Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von handelsüblichen DIY-Masken als Give Aways
6001901761-BMVg ID
Produkte/Dienstleistungen: Informations- und Werbeerzeugnisse📦
Kurze Beschreibung: Lieferung von handelsüblichen DIY-Masken als Give Aways.
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lieferadresse: Bonn-Rhein-Sieg gGmbH
Pfaffenweg 27
53227 Bonn
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) benötigt handelsübliche DIY-Masken als Give Aways. Damit möchte das BMVg dazu beitragen, die Akzeptanz in der...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) benötigt handelsübliche DIY-Masken als Give Aways. Damit möchte das BMVg dazu beitragen, die Akzeptanz in der Bevölkerung für das Tragen einer solchen DIY-Maske zu erhöhen und gleichzeitig die Bundeswehr als einen gesellschaftliche Verantwortung tragenden Teil unseres Landes auch in dieser Pandemie positionieren.
Die DIY-Masken müssen aus Stofftuch aus kochfestem Baumwollstoff bestehen. Der Stoff ist mit dem Polygon-Design des Corporate Design der Bundeswehr nach den Vorgaben des BMVg zu bedrucken; die Druckdatei wird nach Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.
Die DIY-Masken müssen mit 2 Gummibändern aus elastischem Jerseygarn und mit einem rostfreien, biegsamen Draht versehen sein, der in den oberen Rand der Maske eingenäht ist, sodass diese auch für Brillenträger leicht anzulegen ist. Der rostfreie Draht dient der besseren Anpassung der DIY-Maske im Bereich des Nasenrückens (Schutz vor Beschlagen einer Brille). Die DIY-Maske ist rundum zu paspelieren.
Die Maske muss über eine weiche, nicht kratzende hautfreundliche Oberfläche verfügen und zudem geruchsneutral bzw. geruchsfrei sein. Die verarbeiteten/verwendeten Materialien inkl. Farbstoffe müssen mit den in Deutschland geltenden einschlägigen gesetzlichen Vorgaben im Einklang stehen. Das Ein- und Ausatmen muss ohne größeren Widerstand möglich sein. Das Tuch kann hierzu in gebügelte Falten gelegt sein.
Die DIY-Masken müssen bei 60 waschbar und nach Möglichkeit Trockner geeignet und bügelbar bei mindestens 80 sein. Sie müssen geeignet sein für Desinfektionswaschmittel. Da es sich bei der zu liefernden DIY-Maske nicht um ein medizinisches Produkt handelt, sind keine gesetzlich vorgeschriebenen Nachweisverfahren zu absolvieren.
Jede DIY-Maske ist einzeln in einer feuchtigkeitsresistenten Hülle (Polybeutel oder ähnlich) zu verpacken. Ein Pflegehinweis ist entweder Teil dieser Verpackung oder er ist mit der DIY-Maske fest zu vernähen (Pflegeetikett).
Es sind spätestens 3 Wochen nach der Auftragserteilung 30 000 Stück DIY-Masken zu liefern. Die Lieferadresse lautet: Bonn-Rhein-Sieg gGmbH, Pfaffenweg 27, 53227 Bonn.
Nachdem die o. a. Stückzahlen als Give Aways verteilt worden sind (voraussichtlich im August 2020), werden möglicherweise noch 2 weitere Male jeweils 10 000 Stück DIY-Masken abgerufen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-07-13 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es sind spätestens 3 Wochen nach der Auftragserteilung 30 000 Stück DIY-Masken zu liefern.
Nachdem diese als Give Aways verteilt worden sind...”
Beschreibung der Optionen
Es sind spätestens 3 Wochen nach der Auftragserteilung 30 000 Stück DIY-Masken zu liefern.
Nachdem diese als Give Aways verteilt worden sind (voraussichtlich im August 2020), werden möglicherweise noch 2 weitere Male jeweils 10 000 Stück DIY-Masken abgerufen (optional).
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-22
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-07-13 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-23
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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Quelle: OJS 2020/S 095-226271 (2020-05-13)