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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tische, Schränke, Schreibtische und Bücherschränke📦
Ort der Leistung: Hamm, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Stadtgebiet Hamm
59065 Hamm
Anlieferungsstellen sind alle ca. 120 Dienststellen und Schulen der Stadt Hamm.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Hamm schreibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung des voraussichtlichen Bedarfs an Büromöbeln im offenen Verfahren aus.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beschaffenheit & Dekore
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sicherheitszertifizierung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umwelteigenschaften
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zusätzliche Garantie
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferfrist
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bemusterung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 40
Dauer
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2022-03-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Stadt Hamm kann die Rahmenvereinbarung nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 3 Mal um bis zu insgesamt 36 Monate (i.d.R. in 12-Monats-Intervallen) zu...”
Beschreibung der Optionen
Die Stadt Hamm kann die Rahmenvereinbarung nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 3 Mal um bis zu insgesamt 36 Monate (i.d.R. in 12-Monats-Intervallen) zu den gleichen Bedingungen verlängern (sog. Optionen). Die Option wird spätestens 3 Monate vor Vertrags- bzw. Optionsablauf schriftlich ausgeübt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(1.1) Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(1.1) Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(1) Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
(1.1) Bieterfragebogen mit Referenzliste über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen:
(1.1) Bieterfragebogen mit Referenzliste über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren mit Angabe der Art der Lieferung, des Auftragswerts, des Lieferungszeitraumes sowie des Auftraggebers mit zentraler Tel.-Nr..
Auf die Vorlage einer Referenzliste wird bei Bietern verzichtet, die in den letzten 3 Jahren bereits vergleichbare Lieferungen an die Stadt Hamm erbracht haben.
(1.2) nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.2.1) Bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck „Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen/zur Eignungsleihe“
(1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
(2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 10 Kalendertagen sind Muster, der angebotenen Produkte zur Besichtigung und Erprobung zur Verfügung zu stellen.
Bei präqualifizierten Bietern genügt der Hinweis auf die Eintragung in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedstaaten, wenn und soweit sich die zuvor genannten Angaben aus diesem Verzeichnis ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Eigenerklärung bzw. der entsprechenden Angaben im Präqualifikations- oder gleichwertigen Verzeichnis von den in die engere Wahl genommenen Bietern im Wege der Aufklärung die Vorlage geeigneter Nachweise zu verlangen.
Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-10
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-10
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Hamm
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: Ca. Januar 2025
Zusätzliche Informationen
“Mit dem Angebot ist einzureichen:
1. Eine Eigenerklärung zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB (Vordruck),
2. Bei...”
Mit dem Angebot ist einzureichen:
1. Eine Eigenerklärung zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB (Vordruck),
2. Bei Eignungsleihe die unterzeichnete „Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen“ für das andere Unternehmen,
3. Bei der Bildung von Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck).
Der oben angeführte Bieterfragebogen ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.
Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist darüber hinaus eine „Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen“ einzureichen.
4. Ggf. Nachweis über die Erteilung eines gültigen GS-Zeichens oder eines gleichwertigen Zertifikates.
Hinweis: Sofern das GS-Zeichen bereits beantragt ist, eine abschließende Zertifizierung aber noch aussteht, so muss zumindest eine entsprechende Erklärung bzw. der Antrag an die Prüfungsstelle übersandt werden.
5. Ggf. vorhandene Zertifikate/Nachweise zum Nachweis der Einhaltung von Normen des Umweltschutzes und/oder zur Umweltverträglichkeit der angebotenen Produkte (z. B. „FSC“, „PEFC“, „Blauer Engel“ oder gleichwertig),
6. Vollständige geltende Herstellerpreisliste/n mit Abbildungen in digitaler Form,
7. Dekormuster in digitaler Form,
8. Ggf. gesondertes Blatt bzw. gesonderte Datei mit Auflistung von Aufpreisen zum Listenpreis.
Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen ist einzureichen:
1. Nachweis Gütespanplatte E 1 nach DIN EN 14322,
2. Herstellererklärung und Sicherheitsdatenblatt gem. Richtlinie 2001/58/EG,
3. Nachweis Formaldehydabgabe der verwendeten Spanplatten nach Emissionsklasse E 1,
4. Nachweis über den Nichteinsatz von Holzschutzmitteln (Fungizide, Insektizide) und halogenorganischen Verbindungen.
Mit dem Angebot ist nicht einzureichen:
1. Leistungsbeschreibung,
2. Leistungsverzeichnis,
3. Bewerbungsbedingungen,
4. Zusätzliche Vertragsbedingungen,
5. Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe,
6. Informationsblatt DSGVO.
Sonstige Hinweise:
1. Die Nachweise sind auf besondere Anforderung als Original vorzulegen.
2. Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
3. Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z. B. per Fax, Mail) vor.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDY1A3
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung über die Lieferung des voraussichtlichen Bedarfs an Büromöbeln.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 880 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung über die Lieferung des voraussichtlichen Bedarfs an Büromöbeln” Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Die Rahmenvereinbarung kann nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 3 Mal um bis zu insgesamt 36 Monate (i. d. R. in 12-Monats-Intervallen) zu den gleichen...”
Beschreibung der Optionen
Die Rahmenvereinbarung kann nach Ablauf der Vertragslaufzeit maximal 3 Mal um bis zu insgesamt 36 Monate (i. d. R. in 12-Monats-Intervallen) zu den gleichen Bedingungen verlängert werden.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 200-484346
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: VgV/EU/20/014
Titel: Lieferung von Büromöbeln als Rahmenvereinbarung
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 7
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Raumstore GmbH
Postort: Geseke
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Soest🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 880 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 880 000 💰
“Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich lediglich um die gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachung eines bereits vergebenen Auftrages. Es können keine...”
Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich lediglich um die gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachung eines bereits vergebenen Auftrages. Es können keine Vergabeunterlagen angefordert werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDYSE
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 045-110723 (2021-03-01)