Auftragsbekanntmachung (2020-04-03) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postort: Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5171/43-1226📞
E-Mail: vergabestelle.peine@bge.de📧
Fax: +49 5171/43-1502 📠
Region: Peine🏙️
URL: www.bge.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E47256947🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E47256947🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr. 2 GWB
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von einem Radlader mit Schnellwechselsystem, Konrad u. T.
Produkte/Dienstleistungen: Erdbewegungs- und Erdaushubmaschinen sowie zugehörige Teile📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von einem Radlader mit Schnellwechselsystem für den Einsatz auf der Schachtanlage Konrad unter Tage.”
1️⃣
Ort der Leistung: Salzgitter, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Salzgitter-Bleckenstedt, Schachtanlage Konrad 1
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen der Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad in Salzgitter soll ein Radlader mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der Errichtung eines Endlagers für radioaktive Abfallstoffe im früheren Eisenerzbergwerk Konrad in Salzgitter soll ein Radlader mit Schnellwechselsystem für den Einsatz unter Tage beschafft werden. Hierbei wird besonders auf eine kompakte und wendige Bauweise Wert gelegt. Als Radlader soll ein Serienfahrzeug in zulässiger Ausführung gem. StVZO zum Einsatz kommen. Durch entsprechende Sonderausstattungen soll der Radlader auf die Anforderungen des AG angepasst werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-08-03 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Handelsregisterauszug — Nachweis/Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben
— Nachweis/Eigenerklärung über die Zahlung von...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Handelsregisterauszug — Nachweis/Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben
— Nachweis/Eigenerklärung über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen;
— Eigenerklärung zur Nichtvorlage von Ausschlussgründen gem. § 123 und 124 GWB. Jedes Mitglied von Bietergemeinschaftenhat ein eigenes Formblatt „Eignungsangaben“ auszufüllen. Sämtliche Nachweise/Bescheinigungen, in denen keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen der für sie zuständigen Behörden/Institutionen ihres Heimatlandes mit beglaubigter Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen.
Soweit sich der Bewerber auf Fähigkeiten von Nachunternehmen beruft, haben diese Nachunternehmer ebenfalls das Formular „Eignungsangaben“ auszufüllen und vorzulegen, sowie eine Verpflichtungserklärung für den Auftragsfall abzugeben.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Eigenerklärung betreffend Insolvenz/Liquidation;
— Angaben über den Umsatz (netto) des Bewerbers, den dieser in den letzten 3 abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Eigenerklärung betreffend Insolvenz/Liquidation;
— Angaben über den Umsatz (netto) des Bewerbers, den dieser in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit der Produktion und Lieferung von Sonderfahrzeugen erzielt hat.
Details sind dem Bewerbungsformular zu entnehmen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zur Darlegung seiner fachlichen Eignung hat der Bewerber Angaben und Nachweise über seine vergleichbaren Lieferaufträge zu erbringen. Lieferaufträge, die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zur Darlegung seiner fachlichen Eignung hat der Bewerber Angaben und Nachweise über seine vergleichbaren Lieferaufträge zu erbringen. Lieferaufträge, die durch mit dem Bewerber verbundene Gesellschaften ausgeführt wurden, können benannt werden.
Die fachliche Eignung des Bewerbers setzt Erfahrung des Bewerbers oder seiner verbundenen Gesellschaften mit der Lieferung von Radlader mit Schnellwechselsystemen voraus, deren Einsatz sich in der Praxis durch Zuverlässigkeit und Robustheit bewährt hat.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Der Bewerber wendet Qualitätsmanagementprozesse bei der Lieferung von Bau-Fahrzeugen an.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 247-608935
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-05-11
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-07-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-05-11
14:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 069-163563 (2020-04-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von einem Radlader mit Schnellwechselsystem für den Einsatz auf der Schachtanlage Konrad unterTage.” Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Salzgitter-Bleckenstedt
Schachtanlage Konrad 1
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 069-163563
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt — Vergabekammer des Bundes
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 187-449559 (2020-09-21)