Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrag über die Lieferung von Druckerpapier DIN A4 und DIN A3 für die Gesellschaften des Landkreises Rhein-Neckar. Dabei handelt es sich um Direktlieferungen an die jeweiligen Gesellschaften/Standorte.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Druckerpapier
Produkte/Dienstleistungen: Druckpapier📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrag über die Lieferung von Druckerpapier DIN A4 und DIN A3 für die Gesellschaften des...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrag über die Lieferung von Druckerpapier DIN A4 und DIN A3 für die Gesellschaften des Landkreises Rhein-Neckar. Dabei handelt es sich um Direktlieferungen an die jeweiligen Gesellschaften/Standorte.
1️⃣
Ort der Leistung: Rhein-Neckar-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rhein-Neckar-Kreis
Beschreibung der Beschaffung: Vgl. oben Abschnitt II.1.4).
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-05-01 📅
Datum des Endes: 2021-04-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftraggeber kann den Vertrag spätestens 2 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch einseitige schriftliche Erklärung an den Auftragnehmer dreimal...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Auftraggeber kann den Vertrag spätestens 2 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch einseitige schriftliche Erklärung an den Auftragnehmer dreimal jeweils um ein Jahr verlängern.
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Zusätzliche Informationen:
“Zu Abschnitt II.1.6): Gegenstand der hiesigen Ausschreibung ist ein (Fach-)Los, welches mit separater Bekanntmachung veröffentlicht werden soll. Die Angabe...”
Zusätzliche Informationen
Zu Abschnitt II.1.6): Gegenstand der hiesigen Ausschreibung ist ein (Fach-)Los, welches mit separater Bekanntmachung veröffentlicht werden soll. Die Angabe unter Abschnitt II.1.6) erfolgt aus rein technischen Gründen (Pflichtfeld).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Haftpflichtversicherung mit einer wie in den Allgemeinen Vertragsbedingungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Haftpflichtversicherung mit einer wie in den Allgemeinen Vertragsbedingungen vorgesehenen Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden besteht oder bestehen wird. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.
“Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Haftpflichtversicherung mit einer wie in den Allgemeinen Vertragsbedingungen...”
Eigenerklärung darüber, dass für den Zeitraum der Leistungserbringung eine Haftpflichtversicherung mit einer wie in den Allgemeinen Vertragsbedingungen vorgesehenen Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden besteht oder bestehen wird. Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung durch Nennung von mindestens einer Referenz über vergleichbare Lieferleistungen, gegliedert nach:
a) Auftraggeber der referenzierten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung durch Nennung von mindestens einer Referenz über vergleichbare Lieferleistungen, gegliedert nach:
a) Auftraggeber der referenzierten Leistungen;
b) Leistungserbringer;
c) Leistungszeitraum ab dem 5.3.2017;
d) Brutto-Auftragswert (Honorar) und
e) referenzierter Leistungsumfang.
Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Eigenerklärung durch Nennung von mindestens einer Referenz über vergleichbare Lieferleistungen, gegliedert nach:
a) Auftraggeber der referenzierten...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Eigenerklärung durch Nennung von mindestens einer Referenz über vergleichbare Lieferleistungen, gegliedert nach:
a) Auftraggeber der referenzierten Leistungen;
b) Leistungserbringer;
c) Leistungszeitraum ab dem 5.3.2017;
d) Brutto-Auftragswert (Honorar) und
e) referenzierter Leistungsumfang.
