1) Das Angebot muss vollständig sein. Fehlende Angaben und Nachweise werden – mit Ausnahme nachfolgender Punkte – nachgefordert. Liegen sie nach einmaliger Aufforderung und Fristablauf nicht vollständig vor, wird das Angebot ausgeschlossen. Nicht nachgefordert werden: Fehlende Preisangaben (siehe Vergabeunterlagen);
2) Keine Kostenerstattung für die Teilnahme am Vergabeverfahren;
3) Im Fall der Teilnahme einer Bietergemeinschaft ist zusätzlich zum Formular Ausführende Unternehmen auch das Formular Bietergemeinschaftserklärung auszufüllen. (s. Vergabeunterlagen). Beide Formulare sind in jedem Fall mit dem Angebot einzureichen;
4) Jeder Bieter/jede Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot zu erklären, ob er/sie beabsichtigt, die Leistungen im eigenen Betrieb auszuführen oder ob er/sie sich ganz oder teilweise Drittunternehmen bedienen wird. Bei Bietergemeinschaften ist auch bei vollständiger eigener Leistungserbringung anzugeben, welches Mitglied der Bietergemeinschaft welche/n Leistungsteil/e erbringen wird. (s. Vergabeunterlagen);
5) Sofern sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung ganz oder teilweise auf die Fähigkeiten von Drittunternehmen berufen will, ist im Formular Ausführende Unternehmen auch der Name des/ der jeweiligen Drittunternehmen/s zu benennen. Ferner sind sämtliche in III.1.1) bis III.1.3) geforderten Angaben und Nachweise mit dem Angebot auch für das jeweilige Drittunternehmen vorzulegen. Werden die geforderten Eignungskriterien des/r Drittunternehmen/s nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß §§123 und 124 GWB vor, muss das jeweilige Drittunternehmen ausgetauscht werden. In allen in 5. genannten Fällen ist das ausgefüllte Formular Verpflichtungserklärung vorzulegen. (s. Vergabeunterlagen);
6) Der Auftraggeber behält sich vor, in den Fällen, in denen gemäß 5. die namentliche Benennung des/der Drittunternehmen/s, die Vorlage der in III.1.1) bis III.1.3) geforderten Angaben und Nachweise sowie die Vorlage des ausgefüllten Formulars Verpflichtungserklärung nicht erforderlich sind, die namentliche Benennung des/der Drittunternehmen/s, die in III.1.1) bis III.1.3) geforderten Angaben und Nachweise sowie das ausgefüllte Formular Verpflichtungserklärung innerhalb einer angemessenen Frist vor Zuschlagserteilung nachzufordern;
7) Nimmt ein Bieter/eine Bietergemeinschaft im Rahmen einer Eignungsleihe in Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Kapazitäten eines Drittunternehmens in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften. Ferner behält sich der Auftraggeber vor festzulegen, dass bestimmte kritische Aufgaben bei Dienstleistungsaufträgen oder im Zusammenhang mit einem Lieferauftrag direkt vom Bieter/Bietergemeinschaft selbst ausgeführt werden müssen;
8) Um zu diesem Verfahren weitere Nachrichten, Bieterfragen und deren Beantwortungen, usw. zu erhalten, ist eine kostenfreie einmalige Registrierung unter
https://www.auftraege.bayern.de erforderlich. Andernfalls erhalten Sie keine weiteren Informationen;
9) Zum Schutz der Vertraulichkeit Ihrer für die Registrierung notwendigen Informationen verweisen wir auf die Nutzungsvereinbarung/Datenschutzgrundsätze der Bieterplattform;
10) Auskünfte werden ausschließlich schriftlich über die Bieterkommunikation der Bieterplattform Deutsche eVergabe gegenüber allen Interessenten erteilt;
11) Fragen zur Bekanntmachung und Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 20.3.2020-10:00 Uhr einzureichen;
12) Fragen zur Bieterplattform sind direkt an deren Support zu richten:
http://www.deutsche-evergabe.de/kontakt.html