Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt L 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ liegt den Vergabeunterlagen bei.
Ausschlusskriterium bei Nichterfüllung:
Nr. I „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ des Formblatts L 124 (VHL Bayern):
— Erklärung, dass für den Bieter keine Ausschlussgründe gemäß den § 123 oder § 124 GWB vorliegen;
— Erklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist;
— Erklärung, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Bieter eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes auf gesondertes Verlangen vorlegen.
— Erklärung, dass der Bieter Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Bieter eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers vorlegen.
— Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich der Bieter nicht in Liquidation befindet.
Oder
— Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, auf Verlangen wird ihn der Bieter vorlegen.
Nr. II „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ des Formblatts L 124 (VHL Bayern):
— Erklärung, dass der Bieter in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen ist.
Oder
— Erklärung, dass der Bieter nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet ist, kann aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Bieter zur Bestätigung seiner Erklärung auf gesondertes Verlangen vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise.