Lieferung von Büchern an Leseclubs und media.labs in Deutschland

Stiftung Lesen

Lieferung von Kinder- und Jugendbüchern an Leseclubs und media.labs der Stiftung Lesen, die sich in Kinder- und Jugendeinrichtungen, Schulen, Bibliotheken etc. in ganz Deutschland befinden. Die Lieferungen erfolgen frei Haus ab August 2020 bis voraussichtlich Ende 2020.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-06.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-05-06 Auftragsbekanntmachung
2020-09-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-05-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gedruckte Bücher
Referenznummer: 131
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Kinder- und Jugendbüchern an Leseclubs und media.labs der Stiftung Lesen, die sich in Kinder- und Jugendeinrichtungen, Schulen, Bibliotheken etc. in ganz Deutschland befinden. Die Lieferungen erfolgen frei Haus ab August 2020 bis voraussichtlich Ende 2020.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gedruckte Bücher 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Lernspiele 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mainz, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stiftung Lesen
Postanschrift: Römerwall 40
Postleitzahl: 55131
Postort: Mainz
Kontakt
Internetadresse: http://www.stiftunglesen.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@stiftunglesen.de 📧
Telefon: +49 6131-28890-26 📞
Fax: +49 6131-28890-37 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLNDF6E/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLNDF6E 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-06 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-08 📅
Datum des Beginns: 2020-07-07 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 090-214089
ABl. S-Ausgabe: 90
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLNDF6E

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 485 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Es bestehen 16 vor allem aus Büchern bestehende Pakete, die zwischen 8 und 26 Titeln enthalten. Die Stiftung Lesen plant die Abnahme von insgesamt 2.180 Bücherpaketen, die sich zu unterschiedlichen Stückzahlen auf die 11 unterschiedlichen Pakete für die Leseclubs sowie die 5 unterschiedlichen Pakete für die media.labs verteilen. Die Titel richten sich an die Altersgruppe zwischen ca. 6 und 16 Jahren.
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Es handelt sich um aktuell lieferbare und deutschsprachige Bücher, Spiele und Kamishibai-Vorlagen, die unter pädagogischen Gesichtspunkten ausgewählt wurden. Pro Titel wird immer ein Exemplar an einen Leseclub bzw. ein media.lab ausgeliefert, d. h. es gibt keine Mehrfachexemplare.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 485 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leseclubs und media.labs in Einrichtungen in ganz Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Der Bieter reicht einen aktuellen Handelsregisterauszug ein.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Hochwertige Qualität der Folierung der in den Bücherpaketen enthaltenen Taschenbücher
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Preis (Gewichtung): 95 %

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Stiftung
Kontakt
Kontaktperson: Wolf Borchers
Internetadresse: www.stiftunglesen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YLNDF6E/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Internetadresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
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§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union,
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist da.
Quelle: OJS 2020/S 090-214089 (2020-05-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 511 007 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 182-437841
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 090-214089
ABl. S-Ausgabe: 182
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLNDXH1

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stiftung Lesen
Römerwall 40
55131 Mainz

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-06 📅
Name: ekz Bibliotheksservice GmbH
Postanschrift: Bismarckstr. 3
Postort: Reutlingen
Postleitzahl: 72764
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7121 / 144-0 📞
E-Mail: martina.heusel@ekz.de 📧
Land: Reutlingen 🏙️
Internetadresse: https://www.ekz.de/ekz-bibliothekseinrichtung-ausstattung-service-und-medien/ 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Quelle: OJS 2020/S 182-437841 (2020-09-15)