Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Erdgas
O/VgV/68/45-20/we
Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Kurze Beschreibung: Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften des Landkreises Anhalt-Bitterfeld.
1️⃣
Ort der Leistung: Anhalt-Bitterfeld🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Liegenschaften des Landkreis Anhalt-Bitterfeld gem. Leistungsbeschreibung.
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Erdgas für 24 Monate (2021 und 2022); ca. 8,6 GWh je Kalenderjahr, 24 Lieferstellen.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Es ist eine Vereinbarung im Sinne des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt (mit dem Angebot vorzulegen) zu treffen. Diese verpflichtet zur Einhaltung der...”
Zusätzliche Informationen
Es ist eine Vereinbarung im Sinne des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt (mit dem Angebot vorzulegen) zu treffen. Diese verpflichtet zur Einhaltung der Mindestentgeltregelungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) sowie den Auftrag ausschließlich mit Waren auszuführen, die unter Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen hergestellt worden sind.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (z. B. Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug oder Eintragung in der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Nachweis über Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (z. B. Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer);
— Bewerber mit Sitz im Ausland müssen mit dem Angebot die Erlaubnis der Berufsausübung im Staat ihrer Niederlassung nachweisen, soweit hiefür ein im Anhang XI der Richtlinie 2014/ 24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführte Registereintragung einschlägig ist; bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für jedes Mitglied.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Kalenderjahre 2017-2019) Eine Eigenerklärung ist...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Kalenderjahre 2017-2019) Eine Eigenerklärung ist ausreichend,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt; nicht älter als ein Jahr),
— Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung über folgenden Betrag (siehe Mindeststandards).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
— 1 000 000 EUR Personenschäden;
— 500 000 EUR Sach- und Vermögensschäden.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Drei Referenzen in vergleichbarer Größenordnung aus den vergangenen drei Jahren mit Angabe:
— Name des Referenzgebers mit Anschrift und Telefonnummer.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-23
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-21 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-23
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters werden gemäß § 50 Abs.1 S. 1 Verordnung über die Vergabe öffentlicher...”
Die rechtlichen, wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Angaben des Bieters werden gemäß § 50 Abs.1 S. 1 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) über eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) geprüft. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist durch den Bieter mit dem Angebot einzureichen und gemäß den nachfolgenden Anforderungen auszufüllen. Der öffentliche Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen kurzfristig beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt, 1. und 2. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141529📞
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Fax: +49 3455141115 📠
URL: www.lvwa.sachsen-anhalt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gilt GWB § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 301
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 345514-0📞
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Fax: +49 345514-1115 📠
URL: www.lvwa.sachsen-anhalt.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 098-233346 (2020-05-18)
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Lieferung von Erdgas für die Liegenschaften des Landkreises
Anhalt-Bitterfeld.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Liegenschaften des Landkreis Anhalt-Bitterfeld gem. Leistungsbeschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Es ist eine Vereinbarung im Sinne des Landesvergabegesetzes
Sachsen-Anhalt (mit dem Angebot vorzulegen) zu treffen. Diese verpflichtet zur Einhaltung der...”
Zusätzliche Informationen
Es ist eine Vereinbarung im Sinne des Landesvergabegesetzes
Sachsen-Anhalt (mit dem Angebot vorzulegen) zu treffen. Diese verpflichtet zur Einhaltung der Mindestentgeltregelungen nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) sowie den Auftrag
Ausschließlich mit Waren auszuführen, die unter Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen hergestellt worden sind.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 098-233346
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Lieferung von Erdgas
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Köthen Energie GmbH
Postort: Köthen (Anhalt)
Postleitzahl: 06366
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Anhalt-Bitterfeld🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 159 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach Art. 50 Abs. 4 der RiLi 2014/24/EU, § 39 Abs. 6 Nr.2 und 4 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen...”
Von der Bekanntmachung des Auftragswertes wird nach Art. 50 Abs. 4 der RiLi 2014/24/EU, § 39 Abs. 6 Nr.2 und 4 VgV abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7) und V.2.4) als Auftragswert 0,01 EUR eingetragen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt, Vergabekammern
URL: http://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft/wirtschaft/vergabekammern🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S.
1 Nr. 1 - 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 169-408978 (2020-08-27)