Lieferung von Neufahrzeugen (Neu-Fzg.) sowie deren Instandhaltung und Bereitstellung und die Erbringung von Verkehrsleistungen auf den Teilnetzen Nord-Süd und Stadtbahn der Berliner S-Bahn

Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung Verkehr

Auftragsgegenstand ist die Besitzverschaffung und Übereignung (Lieferung) von Neu-Fzg. und deren Instandhaltung und Bereitstellung (Fachlos FBI – nachfolgend auch Fachlos A genannt) und der fahrplanmäßige Betrieb sowie mit dem fahrplanmäßigen Betrieb zusammenhängende Dienstleistungen mit Ausnahme des Vertriebs (Fachlos Betrieb – nachfolgend auch Fachlos B genannt) auf den Teilnetzen Nord-Süd (Teillos 1) und Stadtbahn (Teillos 2) der Berliner S-Bahn.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-08-04 Auftragsbekanntmachung
2020-12-03 Ergänzende Angaben
2021-01-18 Ergänzende Angaben
2021-01-21 Ergänzende Angaben
2021-03-29 Ergänzende Angaben
2023-10-06 Ergänzende Angaben
2024-05-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-08-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Besitzverschaffung und Übereignung (Lieferung) von Neu-Fzg. und deren Instandhaltung und Bereitstellung (Fachlos FBI – nachfolgend auch Fachlos A genannt) und der fahrplanmäßige Betrieb sowie mit dem fahrplanmäßigen Betrieb zusammenhängende Dienstleistungen mit Ausnahme des Vertriebs (Fachlos Betrieb – nachfolgend auch Fachlos B genannt) auf den Teilnetzen Nord-Süd (Teillos 1) und Stadtbahn (Teillos 2) der Berliner S-Bahn.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen 📦
Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Abteilung Verkehr
Postanschrift: Am Köllnischen Park 3
Postleitzahl: 10179
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin.de/sen/uvk/ 🌏
E-Mail: sbsns-vergabe@vbb.de 📧
Telefon: +49 3025414500 📞
Fax: +49 3025414515 📠
URL der Dokumente: https://www.daisikomm.de/verfahren/D63399 🌏
URL der Teilnahme: https://www.daisikomm.de/verfahren/D63399 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-04 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 152-371803
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 116-282656
ABl. S-Ausgabe: 152
Zusätzliche Informationen
Die Angaben in Abschnitt II.2.7) zur Vertragslaufzeit beziehen sich auf den Zeitraum ab Beginn der Bereitstellungsverpflichtung des FBI gegenüber dem EVU. Nicht in Abschnitt II.2.11) genannte Optionen sind derzeit nicht vorgesehen, können aber gegebenenfalls als Ergebnis der Verhandlungsphase in die künftigen Vertragsunterlagen einbezogen werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Informationen über Lose:
Beide Fachlose (A/B) in Teillos 1 und/oder in Teillos 2; teillosübergreifend beide Fachlose A/A und/oder B/B; Gesamtangebot über alle 4 Lose. Die Vorgehensweise beim Vergleich der Wertungspreise und der daraus folgenden Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots/der wirtschaftlichen Angebote ist hier ersichtlich: https://www.daisikomm.de/download.aspx?file=D63399/007.
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Bezeichnung des Loses: Teillos 1: A: Fachlos FBI im Teilnetz Nord-Süd: Lieferung von Neu-Fzg. sowie deren Instandhaltung und Bereitstellung für das Teilnetz Nord-Süd der Berliner S-Bahn.
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Lieferung von mind. 170 Halbzügen (Hz) als Neu-Fzg., die anschließend für die im Teilnetz Nord-Süd geschuldeten Verkehrsleistungen instandgehalten und bereitgestellt werden. Die Instandhaltungsleistungen umfassen alle Instandhaltungsfunktionen entsprechend der Definition von Art. 14 Abs. 3 der RL (EU) 2016/798 in Verbindung mit der DVO (EU) 2019/779. Die mind. zu liefernde Anzahl der Hz kann sich im Verlauf des Vergabeverfahrens ändern.
