Lieferung von iOS-Tablets für das Schulwerk der Diözese Augsburg

Schulwerk der Diözese Augsburg

Das Schulwerk der Diözese Augsburg (kirchliche Stiftung d. Ö. R.) schreibt im Rahmen des Bund-Länder-Programms DigitalPakt Schule die Lieferung von 3.100 iOS-Tablets mit vorinstallierter Betriebssoftware für 42 Schulen des Schulwerks aus.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-06-20 Auftragsbekanntmachung
2020-09-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-06-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Tragbare Computer
Referenznummer: Schulwerk_IT_2020/06
Kurze Beschreibung:
Das Schulwerk der Diözese Augsburg (kirchliche Stiftung d. Ö. R.) schreibt im Rahmen des Bund-Länder-Programms DigitalPakt Schule die Lieferung von 3.100 iOS-Tablets mit vorinstallierter Betriebssoftware für 42 Schulen des Schulwerks aus.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Tragbare Computer 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Tablettcomputer 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Augsburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Schulwerk der Diözese Augsburg
Postanschrift: Böheimstraße 8
Postleitzahl: 86153
Postort: Augsburg
Kontakt
Internetadresse: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
E-Mail: petra.leitner@schulwerk-augsburg.de 📧
Telefon: +49 821455810163 📞
Fax: +49 821455810169 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/9735BB16-C099-474C-8A1B-6B499CBDC7E8 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/9735BB16-C099-474C-8A1B-6B499CBDC7E8 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-20 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 121-294364
ABl. S-Ausgabe: 121
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber verkürzt aufgrund einer objektiven Dringlichkeit nach § 15 Abs. 3 VgV die Angebotsfrist. Das Sonderbudget Leihgeräte im Bund-Länder-Programm Digitalpakt Schule ist bis 31.7.2020 befristet.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Schulwerk der Diözese Augsburg (kirchliche Stiftung d. Ö. R.) schreibt die Lieferung von 3 100 iOS-Tablets für den Einsatz durch Lehrkräfte und Schüler der 42 Schulen des Schulwerks aus. In den Schulen des Schulwerks sind bereits entsprechende MDM-Lösungen im Einsatz, mit denen schon vorhandene iOS-Geräte administriert werden. Weiterhin hat das Schulwerk bereits Lizenzen für iOS-Applikationen erworben. Der Aufwand für die Umstellung oder eine parallele MDM-Lösung für iOS und für anderen Betriebssysteme wäre mit einem nicht vertretbaren wirtschaftlichen und personellen Aufwand verbunden. Die Kompatibilität der Tablets zu den Bestandgeräten ermöglicht eine Austauschbarkeit je nach Bedarf auch zwischen den Schulen des Schulwerks untereinander. Da die vorgesehenen Geräte als Leihgeräte vorgesehen sind, die auch zu Hause genutzt werden sollen, ist die oben erwähnte MDM-Lösung zwingend; nur so können die Leihgeräte auch von der Ferne administriert, gewartet und supported werden. Die Einführung eines weiteren MDM-Systems für andere Betriebssysteme dagegen würde den zentralen Support (wie er im Schulwerk eingerichtet ist) in der täglichen Praxis unmöglich machen, da für verschiedene Geräte verschiedene Supportsysteme bedient werden müssten: Schon vorhandene iOS-Geräte würden zwangsläufig bis auf Klassenebene mit anderen Gerätetypen vermischt werden. Achtung: Die Geräte sollen noch im Kalenderjahr 2020 zum Einsatz kommen. Mindestens 1 500 Geräte sind bis spätestens zum 1.8.2020 zu liefern. Die restlichen Geräte sind bis spätestens 1.9.2020 zu liefern.
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Dauer: 24 Monate
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber verkürzt aufgrund einer objektiven Dringlichkeit nach § 15 Abs. 3 VgV die Angebotsfrist. Das Sonderbudget Leihgeräte im Bund-Länder-Programm Digitalpakt Schule ist bis 31.7.2020 befristet.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Nachweis einer Haftpflichtversicherung,
2. Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz der letzten 3 Kalenderjahre im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Lieferung und Instandhaltung von IT-Systemen).
Mindeststandards:
1. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindesthöhe der Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden (pauschal) von 500 000 EUR je Schadensfall. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache dieser Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen. Die Versicherung ist bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
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2. Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz der letzten 3 Kalenderjahre im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Lieferung von IT-Systemen) von durchschnittlich mind. 2 Mio. EUR p. a.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Eigenerklärung Scientology (Formblatt Scientology),
2. Drei vergleichbare Referenzen in den vergangenen 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (2017 bis 2019). Für die Vergleichbarkeit stellt der Auftraggeber ab auf
a) die Lieferung von IT-Systemen für einen Bildungsträger, eine Verwaltungsbehörde oder eine vergleichbare Einrichtung,
b) mit einem Auftragswert von mind. 500 TEUR netto und
c) ein positives Referenzschreiben des Auftraggebers (siehe Formblatt Referenzen).
Mindeststandards: s. o.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-07-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/9735BB16-C099-474C-8A1B-6B499CBDC7E8 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39,
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-2411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2020/S 121-294364 (2020-06-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Schulwerk der Diözese Augsburg (kirchliche Stiftung d.Ö.R.) schreibt im Rahmen des Bund-Länder-Programms DigitalPakt Schule die Lieferung von 3 100 iOS-Tablets mit vorinstallierter Betriebssoftware für 42 Schulen des Schulwerks aus.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 192-461673
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 121-294364
ABl. S-Ausgabe: 192

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-18 📅
Name: Gesellschaft für digitale Bildung mbH
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22763
Land: Deutschland 🇩🇪
Hamburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2020/S 192-461673 (2020-09-27)