Lieferung von Blutentnahme-Sets, Adressaufkleber und Siegelstreifen für die Polizei Sachsen

Polizeiverwaltungsamt Logistikzentrum

Lieferung von Blutentnahme-Sets, Adressaufkleber und Siegelstreifen für die Polizei Sachsen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-08-06 Auftragsbekanntmachung
2020-09-10 Ergänzende Angaben
2020-09-17 Ergänzende Angaben
2020-11-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-08-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung
Referenznummer: B5402
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Blutentnahme-Sets, Adressaufkleber und Siegelstreifen für die Polizei Sachsen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Hämatologisches Verbrauchsmaterial 📦
Selbstklebende Etiketten 📦
Verschiedene Druckerzeugnisse 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Polizeiverwaltungsamt Logistikzentrum
Postanschrift: Lützner Straße 218
Postleitzahl: 04179
Postort: Leipzig
Kontakt
Internetadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/index.htm 🌏
E-Mail: gs.lz.pva@polizei.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3414948-0 📞
Fax: +49 3414948-200 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-173be8f65e3-49fed875e7346f6e 🌏
URL der Teilnahme: https://evergabe.sachsen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-06 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-11 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 154-376400
ABl. S-Ausgabe: 154
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Blutentnahme-Sets
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Lieferung von Blutentnahme-Sets.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Rahmenvertrag beginnt mit Kalenderjahr 2021. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 2 Jahre mit der Option der Verlängerung für 2 weitere Jahre, dabei wird Vertragsjahr mit Kalenderjahr gleichgesetzt.
Beschreibung der Optionen:
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 2 Jahre mit der Option der Verlängerung für 2 weitere Jahre, dabei wird Vertragsjahr mit Kalenderjahr gleichgesetzt.
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Adressaufkleber
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Lieferung von Adressaufkleber
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit des Vertrages beträgt 2 Jahre mit der Option der Verlängerung für 2 weitere Jahre, dabei wird Vertragsjahr mit Kalenderjahr gleichgesetzt.
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Siegelstreifen
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Lieferung von Siegelstreifen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leipzig

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— zur persönlichen Lage des Unternehmens
1. Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Ab-gaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung E1),
2. Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschluss-gründen (Erklärung E2),
3. Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung (nur bei Bietergemeinschaften, Erklärung E3),
— zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
4. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4),
5. Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN (Vordruck für Verzeichnis Unterauftragnehmer, soweit gemäß Erklärung E5 notwendig),
— zur technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde):
6. Referenzen (Erklärung E6);
— weitere Erklärungen/Nachweise:
Ggf. weitere Nachweise/Erklärungen gemäß den Bewerbungsbedingungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— zur technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde):
6. Referenzen (Erklärung E6);
— weitere Erklärungen/Nachweise:
Ggf. weitere Nachweise/Erklärungen gemäß den Bewerbungsbedingungen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-173be8f65e3-49fed875e7346f6e 🌏
Fax: +49 3414948-0 📠
Land: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/PVA.htm 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 154-376400 (2020-08-06)
Ergänzende Angaben (2020-09-10)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Hämatologisches Verbrauchsmaterial 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-10 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 179-432071
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 154-376400
ABl. S-Ausgabe: 179
Quelle: OJS 2020/S 179-432071 (2020-09-10)
Ergänzende Angaben (2020-09-17)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 184-444176
ABl. S-Ausgabe: 184
Quelle: OJS 2020/S 184-444176 (2020-09-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 224-550316
ABl. S-Ausgabe: 224
Zusätzliche Informationen
Weiteres Vorgehen für Los 1 – Lieferung von Blutentnahme-Sets: Die Leistungsbeschreibung wird überarbeitet und es erfolgt ein neues Vergabeverfahren.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung von Adressaufklebern

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-09 📅
Name: Kuhnle Laborbedarf
Postanschrift: Greschbachstraße 18
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76229
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721-481649 📞
E-Mail: info@kuhnle-laborbedarf.de 📧
Land: Karlsruhe 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Voigtländer GmbH
Postanschrift: Alemannenstr. 42
Postort: Blumberg
Postleitzahl: 78176
Telefon: +49 77024791518 📞
E-Mail: b.riesle@voigtlaendertechnik.de 📧
Land: Baden-Württemberg 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 224-550316 (2020-11-12)