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Es besteht die Pflicht zum Abschluss eines Fahrzeugkauf- sowie eines Fahrzeuginstandhaltungsvertrages mit einer noch zu gründenden Landesschienenfahrzeuganstalt Berlin AöR (LSFB), die in die von den AG geschlossenen Verträge unmittelbar nach Zuschlagserteilung im Wege der Vertragsübernahme eintritt. Die Eigentumsübertragung an den Neu-Fzg. auf die LSFB erfolgt grundsätzlich spätestens zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des jeweiligen Fzg. für die fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen. Die Finanzierung der Neu-Fzg. wird ab Zuschlagserteilung bis zum planmäßigen Ablauf der Gewährleistungsfrist entsprechend einem marktüblichen Zahlungsplan erfolgen.
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Der Auftragnehmer (AN) wird Fahrzeughalter im Sinne von § 2 Abs. 13 AEG und übernimmt die Aufgaben der als „die für die Instandhaltung zuständige Stelle“ (Entity in Charge of Maintenance - ECM) bezeichneten Einheit.
Der Fahrzeuginstandhaltungsvertrag hat eine Laufzeit von 30 Jahren.
Die AG streben an, im Teilnetz Nord-Süd die Möglichkeit zur Nutzung mind. einer Grundstücksfläche für die Errichtung einer Werkstatt sowie der für den Instandhaltungsbetrieb nebst Zuführung notwendigen Abstellanlagen und sonstigen Einrichtungen in für das Teilnetz ausreichender Größe zu schaffen. Die in Betracht kommende(n) Fläche(n) (inkl. baulicher und betrieblicher Rahmenbedingungen) und die Leistungen der AG bis zur Zuschlagserteilung sind in den Vertragsunterlagen beschrieben. Auf diesen Flächen kann der Auftragnehmer in eigener Verantwortung neue Werkstattkapazitäten schaffen. Alternativ kann auch eine andere geeignete Fläche bzw. eine bestehende Werkstatt genutzt werden. Der Instandhaltungsvertrag wird sicherstellen, dass die AG über alle vom AN für die betriebsnahe und die schwere Instandhaltung und Abstellung der Neu-Fzg. genutzten Serviceeinrichtungen einschließlich der vorgehaltenen Eisenbahninfrastruktur bei Beendigung des Instandhaltungsvertrages verfügen können, soweit dies rechtlich möglich ist. Hiervon umfasst sind insbesondere die gesamten Werkstattanlagen, Abstellanlagen, Zuführungsgleise, Ver- und Entsorgungs- sowie Reinigungsanlagen, die vorgehaltenen Ersatzteile sowie sämtliche dem Werkstattbetrieb zugehörige Betriebsvorrichtungen, Sachen (z. B. Betriebsstoffe), Scheinbestandteile (bspw. Maschinen, maschinelle Anlagen, Werkzeuge, Steuerungstools, Betriebsanleitungen, Nutzungsrechte, Software). Alle Instandhaltungsleistungen an den vertragsgegenständlichen Fahrzeugen sind in direkter Nähe zum Netz der Berliner S-Bahn gelegenen Werkstätten durchzuführen. Ausnahmen hiervon sind nur zulässig für die Instandsetzung schwerer Unfallschäden oder die Aufarbeitung von Großkomponenten.
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Der AN ist zum Abschluss eines Bereitstellungsvertrages mit dem Erbringer der im Teilnetz Nord-Süd geschuldeten Verkehrsleistungen verpflichtet.
Die AG haben sich zum Schutz des für die vertragsgegenständlichen Instandhaltungsleistungen eingesetzten Personals für eine Tariftreueverpflichtung entschieden. Der AN wird daher verpflichtet, diese Arbeitskräfte bei der Ausführung der o.g. Leistungen mind. nach den hierfür jeweils geltenden Entgelttarifen zu entlohnen. Maßgeblich sind die hier dargestellten Tarifverträge: https://www.daisikomm.de/download.aspx?file=D63399/008.
