Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken
https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ oder
www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Teilnahmeantrages, einer Interessenbestätigung bzw. eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot, Teilnahmeantrag oder der Interessenbestätigung eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen durch Vorlage in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Gemäß beigefügter Checkliste zur Zusammenstellung der vom Unternehmen vorzulegenden Unterlagen sind dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Eigenerklärung über die Eintragung in ein Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes) oder Erklärung darüber, dass und warum der Bieter nicht in das Handelsregister eingetragen ist (Formular 124 EU).
2. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123/124 GWB
Im Bedarfsfall zusätzlich:
— Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU);
— Erklärung Unteraufträge / Eignungsleihe (Formular 532 EU);
— Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Formular 533 EU).
Gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG ist der Auftraggeber verpflichtet einen Gewerbezentralregisterauszug nach § 150 a der Gewerbeordnung vor Zuschlagserteilung für den Bietenden einzuholen, der den Zuschlag erhalten soll.