Die European X-Ray Free-Electron Laser Facility GmbH (XFEL) mit Sitz in Schenefeld ist eine multinationale gemeinnützige Forschungseinrichtung in der Metropolregion Hamburg. Seit 2018 betreiben hier Wissenschaftler aus aller Welt Grundlagenforschung auf den Gebieten Physik, Biologie, Medizin, Chemie und weiteren Disziplinen. XFEL beschäftigt inzwischen mehrere hundert Mitarbeiter.
Für den sicheren Betrieb der Forschungseinrichtung wird ein spezielles Lager für Gefahrstoffe benötigt. Das Gefahrstofflager besteht aus einem Bereich mit vier Behältern zur Lagerung von Gefahrstoffen sowie einem zusätzlichen Behälter für die Sammlung gefährlicher Abfälle wie Kühlschränke, Monitore, Lampen, Batterien etc.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-07-22) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: European X-Ray Free-ElectronLaser Facility GmbH
Postanschrift: Holzkoppel 4
Postort: Schenefeld
Postleitzahl: 22869
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB / Dr. Oliver Jauch
Telefon: +49 40500360480📞
E-Mail: ojauch@goerg.de📧
Fax: +49 40500360444 📠
Region: Pinneberg🏙️
URL: http://www.xfel.eu🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E42285884🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Gemeinnützige Forschungseinrichtung in privatrechtlicher Rechtsform
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Gefahrstoffcontainern für European XFEL
TS-CT034887
Produkte/Dienstleistungen: Abfallsammelbehälter📦
Kurze Beschreibung:
“Die European X-Ray Free-Electron Laser Facility GmbH (XFEL) mit Sitz in Schenefeld ist eine multinationale gemeinnützige Forschungseinrichtung in der...”
Kurze Beschreibung
Die European X-Ray Free-Electron Laser Facility GmbH (XFEL) mit Sitz in Schenefeld ist eine multinationale gemeinnützige Forschungseinrichtung in der Metropolregion Hamburg. Seit 2018 betreiben hier Wissenschaftler aus aller Welt Grundlagenforschung auf den Gebieten Physik, Biologie, Medizin, Chemie und weiteren Disziplinen. XFEL beschäftigt inzwischen mehrere hundert Mitarbeiter.
Für den sicheren Betrieb der Forschungseinrichtung wird ein spezielles Lager für Gefahrstoffe benötigt. Das Gefahrstofflager besteht aus einem Bereich mit vier Behältern zur Lagerung von Gefahrstoffen sowie einem zusätzlichen Behälter für die Sammlung gefährlicher Abfälle wie Kühlschränke, Monitore, Lampen, Batterien etc.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abfallcontainer📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Lagerbehälter📦
Ort der Leistung: Pinneberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Holzkoppel 4
22869 Schenefeld bei Hamburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Außenbereich werden 2 Lagercontainer entsprechend TRGS510 zur Lagerung von Gefahrenstoffen, 2 Abfallsammelcontainer entsprechend TRGS520 zur Lagerung von...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Außenbereich werden 2 Lagercontainer entsprechend TRGS510 zur Lagerung von Gefahrenstoffen, 2 Abfallsammelcontainer entsprechend TRGS520 zur Lagerung von Laborabfällen und 1 Stück Gefahrstoffcontainer für die zeitweilige Lagerung von gefährlichen Abfällen (Brennbare Feststoffe) aufgestellt. Die Aufstellung der Container erfolgt auf einer von XFEL errichteten Betonfundamentenplatte und unterhalb einer Hochspannungstrasse.
Weitere Einzelheiten enthält das Leistungsverzeichnis.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Zusätzliche Informationen:
“Zu Ziff. II.2.7: Die Lieferung der fünf Container hat binnen 16 Wochen nach Erteilung des Auftrags zu erfolgen. Die hier angegebene Laufzeit von 24 Monaten...”
Zusätzliche Informationen
Zu Ziff. II.2.7: Die Lieferung der fünf Container hat binnen 16 Wochen nach Erteilung des Auftrags zu erfolgen. Die hier angegebene Laufzeit von 24 Monaten bezieht sich auf die Laufzeit des Wartungsvertrags.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Angebotsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Angebotsunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Angebotsunterlagen ist verbindlich. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (vgl. Ziff. VI.5).
Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen:
PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auf Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) ODER Nachweis durch den Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis Im Fall von Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD bzw. der Präqualifikationsnachweis für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von XFEL für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende der Angebotsfrist ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen vor.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“WL1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters (erzielt mit vergleichbaren Leistungen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren auf Formblatt...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
WL1. Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters (erzielt mit vergleichbaren Leistungen) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren auf Formblatt 124_LD ODER Nachweis durch den Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Umsatzangaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft.
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich XFEL für am Ende der Angebotsfrist ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen vor. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft über den Bieter einzuholen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich (Aufschlüsselung kaufmännisch, technisch, sonstige) in den letzten 3 Jahren (Eigenerklärung gemäß Formblatt in den Vergabeunterlagen) oder Nachweis durch den Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis. Falls der Bieter noch keine 3 Jahre existiert, sind entsprechende Angaben für den Zeitraum des Bestehens anzugeben.
TL2. Angaben über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen/Referenzprojekten in den letzten maximal 5 Jahren (Eigenerklärungen gemäß Formblatt in den Vergabeunterlagen; Stichtag 1.7.2015) ODER Nachweis durch den Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis.
Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Bitte reichen Sie möglichst nicht mehr als 5 Referenzen ein und sortieren Sie diese nach ihrer Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem Ausschreibungsgegenstand. Der Auftraggeber kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen der Referenzauftraggeber verlangen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-24
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-11-24 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-24
12:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“1. Die Vergabeunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der...”
1. Die Vergabeunterlagen (Vordrucke und Formulare) können unter der in Ziffer I.3) genannten Internetadresse abgerufen werden. Die Verwendung der Angebotsunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des Auftraggebers erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen.
2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zum 17.8.2020 über die Vergabeplattform an XFEL adressiert werden.
3. Angebote sind elektronisch an die in Ziffer I.3) benannte Stelle über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass der Auftraggeber keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen.
4. Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen in den Angeboten kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen.
5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die Vergabestelle kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu.
7. Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. XFEL ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
8. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Angebotsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 142-349066 (2020-07-22)
Ergänzende Angaben (2020-08-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die European X-Ray Free-Electron Laser Facility GmbH (XFEL) mit Sitz in Schenefeld ist eine multinationale gemeinnützige Forschungseinrichtung in der...”
Kurze Beschreibung
Die European X-Ray Free-Electron Laser Facility GmbH (XFEL) mit Sitz in Schenefeld ist eine multinationale gemeinnützige Forschungseinrichtung in der Metropolregion Hamburg. Seit 2018 betreiben hier Wissenschaftler aus aller Welt Grundlagenforschung auf den Gebieten Physik, Biologie, Medizin, Chemie und weiteren Disziplinen. XFEL beschäftigt inzwischen mehrere hundert Mitarbeiter.
Für den sicheren Betrieb der Forschungseinrichtung wird ein spezielles Lager für Gefahrstoffe benötigt. Das Gefahrstofflager besteht aus einem Bereich mit 4 Behältern zur Lagerung von Gefahrstoffen sowie einem zusätzlichen Behälter für die Sammlung gefährlicher Abfälle wie Kühlschränke, Monitore, Lampen, Batterien etc.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 142-349066
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-08-24 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2020-08-26 📅
Zeit: 12:00
Quelle: OJS 2020/S 163-396400 (2020-08-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 214 000 💰
Vergabekriterien
Preis
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Zu Ziff. II.2.7): Die Lieferung der fünf Container hat binnen 16 Wochen nach Erteilung des Auftrags zu erfolgen. Die hier angegebene Laufzeit von 24 Monaten...”
Zusätzliche Informationen
Zu Ziff. II.2.7): Die Lieferung der fünf Container hat binnen 16 Wochen nach Erteilung des Auftrags zu erfolgen. Die hier angegebene Laufzeit von 24 Monaten bezieht sich auf die Laufzeit des Wartungsvertrags.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 142-349066
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Lieferung von Gefahrstoffcontainern für European XFEL
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Denios AG
Postort: Bad Oeynhausen
Postleitzahl: 32549
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Minden-Lübbecke🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 214 000 💰
“Zu Ziff. II.1.7) und V.2.4): Der Auftragswert liegt über dem maßgeblichen Schwellenwert für Lieferleistungen in Höhe von 214 000 EUR.” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 209-509959 (2020-10-22)