Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Zuschlag, frühestens jedoch zum 1.12.2020 und endet mit Ablauf des 30.11.2022. Der Vertrag kann vom Auftraggeber zu den bestehenden Bedingungen, auch stufenweise, um bis zu 24 Monate verlängert werden. Folgende Abnahmemenge wird für die gesamte potentielle Vertragslaufzeit (Jahre 2020 bis 2024) verbindlich zugesichert: 40 000 Stück Erkennbarkeitsweste Standard 1 500 Stück Erkennbarkeitsweste Aufdruck in verschiedenen Varianten 1 250 Stück Erkennbarkeitsweste Einsatzleiter 5 000 Stück Erkennbarkeitsweste pse.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Erkennbarkeitswesten an die Bayerische Polizei
V3-8014.01-0108-20
Produkte/Dienstleistungen: Westen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Zuschlag, frühestens jedoch zum 1.12.2020 und endet mit Ablauf des 30.11.2022. Der Vertrag kann vom Auftraggeber zu den...”
Kurze Beschreibung
Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Zuschlag, frühestens jedoch zum 1.12.2020 und endet mit Ablauf des 30.11.2022. Der Vertrag kann vom Auftraggeber zu den bestehenden Bedingungen, auch stufenweise, um bis zu 24 Monate verlängert werden. Folgende Abnahmemenge wird für die gesamte potentielle Vertragslaufzeit (Jahre 2020 bis 2024) verbindlich zugesichert: 40 000 Stück Erkennbarkeitsweste Standard 1 500 Stück Erkennbarkeitsweste Aufdruck in verschiedenen Varianten 1 250 Stück Erkennbarkeitsweste Einsatzleiter 5 000 Stück Erkennbarkeitsweste pse.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Polizeiuniformen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Polizeiausrüstung📦
Ort der Leistung: Dachau🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Offenen Verfahrens ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Erkennbarkeitswesten an die Bayerische Polizei. Es wird eine...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Offenen Verfahrens ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Erkennbarkeitswesten an die Bayerische Polizei. Es wird eine Rahmenvereinbarung gem. § 103 Absatz 5 GWB i.V.m. § 21 VgV abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Zuschlag, frühestens jedoch zum 1.12.2020 und endet mit Ablauf des 30.11.2022. Der Vertrag kann vom Auftraggeber zu den bestehenden Bedingungen, auch stufenweise, um bis zu 24 Monate verlängert werden. Folgende Abnahmemenge wird für die gesamte potentielle Vertragslaufzeit (Jahre 2020 bis 2024) verbindlich zugesichert: 40 000 Stück Erkennbarkeitsweste Standard 1 500 Stück Erkennbarkeitsweste Aufdruck in verschiedenen Varianten 1 250 Stück Erkennbarkeitsweste Einsatzleiter 5 000 Stück Erkennbarkeitsweste pse Über die verbindliche Abnahmemenge hinausgehende Abnahmemengen sind von verschiedenen Faktoren (Verschleiß, Trainingsbedarf und Anzahl an neuen Einsatzkräften, etc.) abhängig, es kann daher hinsichtlich der zusätzlichen, unverbindlichen Abnahmemenge lediglich eine Schätzung erfolgen. Die angegebene Menge kann unter- bzw. überschritten werden. Als zusätzliche unverbindliche Abnahmemenge kann von weiteren Bestellungen in folgender Höhe ausgegangen werden: 8 500 Stück Erkennbarkeitsweste Standard 1 250 Stück Erkennbarkeitsweste Aufdruck in verschiedenen Varianten 500 Stück Erkennbarkeitsweste Einsatzleiter 2 000 Stück Erkennbarkeitsweste pse Insgesamt kann sich der unverbindliche Bedarf jedoch um bis zu 20 Prozent der Gesamtmenge (Summe der verbindlichen und unverbindlichen Menge) erhöhen. Der Auftragnehmer sichert zu, dass Folgebestellungen und -lieferungen über die verbindliche Abnahmemenge hinaus zu den Bedingungen dieses Offenen Verfahrens seitens des Auftraggebers während der gesamten Vertragslaufzeit möglich sind. Es handelt sich dabei um eine Option, eine Abnahmeverpflichtung für den Auftraggeber besteht insoweit ausdrücklich nicht. Eine Mindestbestellmenge für einzelne Nachbestellungen besteht nicht. Der Lieferumfang für die Erstlieferung (in 2 Teillieferungen) nach dem Zuschlag beträgt: 40 000 Stück Erkennbarkeitsweste Standard 1 250 Stück Erkennbarkeitsweste Aufdruck in verschiedenen Varianten 1 250 Stück Erkennbarkeitsweste Einsatzleiter 5 000 Stück Erkennbarkeitsweste pse.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag kann vom Auftraggeber zu den bestehenden Bedingungen, auch stufenweise, um bis zu 24 Monate verlängert werden. Die beabsichtigte...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag kann vom Auftraggeber zu den bestehenden Bedingungen, auch stufenweise, um bis zu 24 Monate verlängert werden. Die beabsichtigte Vertragsverlängerung zeigt der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens 6 Wochen vor Ablauf des Vertrages an. Ist keine Vertragsverlängerung beabsichtigt, endet der Vertrag mit Ablauf der Vertragsdauer, ohne dass es hierzu einer besonderen Kündigung bedarf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die vorzulegenden Unterlagen, Muster und Nachweise können den Vergabeunterlagen entnommen werden.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-22
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-22
