Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von Netzwerkkomponenten und Lizenzen zur WLAN-Erweiterung an Schulen
440-0115-2020-L-IN”
Produkte/Dienstleistungen: Netzausrüstung📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Datenswitches, WLAN Access-Points und Softwarelizenzen zur Erweiterung der WLAN-Infrastruktur an Schulen.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 385 000 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Datenswitchen und Network-Management-Lizenzen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Netzkomponenten📦
Ort der Leistung: Ingolstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Ingolstadt
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Datenswitchen und Network-Management-Lizenzen des Herstellers Alcatel.” Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 130 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-12-15 📅
Datum des Endes: 2021-03-31 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von WLAN-Access-Points und Softwarelizenzen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Router für Netzwerke📦
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung von WLAN-Access-Points und Softwarelizenzen.
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 255 000 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Bei Aufträgen über 30 000 EUR wird vom Bieter ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister gefordert/eingeholt.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-30
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-01-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-30
12:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB),
5) mehr als 10 Kalendertage nach Absendung der Absagen per Fax oder E-Mail, beziehungsweise mehr als 15 Kalendertage bei Absendung in Briefform, vergangen sind (§ 134 Abs. 1 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Ingolstadt, Referat VI – Vergabestelle
Postanschrift: Spitalstr. 3
Postort: Ingolstadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 841-305-2446📞
E-Mail: vergabe@ingolstadt.de📧
Fax: +49 841-305-2447 📠
URL: www.ingolstadt.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 204-495539 (2020-10-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 219759.90
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 286058.73
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 204-495539
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 440-0115-2020-L-IN/Los1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Lieferung von Datenswitchen und Network-Management-Lizenzen
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: TeleTech GmbH
Postort: Zossen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Teltow-Fläming🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 130 000 💰
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 79862.20
Höchstes Angebot: 119000.43
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Lieferung von WLAN-Access-Points und Softwarelizenzen
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 255 000 💰
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 139897.70
Höchstes Angebot: 167058.30
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
5. mehr als 10 Kalendertage nach Absendung der Absagen per Fax oder E-Mail, beziehungsweise mehr als 15 Kalendertage bei Absendung in Briefform, vergangen sind (§ 134 Abs. 1 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 012-024773 (2021-01-14)