Beschreibung der Beschaffung
Die Hamburger Stadtentwässerung AöR, nachfolgend Auftraggeber, beabsichtigt, einen Vertrag über die Lieferung von 2, mit der Option auf ein drittes, Dreiachs-Hochdruckspül- und Saugfahrzeugen (Fahrgestell und Aufbau) inkl. Zubehör abzuschließen.
Der Konzern Hamburg Wasser besteht aus der Hamburger Wasserwerke GmbH und der Hamburger Stadtentwässerung AöR.
Die ausgeschriebenen Dreiachs-Saugfahrzeuge (Trummensauger) mit kippbarem Saug- und Druckbehälter, teleskopierbarem Rohrausleger zur Straßenablaufreinigung und kleiner Spüleinrichtung inkl. Zubehör, werden bei der Hamburger Stadtentwässerung AöR im Bereich Netze zum Reinigen von Straßenabläufen (Trummen) sowie als reine Saugfahrzeuge eingesetzt.
Die Besatzungsstärke besteht in der Regel aus max. 2. Personen. Die Zulassung erfolgt auf die Hamburger Stadtentwässerung AöR, Billhorner Deich 2, 20539 Hamburg.
Hamburg Wasser legt besonderen Wert auf lärm- und schadstoffarme Fahrzeuge sowie auf eine ergonomische und bedien freundliche Gestaltung, um den Mitarbeitern, die sie einsetzen, optimale Arbeitsbedingungen mit geringer gesundheitlicher Belastung, zu gewährleisten. Es wird ebenso viel Wert auf die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit sowie Minimierung von Gefahren am und mit den Fahrzeugen gelegt.
Es sollen kompakte und wendige Fahrzeuge mit hoher Nutzlast konstruiert werden. Ebenso sollen die Fahrzeuge robust, mit oft verbauten und bewährten Komponenten hergestellt werden, damit sie wartungs- und verschleißarm mit geringen Instandhaltungskosten ihre Dienste leisten. Ähnliche Fahrzeuge und die Einsatzgebiete können nach vorheriger Terminabsprache besichtigt werden. Nachfolgend wird die mind. Ausstattung sowie Ausführung und Lieferumfang beschrieben.
Der Lieferumfang beinhaltet 2 komplette, vollgetankte und einsatzfähige Fahrzeuge (Fahrgestell und Aufbau) inkl. Zubehör, Saug- und Druckschläuchen, Hochdruckschläuchen sowie vollständige Fahrzeugbegleitpapiere gem. der vorliegenden Zulassung und des Leistungsverzeichnisses.
Die Lieferung eines kompletten Fahrzeuges ist für das vierte Quartal 2020 und eines für das dritte Quartal 2021 vorgesehen. Sollten die Termine nicht realisierbar sein, ist dieses bei Abgabe des Angebotes deutlich zu vermerken.
Es werden ausschließlich nur fabrikneue Waren und Artikel akzeptiert. Vorführer, Ausstellungsobjekte, sog. B-Waren oder gebrauchte Artikel und Waren werden nicht akzeptiert. Weiterhin werden für das Fahrerhaus nur Werkslackierungen akzeptiert, Um- oder Überlackierungen sind nicht gestattet.
Das Fahrzeug und die Anforderungen werden in der Zulassung sowie Leistungsverzeichnis genauer spezifiziert. Tiefergehende Spezifikationen und Konfigurationen obliegen dem jeweiligen Hersteller/Anbieter und sind in einer Angebotsanlage ausreichend zu dokumentieren. Im Übrigen gilt für alle genannten Punkte Stand der Technik.
Der Auftragnehmer ist für die einwandfreie Funktion des Gesamtkonzeptes sowie sämtlicher von ihm, seinen Nachunternehmern und Montagepartner erbrachten Leistungen verantwortlich.