Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Löschmittelbehältnern für Brandlöschanlagen (BUS)
FEM1-0204-2020
Produkte/Dienstleistungen: Not- und Sicherheitsausrüstungen📦
Kurze Beschreibung: Lieferung von Löschmittelbehältnern für Brandlöschanlagen (BUS).
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Feuerlöschmittel📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Feuerlöschanlagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Anlagen📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bvg
Beschreibung der Beschaffung:
“— Löschmittelbehälter für DAFO Brandlöschanlage (AT-Teil) mit gültiger Prüfplakette für 5 Jahre
Kategorie: AT (Austauschteil) und Original/Komponente
—...”
Beschreibung der Beschaffung
— Löschmittelbehälter für DAFO Brandlöschanlage (AT-Teil) mit gültiger Prüfplakette für 5 Jahre
Kategorie: AT (Austauschteil) und Original/Komponente
— Aktuator (Auslöseheinheit) für Brandlöschanlage
Kategorie: Original/ Komponente
— Stickstoffpatrone N10 für Brandlöschanlage
Kategorie: Original/ Komponente.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der AG hat das einseitige Optionsrecht, die vorliegende Rahmenvereinbarung dreimalig um weitere 24 Monate fortzuführen.
Das Optionsrecht muss zu seiner...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der AG hat das einseitige Optionsrecht, die vorliegende Rahmenvereinbarung dreimalig um weitere 24 Monate fortzuführen.
Das Optionsrecht muss zu seiner Wirksamkeit spätestens 2 Monate vor Laufzeitende (31.7.2022; 31.7.2024; 31.7.2026) schriftlich vom AG in Anspruch genommen werden.
Für den jeweiligen Optionszeitraum ist eine einmalige Anpassung der Preise zum 1.10.2022, 1.10.2024, und 1.10.2026 möglich. Die Preise sind dem AG bis spätestens zum 31.5.2022, 31.5.2024 und 31.5.2026 für den jeweiligen Optionszeitraum in schriftlicher Form zur Bestätigung aufzugeben. Diese müssen für weitere 24 Monate (1.10.2022-30.9.2024; 1.10.2024-30.9.2026; 1.10.2026-30.9.2028) verbindlich sein.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Folgende Angaben sind erforderlich:
— Eigenerklärung zur Eignung;
— Fragebogen zur Eignungsprüfung.
Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Folgende Angaben sind erforderlich:
— Eigenerklärung zur Eignung;
— Fragebogen zur Eignungsprüfung.
Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Angaben sind erforderlich:
— Eigenerklärung zur Eignung;
— Fragebogen zur Eignungsprüfung.
Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Angaben sind erforderlich:
— Eigenerklärung zur Eignung;
— Fragebogen zur Eignungsprüfung.
Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Angaben sind erforderlich:
— Eigenerklärung zur Eignung;
— Fragebogen zur Eignungsprüfung.
Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Angaben sind erforderlich:
— Eigenerklärung zur Eignung;
— Fragebogen zur Eignungsprüfung.
Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Hinweis: Für alle unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Folgende Angaben sind erforderlich:
— Eigenerklärung zur Eignung;
— Fragebogen zur Eignungsprüfung.
Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Folgende Angaben sind erforderlich:
— Eigenerklärung zur Eignung;
— Fragebogen zur Eignungsprüfung.
Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Mehr anzeigen
Geforderte Kautionen und Garantien: Entfällt
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: 14 Tagen mit 3 % Skonto oder in 60 Tagen netto
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-13
15:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-07-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-31 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013-8316📞
Fax: +49 30-9013-7613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 112-272652 (2020-06-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-19) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft (FEM)
Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— Löschmittelbehälter für DAFO Brandlöschanlage (AT-Teil) mit gültiger Prüfplakette für 5 Jahre.
Kategorie: AT (Austauschteil) und Original/ Komponente
—...”
Beschreibung der Beschaffung
— Löschmittelbehälter für DAFO Brandlöschanlage (AT-Teil) mit gültiger Prüfplakette für 5 Jahre.
Kategorie: AT (Austauschteil) und Original/ Komponente
— Aktuator (Auslöseheinheit) für Brandlöschanlage.
Kategorie: Original/ Komponente
— Stickstoffpatrone N10 für Brandlöschanlage.
Kategorie: Original/ Komponente.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 112-272652
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Lieferung von Löschmittelbehältnern für Brandlöschanlagen (BUS)
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: MAN Truck & Bus Deutschland GmbH
Postanschrift: Nonnendammallee 1-5
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13599
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30 / 38387-41📞
E-Mail: frank-peter.arndt@man.eu📧
Fax: +49 30 / 38387-72 📠
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 207-505733 (2020-10-19)