berlin.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o. a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013/8316📞
E-Mail: post@senweb.berlin.de📧
Quelle: OJS 2020/S 177-424963 (2020-09-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-16) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von gebrauchsfertigen Waschhandschuhen/-tüchern mit dem Wirkstoff 2 % Chlorhexidin zur antiseptischen Körperwaschung bei Risikopatienten für die...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von gebrauchsfertigen Waschhandschuhen/-tüchern mit dem Wirkstoff 2 % Chlorhexidin zur antiseptischen Körperwaschung bei Risikopatienten für die Charité – Universitätsmedizin Berlin, Charitéplatz 1, 10117 Berlin.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 177-424963
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: AL 50/20
Titel: Lieferung von antiseptischen Chlorhexidin Waschtüchern
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
“Angaben zum Wert des Auftrags können nicht erfolgen, da die Veröffentlichung dieser Angaben den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens...”
Angaben zum Wert des Auftrags können nicht erfolgen, da die Veröffentlichung dieser Angaben den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden würde (vgl. § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV).
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).
Die o. a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 055-137008 (2021-03-16)