Lieferung von IT – Hardware, Softwarelizenzen und Supportverlängerung für Software

Landkreis Zwickau, Landratsamt, Zentrales Vergabebüro

Lieferung von IT – Hardware, Softwarelizenzen und Supportverlängerung für Software für das Landratsamt Zwickau.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-19.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-06-19 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-06-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Referenznummer: DI-SIT-002/2020-OV
Kurze Beschreibung:
Lieferung von IT – Hardware, Softwarelizenzen und Supportverlängerung für Software für das Landratsamt Zwickau.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Personalcomputer 📦
Computerterminals 📦
Tragbare Computer 📦
Scanner für Computeranwendungen 📦
Bildschirme 📦
Nadeldrucker 📦
Computerbildschirme und Konsolen 📦
Betriebssysteme 📦
Sicherheitssoftwarepaket 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Zwickau 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Zwickau, Landratsamt, Zentrales Vergabebüro
Postanschrift: Königswalder Straße 18
Postleitzahl: 08412
Postort: Werdau
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-zwickau.de 🌏
E-Mail: steffen.georgi@landkreis-zwickau.de 📧
Telefon: +49 3754402-21764 📞
Fax: +49 3754402-31764 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-172a2e7e4f8-6e93c9694c25eba1 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-19 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-22 📅
Datum des Endes: 2020-09-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 119-288821
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 085-200628
ABl. S-Ausgabe: 119
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 385 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 10
Bezeichnung des Loses: Los
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Lieferung von 50 Office PCs inkl. Betriebssystem, Zubehör und Support.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Lieferung von 200 Thin Clients – Windows 10.
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 30 W10 Notebooks inkl. Docking Station, Betriebssystem, Zubehör, Support.
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Lieferung von 50 Arbeitsplatz-Scanner inkl. Zubehör, Support.
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 150 Flachbildschirme 22" und 120 Flachbildschirme 24" inkl. Zubehör, Support.
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung: Lieferung von 10 Formulardrucker inkl. Zubehör, Support.
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung: Lieferung von 8 Beamer.
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung: VMware Lizenzen und Wartungsverlängerungen.
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung: Verlängerung Abonnement und Support für die vorhandene Sophos SG 550.
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung:
Lieferung von 10 Windows Server 2019 Datacenter Lizenzen für Server mit jeweils 20 Kernen (Cores).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landratsamt Zwickau,

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB (Anlage 1); Eigenerklärung hinsichtlich der ordnungsgemäßen Eintragung in das Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 6 Monate alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -Ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären.; Geforderte Eignungsnachweise gemäß § 122 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i. V. m. § 42 ff. Vergabeverordnung (VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte (Anlage 3); Eigenerklärung zum Bestehen einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung und der Zahlung der Versicherungsbeiträge (Anlage 4); Eigenerklärung zum Mindestlohn (Anlage 2); Aktuelle (nicht älter als 3 Monate ab Angebotsabgabetermin) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft; Nachweis der Gesamtvertretungsvollmacht des bevollmächtigten Vertreters durch Mitgliedererklärung; Geforderte Eignungsnachweise gemäß § 122 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i. V. m. § 42 ff. Vergabeverordnung (VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Darstellung des Unternehmens- und Leistungsprofils; – Es sind abgeschlossene Referenzprojekte (für das jeweilige LOS) über die im Wesentlichen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vollständiger Angabe (Anlage 5) – der Art der Leistung, -des Auftragsgebers, -dem Auftragswert sowie dem Leistungszeitpunkt oder -Zeitraum zu benennen;
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Benennung der Anzahl der Support-Mitarbeiter. Es müssen mindestens 2 angestellte Supportmitarbeiter (ohne Auszubildende) für den Support der angebotenen Programme zur Verfügung stehen. Ein entsprechender Nachweis (Name, Qualifikation, Berufserfahrung als Supportmitarbeiter) ist zu erbringen; Eigenerklärung zu Gebrauchtsoftware (Anlage 6 – sofern zutreffend). Nachweis der Gesamtvertretungsvollmacht des bevollmächtigten Vertreters durch Mitgliedererklärung; Geforderte Eignungsnachweise gemäß § 122 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i. V. m. § 42ff. Vergabeverordnung (VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-07-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrales Vergabebüro
Internetadresse: www.landkreis-zwickau.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-172a2e7e4f8-6e93c9694c25eba1 🌏
URL der Teilnahme: www.evergabe.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zuschlagserteilung:
Primär müssen die Anforderungen des Auftraggebers eingehalten werden. Nur unter den Angeboten, welche vollumfänglich die Anforderungen erfüllen entscheidet letztendlich das wirtschaftlichste Angebot. D. h. der Zuschlag wird dem Anbieter erteilt, der unter Berücksichtigung aller Umstände das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet. Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabeunterlagen, das Leistungsverzeichnis, das Angebot, der Auftrag sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Bestandteil des Vertrages.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, DS Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-1040/1044 📞
Fax: +49 341977-1049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
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Das Landratsamt Zwickau ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB).
Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen zu wenden. Nach § 182 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 119-288821 (2020-06-19)