Lieferung von elektrischer Energie (100 % Ökostrom) für die Abnahmestellen des Landkreises Rottal-Inn
Lieferzeitraum: 01/2021-12/2023
Gesamtmenge von ca. 1 850 000 kWh pro Jahr.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) 01/2021-12/2023 für die Abnahmestellen des Landkreises Rottal-Inn
51-2011”
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von elektrischer Energie (100 % Ökostrom) für die Abnahmestellen des Landkreises Rottal-Inn
Lieferzeitraum: 01/2021-12/2023
Gesamtmenge von ca. 1...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von elektrischer Energie (100 % Ökostrom) für die Abnahmestellen des Landkreises Rottal-Inn
Lieferzeitraum: 01/2021-12/2023
Gesamtmenge von ca. 1 850 000 kWh pro Jahr.
1️⃣
Ort der Leistung: Rottal-Inn🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landratsamt
Rottal-Inn Ringstr. 4-7
84347 Pfarrkirchen
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von elektrischer Energie (100 % Ökostrom) für die Abnahmestellen des Landkreises Rottal-Inn
Lieferzeitraum: 01/2021-12/2023
Gesamtmenge von ca. 1...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von elektrischer Energie (100 % Ökostrom) für die Abnahmestellen des Landkreises Rottal-Inn
Lieferzeitraum: 01/2021-12/2023
Gesamtmenge von ca. 1 850 000 kWh pro Jahr.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Eintragung in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedsstaates.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der in §§...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis der Eintragung in dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsmitgliedsstaates.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz in den vergangenen 3 Geschäftsjahren;
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz der vergangenen 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz in den vergangenen 3 Geschäftsjahren;
— Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz der vergangenen 3 Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich des Auftrages. Der geforderte Mindestumsatz beträgt hier 500 000,00 EUR.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— mind. 3 Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der letzten 3 Jahre. Die Referenzen sollen in Bezug auf Anzahl der Abnahmestellen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— mind. 3 Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der letzten 3 Jahre. Die Referenzen sollen in Bezug auf Anzahl der Abnahmestellen und Liefermenge p. a. mit diesem Auftragsgegenstand vergleichbar sein;
— Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-29
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-14 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-07-29
09:00 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YA2DNLA
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst aus der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle)zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landratsamt Rottal-Inn
Postanschrift: Ringstr. 4-7
Postort: Pfarrkirchen
Postleitzahl: 84347
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 856120-180📞
E-Mail: vergabestelle@rottal-inn.de📧
Fax: +49 856120-77180 📠
URL: http://www.rottal-inn.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 121-294832 (2020-06-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von elektrischer Energie (Ökostrom) 1/2021-12/2023 für die Abnahmestellen des Landkreises Rottal-Inn
51-2011”
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von elektrischer Energie (100 % Ökostrom) für die Abnahmestellen des Landkreises Rottal-Inn.
Lieferzeitraum: 1/2021-12/2023.
Gesamtmenge von ca. 1...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von elektrischer Energie (100 % Ökostrom) für die Abnahmestellen des Landkreises Rottal-Inn.
Lieferzeitraum: 1/2021-12/2023.
Gesamtmenge von ca. 1 850 000 kWh pro Jahr.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 273 021 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landratsamt Rottal-Inn
Ringstr. 4-7
84347 Pfarrkirchen
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von elektrischer Energie (100 % Ökostrom) für die Abnahmestellen des Landkreises Rottal-Inn.
Lieferzeitraum: 1/2021-12/2023.
Gesamtmenge von ca. 1...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von elektrischer Energie (100 % Ökostrom) für die Abnahmestellen des Landkreises Rottal-Inn.
Lieferzeitraum: 1/2021-12/2023.
Gesamtmenge von ca. 1 850 000 kWh pro Jahr.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 121-294832
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stadtwerke Pfarrkirchen
Postort: Pfarrkirchen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rottal-Inn🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 554 950 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 273 021 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YA2D8DA
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst aus derBekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 252-635710 (2020-12-23)