Bei Nichterfüllung der Mindestanforderung erfolgt der Ausschluss.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Dem Auftraggeber sind nach Angebotsabgabe auf gesonderte, schriftliche Aufforderung innerhalb von 5 Werktagen kostenlos acht Pakete A4 (20 000 Blatt) und 4...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Dem Auftraggeber sind nach Angebotsabgabe auf gesonderte, schriftliche Aufforderung innerhalb von 5 Werktagen kostenlos acht Pakete A4 (20 000 Blatt) und 4 Pakete A3 (10 000 Blatt) der angebotenen Druckmedien zur Verfügung zu stellen. Die übersandten Druckmedien werden im Rahmen eines Tests auf störungsfreie Lauffähigkeit auf 2 beim Auftraggeber eingesetzten Druck- und Kopiersystemen von Kyocera (TASKalfa 351ci und TASKalfa 5053ci) geprüft. Die Druckmedien müssen auf den vorgenannten Modellen jeweils 20 aufeinanderfolgende Druckdurchläufe mit einer Kapazität von 1-100 Klicks störungsfrei verarbeiten können. Dies gilt sowohl für einen Druckdurchlauf in schwarz/weiß und Farbe sowie in simplex und Duplex. Zudem dürfen die eingereichten Druckmedien bei einem Druckdurchlauf von 10 000 Seiten nicht mehr als einen Papierstau verursachen. Wird die letztgenannte Voraussetzung nicht erfüllt, erfolgt der Ausschluss des Angebots.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 120-294459
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-05
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-04-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-05
11:00 📅
“Zu Abschnitt III.1) Teilnahmebedingungen:
1) Der Bieter muss sein Angebot unter zwingender Nutzung des den Vergabeunterlagen beigefügten Teilnahmeformulars...”
Zu Abschnitt III.1) Teilnahmebedingungen:
1) Der Bieter muss sein Angebot unter zwingender Nutzung des den Vergabeunterlagen beigefügten Teilnahmeformulars „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ beim Auftraggeber einreichen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung;
2) Sämtliche im Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“, für eine oder mehrere der dort unter Abschnitt III und/oder V geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bieters/der Bietergemeinschaft. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V im Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Vor der Zuschlagserteilung fordert der Auftraggeber den Bieter auf, an den er den Auftrag vergeben will, die nach Abschnitt III, IV und V im Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ geforderten Erklärungen beizubringen;
3) Eine Bietergemeinschaft, muss mit ihrem Angebot eine Erklärung zur Bietergemeinschaft vorlegen. Die Eigenerklärungen nach den Abschnitten III und IV im Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist das Teilnahmeformular insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten;
4) Beabsichtigt der (Einzel-)Bieter/die Bietergemeinschaft, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Fähigkeiten anderer, rechtlich selbständiger Unternehmen zu bedienen („Unterauftragnehmer“), muss er/sie die Teile des Auftrags, die im Wege der Unterauftragsvergabe vergeben werden sollen, bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat der (Einzel-)Bieter/die Bietergemeinschaft auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers diese Unternehmen zu benennen und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Die Eigenerklärungen nach Abschnitt III und IV im Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch für die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu erbringen. Für jeden vorgesehenen Unterauftragnehmer ist das Teilnahmeformular „Eignungskriterien und Ausschlussgründe“ insoweit zu vervielfältigen und entsprechend zu bearbeiten. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der Auftraggeber verlangen, dass dieser Unterauftragnehmer ersetzt wird. Der Auftraggeber kann dem Bieter dafür eine Frist setzen.
Zur Eignungsleihe vgl. Abschnitt I Ziff. 5 im Teilnahmeformular.
Zur Selbstreinigung vgl. Abschnitt I Ziff. 6 im Teilnahmeformular.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 025-055937 (2020-02-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von Druckerpapier DIN A4 und DIN A3 für die Gesellschaften des...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags über die Lieferung von Druckerpapier DIN A4 und DIN A3 für die Gesellschaften des Landkreises Rhein-Neckar. Dabei handelt es sich um Direktlieferungen an die jeweiligen Gesellschaften/Standorte.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Vgl. oben Abschnitt II.1.4.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 025-055937
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Lieferung von Druckerpapier
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-03-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Igepa Grosshandel GmbH
Postort: Dieburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Darmstadt-Dieburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Zu Abschnitt V.2.4. Angaben zum Wert des Auftrags/Loses und Abschnitt II.1.7. Gesamtwert der Beschaffung: Einzelne Angaben sind nicht zu veröffentlichen,...”
Zu Abschnitt V.2.4. Angaben zum Wert des Auftrags/Loses und Abschnitt II.1.7. Gesamtwert der Beschaffung: Einzelne Angaben sind nicht zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung – wie hier – den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schadet oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigt. Die nicht valide Eintragung erfolgte deshalb nur aus technischen Gründen (Pflichtfeld).
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 075-178049 (2020-04-14)