Lieferung von Netzwerkkomponenten und Lizenzen zur WLAN-Erweiterung an Schulen

Stadt Ingolstadt

Lieferung von Datenswitches, WLAN Access-Points und Softwarelizenzen zur Erweiterung der WLAN-Infrastruktur an Schulen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-10-15 Auftragsbekanntmachung
2021-01-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-10-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Netzausrüstung
Referenznummer: 440-0115-2020-L-IN
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Datenswitches, WLAN Access-Points und Softwarelizenzen zur Erweiterung der WLAN-Infrastruktur an Schulen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Netzausrüstung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Netzkomponenten 📦
Router für Netzwerke 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Ingolstadt, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Ingolstadt
Postanschrift: Rathausplatz 4
Postleitzahl: 85049
Postort: Ingolstadt
Kontakt
Internetadresse: https://www.ingolstadt.de/ 🌏
E-Mail: vergabe@ingolstadt.de 📧
URL der Dokumente: https://www.vergabe.bayern.de/ 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe.bayern.de/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-15 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-20 📅
Datum des Beginns: 2020-12-15 📅
Datum des Endes: 2021-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 204-495539
ABl. S-Ausgabe: 204

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 385 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Datenswitchen und Network-Management-Lizenzen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Datenswitchen und Network-Management-Lizenzen des Herstellers Alcatel.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 130 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Lieferung von WLAN-Access-Points und Softwarelizenzen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Lieferung von WLAN-Access-Points und Softwarelizenzen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 255 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Ingolstadt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bei Aufträgen über 30 000 EUR wird vom Bieter ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister gefordert/eingeholt.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE211
Kontakt
Kontaktperson: Referat VI, Vergabestelle
Adresse des Käuferprofils: https://www.vergabe.bayern.de/ 🌏
Dokumente URL: https://www.vergabe.bayern.de/ 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB),
5) mehr als 10 Kalendertage nach Absendung der Absagen per Fax oder E-Mail, beziehungsweise mehr als 15 Kalendertage bei Absendung in Briefform, vergangen sind (§ 134 Abs. 1 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Ingolstadt, Referat VI – Vergabestelle
Postanschrift: Spitalstr. 3
Postort: Ingolstadt
Postleitzahl: 85049
Telefon: +49 841-305-2446 📞
E-Mail: vergabe@ingolstadt.de 📧
Fax: +49 841-305-2447 📠
Internetadresse: www.ingolstadt.de 🌏
Quelle: OJS 2020/S 204-495539 (2020-10-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 012-024773
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 204-495539
ABl. S-Ausgabe: 12

Auftragsvergabe
Name: TeleTech GmbH
Postort: Zossen
Land: Deutschland 🇩🇪
Teltow-Fläming 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
5. mehr als 10 Kalendertage nach Absendung der Absagen per Fax oder E-Mail, beziehungsweise mehr als 15 Kalendertage bei Absendung in Briefform, vergangen sind (§ 134 Abs. 1 GWB).
Quelle: OJS 2021/S 012-024773 (2021-01-14)