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Etwaige Änderungen der Entgelttarife bei Änderungen der Tarifverträge während der Vertragslaufzeit sind nachzuvollziehen. Für alle vorstehenden Ausführungen wird ergänzend auf die Vertragsunterlagen verwiesen.
Dauer: 360 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Instandhaltungsvertrag kann um bis zu 3 Jahre verlängert werden, wenn die AG dies unter Benennung des konkreten Zeitraums spätestens 36 Monate vor dem Ende des Vertrages gegenüber dem FBI aussprechen. Das Verlängerungsrecht kann sich auch nur auf Teilleistungen beziehen. Die AG können die Verlängerung mehrfach aussprechen. Nähere Einzelheiten sind den Vertragsunterlagen zu entnehmen.
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Beschreibung der Optionen:
1. Bestellung von grundsätzlich bis zu 125 zusätzlich zu liefernden Halbzügen (bei einer vom FBI angebotenen über die Mindestinstandhaltungsreserve von 10 % hinausgehenden Reserve gilt die Angabe zu den maximal zu liefernden Halbzügen nicht),
2. Instandhaltung und Bereitstellung der nach Ziffer (1) bestellten zusätzlichen Triebzüge,
3. Bestellung ergänzender Ausrüstung von Triebzügen mit einzelnen technischen Komponenten bzw. Einrichtungen; darunter auch die nachträgliche Ausrüstung mit Systemen für die Nutzung von ATO oder anderen Zugbeeinflussungssystemen sowie Modernisierungsmaßnahmen an den Triebzügen,
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4. Lieferung und Instandhaltung und Bereitstellung eines Hilfszuges,
5. Beschaffung, Bereitstellung und Betrieb eines Informations- und Dokumentationssystems, welches für beide Teilnetze und von mehreren Nutzern (FBI, EVU, AG) genutzt werden kann,
6. Im Fall der Inanspruchnahme der unter (5) aufgeführten Option: Bestellung technischer, funktionaler sowie das Datenvolumen betreffender Änderungen des Informations- und Dokumentationssystems sowie der hiermit zusammenhängenden Hardware,
7. Bestellung von Re-Designs der Triebzüge,
8. Umbau der Fahrgasträume zur Anpassung des Sitz- oder Stehplatzangebots sowie der Rollstuhl- und Fahrradabstellbereiche sowie zur Verbesserung der Inklusion,
9. Ausrüstung der Triebzüge mit WLAN bzw. Nachrüstung entsprechender technischer Anlagen; zudem Bereitstellung eines WLAN Angebotes in den Triebzügen durch den AN,
10. Veränderungen des Pflichtpakets Zubehör,
11. Nachrüstungen, Umbauten, Erweiterungen oder Neubauten von Wartungseinrichtungen oder sonstigen Serviceeinrichtungen; Verpflichtung zur Nutzung bestimmter Serviceeinrichtungen,
12. Veränderungen der Reinigungsleistungen,
13. Änderungen der und/oder Beauftragung von zusätzlichen Multiplikatorenschulungen für das von den AG beauftragte EVU,
14. Änderungen der Soll-Verfügbarkeitsvorgaben zur Bereitstellung der Triebzüge an ein EVU,
15. Instandhaltung und Bereitstellung von zusätzlichen Triebzügen, die nicht im Rahmen des vergabegegenständlichen Fahrzeugkaufvertrages geliefert wurden,