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981-531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981-531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Bieter sind verpflichtet, die Vollständigkeit und Lesbarkeit aller Vergabeunterlagen unmittelbar nach deren Erhalt zu überprüfen. Enthalten die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Bieter sind verpflichtet, die Vollständigkeit und Lesbarkeit aller Vergabeunterlagen unmittelbar nach deren Erhalt zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten, Ungenauigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße (Fehler), so hat der Bieter die Vergabestelle unverzüglich vor Ablauf der Angebotsfrist darauf hinzuweisen. Nur so verbleibt der Vergabestelle ausreichend Zeit und Gelegenheit, angemessen auf die Anzeigen und Hinweise zu reagieren, dies allen Bietern im Wege der gebotenen Verfahrenstransparenz und Gleichbehandlung mitzuteilen und so die Möglichkeit zu geben, diese Aspekte bei der Angebotserstellung rechtzeitig zu berücksichtigen. Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammern nach §§ 155 ff. GWB Zuständig für den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist die Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern Postfach 606 91511 Ansbach Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 157-381395 (2020-08-10)
Ergänzende Angaben (2020-10-08) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Adresse des Käuferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de🌏
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 157-381395
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-10-22 📅
Zeit: 09:00
Neuer Wert
Datum: 2020-11-05 📅
Zeit: 09:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-10-22 📅
Zeit: 09:00
Neuer Wert
Datum: 2020-11-05 📅
Zeit: 09:00
Quelle: OJS 2020/S 199-482360 (2020-10-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 780 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Offenen Verfahrens ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Erkennbarkeitswesten an die Bayerische Polizei. Es wird eine...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Offenen Verfahrens ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Erkennbarkeitswesten an die Bayerische Polizei. Es wird eine Rahmenvereinbarung gem. § 103 Absatz 5 GWB i.V.m. § 21 VgV abgeschlossen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Zuschlag, frühestens jedoch zum 1.12.2020 und endet mit Ablauf des 30.11.2022. Der Vertrag kann vom Auftraggeber zu den bestehenden Bedingungen, auch stufenweise, um bis zu 24 Monate verlängert werden. Folgende Abnahmemenge wird für die gesamte potentielle Vertragslaufzeit (Jahre 2020 bis 2024) verbindlich zugesichert: 40 000 Stück Erkennbarkeitsweste Standard 1 500 Stück Erkennbarkeitsweste Aufdruck in verschiedenen Varianten 1.250 Stück Erkennbarkeitsweste Einsatzleiter 5 000 Stück Erkennbarkeitsweste pse Über die verbindliche Abnahmemenge hinausgehende Abnahmemengen sind von verschiedenen Faktoren (Verschleiß, Trainingsbedarf und Anzahl an neuen Einsatzkräften, etc.) abhängig, es kann daher hinsichtlich der zusätzlichen, unverbindlichen Abnahmemenge lediglich eine Schätzung erfolgen. Die angegebene Menge kann unter- bzw. überschritten werden.
Als zusätzliche unverbindliche Abnahmemenge kann von weiteren Bestellungen in folgender Höhe ausgegangen werden:
— 8500 Stück Erkennbarkeitsweste Standard,
— 1 250 Stück Erkennbarkeitsweste Aufdruck in verschiedenen Varianten,
— 500 Stück Erkennbarkeitsweste Einsatzleiter,
— 2 000 Stück Erkennbarkeitsweste pse.
Insgesamt kann sich der unverbindliche Bedarf jedoch um bis zu 20 Prozent der Gesamtmenge (Summe der verbindlichen und unverbindlichen Menge) erhöhen. Der Auftragnehmer sichert zu, dass Folgebestellungen und -lieferungen über die verbindliche Abnahmemenge hinaus zu den Bedingungen dieses Offenen Verfahrens seitens des Auftraggebers während der gesamten Vertragslaufzeit möglich sind. Es handelt sich dabei um eine Option, eine Abnahmeverpflichtung für den Auftraggeber besteht insoweit ausdrücklich nicht. Eine Mindestbestellmenge für einzelne Nachbestellungen besteht nicht. Der Lieferumfang für die Erstlieferung (in 2 Teillieferungen) nach dem Zuschlag beträgt:
— 40 000 Stück Erkennbarkeitsweste Standard,
— 1 250 Stück Erkennbarkeitsweste Aufdruck in verschiedenen Varianten,
— 1 250 Stück Erkennbarkeitsweste Einsatzleiter,
— 5 000 Stück Erkennbarkeitsweste pse.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 157-381395
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ziegler Textil GmbH
Postort: Lautenbach
Postleitzahl: 77794
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ortenaukreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 780 000 💰
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken — Vergabekammer Nordbayern
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Bieter sind verpflichtet, die Vollständigkeit und Lesbarkeit aller Vergabeunterlagen unmittelbar nach deren Erhalt zu überprüfen. Enthalten die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Bieter sind verpflichtet, die Vollständigkeit und Lesbarkeit aller Vergabeunterlagen unmittelbar nach deren Erhalt zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten, Ungenauigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße (Fehler), so hat der Bieter die Vergabestelle unverzüglich vor Ablauf der Angebotsfrist darauf hinzuweisen. Nur so verbleibt der Vergabestelle ausreichend Zeit und Gelegenheit, angemessen auf die Anzeigen und Hinweise zu reagieren, dies allen Bietern im Wege der gebotenen Verfahrenstransparenz und Gleichbehandlung mitzuteilen und so die Möglichkeit zu geben, diese Aspekte bei der Angebotserstellung rechtzeitig zu berücksichtigen. Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammern nach §§ 155 ff. GWB Zuständig für den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist die Regierung von Mittelfranken Vergabekammer Nordbayern Postfach 606 91511 Ansbach Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 235-579839 (2020-11-27)