Beschreibung der Beschaffung
Die SFBW beschafft neue Elektro-Triebzüge (inkl. Sonderwerkzeuge und Ersatzbaugruppen), die untereinander vollständig kuppelbar sind und alle Streckenanforderungen erfüllen können. Dabei obliegt dem Hersteller nach derzeitigem Stand die Instandhaltung und Wartung. Die Verantwortung für einen/mehrere Werkstattstandorte obliegt ebenfalls dem Hersteller, wobei das Land Baden-Württemberg bei der Flächensuche unterstützend tätig ist. Der Auftraggeber behält sich vor, hier noch Anpassungen im Verhandlungsverfahren vorzunehmen. Der Hersteller garantiert den Energieverbrauch der Fahrzeuge in festgelegten Nachweisverfahren auf einem Testring und in einer Klimakammer.
Nähere Informationen zum Modell ergeben sich aus der Teilnahmebroschüre bzw. den Vergabeunterlagen.
Die Triebzüge sollen insbesondere den nachfolgend genannten Grundanforderungen genügen, wobei sich der Auftraggeber ausdrücklich vorbehält, einzelne Positionen im Laufe des Verfahrens anzupassen und zu konkretisieren:
a) Eine erste Tranche von ungefähr rund 120-130 Fahrzeugen muss rechtzeitig für die Inbetriebnahmen (IBN) der Netze/Linien des E-Netzes Stuttgart – Bodensee und zur IBN der Projekte „Stuttgart 21“ und „Digitaler Knoten Stuttgart“ zur Verfügung stehen. Für die Auslieferung dieser ersten Tranche gelten nach derzeitigem Stand folgende zeitliche Anforderungen:
1. 4 für den Fahrgastbetrieb zugelassene Fahrzeuge im Juni 2024,
2. bis zu 20 für den Fahrgastbetrieb zugelassene Fahrzeuge bis Ende des 3. Quartals 2024,
3. 70-80 für den Fahrgastbetrieb zugelassene Fahrzeuge im November 2025,
4. die restlichen für den Fahrgastbetrieb zugelassenen Fahrzeuge bis Juni 2026.
b) Die Fahrzeuge müssen in Einfachtraktion eine Mindestkapazität von 380 Sitzplätzen erfüllen. Die maximale Fahrgastanzahl in Doppeltraktion beträgt 1 757 Personen.
c) Das Fahrzeug darf in Doppeltraktion die Länge über Kupplung von 212 Metern (gemessen über der Mitte der Kupplungsplatten an den Fahrzeugenden) nicht überschreiten. Dabei muss der Abstand von der Mitte der Kupplungsplatten an den Fahrzeugenden bis zum Beginn der ersten Tür mindestens 6 m betragen.
d) Die Fahrzeuge sollen grundsätzlich die Möglichkeit von selektiven Türsteuerungen für jede einzelne Fahrzeugtür vorsehen, so dass auch an kurzen Bahnsteigen (ca. 170 bis 190 Meter) ein sicherer Fahrgastwechsel möglich ist.
e) Die Fahrzeuge müssen eine Höchstgeschwindigkeit von 200 km/h aufweisen und druckdicht sein. Die Anforderungen an die Druckdichtigkeit/Aerodynamik sind im Fahrzeuglastenheft definiert. Die lichte Weite der geöffneten Türen muss mindestens 1 400 mm betragen.
f) In Einfach- und Doppeltraktion muss mindestens eine Anfahrbeschleunigung in Höhe von 1,2 m/s gewährleistet werden (Voraussetzungen: Haftreibungskoeffizient μ = 0,25, Fahrzeugzustand betriebsbereit, keine Zuladung, ebene und gerade Strecke). Die durchschnittliche Bremsverzögerung darf in Einfach- und Doppeltraktion 0,75 m/s im Geschwindigkeitsbereich von 200 km/h bis 0 km/h und 0,9 m/s im Geschwindigkeitsbereich von 160 km/h bis 0 km/h nicht unterschreiten (Voraussetzungen: nur Betriebsbremse, d. h. elektrische Bremse bis kurz vor Stillstand, Haftreibungskoeffizient μ = 0,20, Fahrzeugzustand betriebsbereit, keine Zuladung, ebene und gerade Strecke).
g) Alle Fahrzeuge müssen zwingend mit ETCS-Fahrzeuggeräten der Version Baseline 3 Release 2 (SRS 3.6.0) und ATO GoA 2 ausgestattet sein. Zusätzlich sind Anforderungen für die Themen Train Integrity Monitoring (TIM), FRMCS-Upgradefähigkeit, Train Capability und OCORA einzuhalten. Einzelheiten können der Projektbeschreibung entnommen werden.
h) Der Hersteller muss in der Lage sein, vsl. bis 2032 kontinuierlich mit der ersten Fahrzeugtranche vollständig kompatible Fahrzeuge nachzuliefern, die geeignet sind, in einem gemeinsamen Zugverband mit den initial beschafften Fahrzeugen uneingeschränkt eingesetzt zu werden.
i) Die Fahrzeuge müssen Einstiegshöhen an Bahnsteigen von 550 und 760 mm zumindest in einem Wagenkasten erfüllen.