Lieferung von 144 GWh Erdgas pro Jahr mit einem Anteil von 5 % Bioerdgas im Lieferzeitraum 2021-2023 (optional bis 2024/2025) für die ca. 700 Abnahmestellen der Stadt Frankfurt am Main.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-20.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von Erdgas mit mind. 5 von 100 Biogasanteil 2020 [LDL025]
25-2020-00401”
Produkte/Dienstleistungen: Erdgas📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von 144 GWh Erdgas pro Jahr mit einem Anteil von 5 % Bioerdgas im Lieferzeitraum 2021-2023 (optional bis 2024/2025) für die ca. 700 Abnahmestellen...”
Kurze Beschreibung
Lieferung von 144 GWh Erdgas pro Jahr mit einem Anteil von 5 % Bioerdgas im Lieferzeitraum 2021-2023 (optional bis 2024/2025) für die ca. 700 Abnahmestellen der Stadt Frankfurt am Main.
Mehr anzeigen
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 25 518 403 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von 207 GWh Erdgas pro Jahr mit einem Anteil von 5 % Bioerdgas im Lieferzeitraum 2021-2023 (optional bis 2024/2025) für die ca. 700 Abnahmestellen...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von 207 GWh Erdgas pro Jahr mit einem Anteil von 5 % Bioerdgas im Lieferzeitraum 2021-2023 (optional bis 2024/2025) für die ca. 700 Abnahmestellen der Stadt Frankfurt am Main.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Optional
Vom 1.1.2024-31.12.2024 und
Vom 1.1.2025-31.12.2025.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-05
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-11-24 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-05
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: 01.01.2024
Zusätzliche Informationen
“Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz“ ist...”
Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz“ ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4”
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151-126601📞
Fax: +49 6151-12-5816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 207-501950 (2020-10-20)
Ergänzende Angaben (2020-11-03)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 207-501950
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“1. Bitte beachten Sie, dass in einigen Fällen bei Lieferstellen, die als durchgestrichen markiert sind (nicht aktiv, nicht für Ausschreibung relevant),...”
1. Bitte beachten Sie, dass in einigen Fällen bei Lieferstellen, die als durchgestrichen markiert sind (nicht aktiv, nicht für Ausschreibung relevant), trotzdem der aufgeführte Energieverbrauch [kWh] berücksichtigt wurde. Dieser Verbrauch der nicht aktiven Lieferstellen, ist aus der Ausschreibungsmenge 207 [GWh] (Erdgas) herauszurechnen.
2. Angebotsbindungsfrist gilt aktuell bis 25.11.2020
Zuschlag kann durch organisatorische Vorgaben allerdings erst nach der Sitzung der Magistratsvergabekommission (MVK) am 27.11.2020 erfolgen (14-Tage Vorlauf, um diese Vergabe zu prüfen und auf die Tagesordnung zu setzen).
Damit endet die Zuschlags-/Bindefrist erst am 11.12.2020.
4. Da es sich hier um ein Verfahren handelt, bei dem die 'elektronische Signatur in Textform' zugelassen ist, empfehlen wir diese zu verwenden.
Der Bieter hat die Möglichkeit, ohne ein Software- oder Kartenzertifikat, das Angebot elektronisch zu übermitteln. Hierzu muss das Formular „633_EU_Angebotsschreiben (Erdgas)“ ausgefüllt werden.
Die Signatur findet mit dem Feld „Unterschrift“ statt.
Wir bitten um Beachtung und um ihr Verständnis.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 217-531059 (2020-11-03)