16. Verringerung der bereitzustellenden und instandzuhaltenden Zahl von Triebzügen,
17. Instandhaltung und Bereitstellung von Triebzügen für andere Teilnetze der Berliner S-Bahn,
18. Vorgabe von Quellen für den Bezug von erneuerbaren Energien sowie zu diesbezüglich zu treffenden Vereinbarungen,
19. Bestellung einer vorfristigen Lieferung von Triebzügen im Einvernehmen mit dem FBI.
Nähere Einzelheiten zu allen vorstehend aufgeführten Optionen sind den Vertragsunterlagen zu entnehmen. Die Frage, ob die zu liefernden Neu-Fz. über Mehrspannungsfähigkeit (750 V und nach aktuellem Diskussionsstand 1.500 V oder 1.200 V) verfügen oder auf Mehrspannungsfähigkeit umrüstbar sein müssen, ist zum Zeitpunkt der Bekanntmachung noch nicht entschieden. Sollte keine Mehrspannungsfähigkeit der Triebzüge geschuldet sein, werden die AG im Instandhaltungsvertrag berechtigt, die Umrüstung der Triebzüge auf Mehrspannungsfähigkeit zu beauftragen, soweit das Gleichstromnetz der Berliner S-Bahn entsprechend umgerüstet wird.
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Zusätzliche Informationen:
Die Angaben in Abschnitt II.2.7) zur Vertragslaufzeit beziehen sich auf den Zeitraum ab Beginn der Bereitstellungsverpflichtung des FBI gegenüber dem EVU. Nicht in Abschnitt II.2.11) genannte Optionen sind derzeit nicht vorgesehen, können aber gegebenenfalls als Ergebnis der Verhandlungsphase in die künftigen Vertragsunterlagen einbezogen werden.
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Bezeichnung des Loses: Teillos 1: B: Fachlos Betrieb im Teilnetz Nord-Süd: Fahrplanmäßiger Betrieb auf dem Teilnetz Nord-Süd der Berliner S-Bahn und damit zusammenhängende Dienstleistungen mit Ausnahme des Vertriebs.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Erbringung fahrplanmäßiger Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf dem Teilnetz Nord-Süd (Teillos 1) der Berliner S-Bahn und damit zusammenhängende Dienstleistungen ohne Vertriebsleistungen sowie ohne Fahrzeuglieferung, -instandhaltung und -bereitstellung. Es besteht die Pflicht zum Abschluss eines Verkehrsvertrages mit den AG, eines Fahrzeugüberlassungsvertrages mit der noch zu gründenden LSFB sowie eines Fahrzeugbereitstellungsvertrages mit dem AN der Leistungen des Teilloses 1: A.
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Die Betriebsaufnahme ist gestaffelt zwischen dem 13.12.2027 und dem 11.09.2034 vorgesehen. Das Teilnetz umfasst folgende Linien und Betriebsaufnahmezeitpunkte:
13.12.2027: S8 (Hohen Neuendorf – Wildau);
11.06.2029: S86 (Buch – Grünau);
15.07.2030: S2 (Bernau – Blankenfelde);
13.10.2031: S25 (Hennigsdorf – Teltow Stadt);
19.09.2033: S1 (Oranienburg – Wannsee); S15 (Frohnau – Hauptbahnhof);
11.09.2034: S85 (Hauptbahnhof – Ostkreuz – Flughafen BER).
Die Erbringung der Verkehrsleistungen endet 15 Jahre nach der ersten Betriebsaufnahme.
Dabei sind folgende Auslaufstufen vorgesehen:
26.07.2041: Ende Betrieb S2, S86;
04.04.2042: Ende Betrieb S1, S15, S85;
12.12.2042: Ende Betrieb S25, S8.
Die eben genannten Linien und die Betriebsaufnahmezeitpunkte sowie die Auslaufstufen können sich im Verlauf des Vergabeverfahrens ändern. Dies umfasst auch eine mögliche Stauchung oder Streckung der Betriebsaufnahmezeitpunkte oder einzelner Betriebsaufnahmezeitpunkte. Eine über 15 Jahre hinausgehende Vertragslaufzeit ist nicht möglich.
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Die genannten Verkehrsleistungen haben nach vollständiger Betriebsaufnahme in einem vollen Fahrplanjahr einen Leistungsumfang von ca. 16 Mio. Zugkilometer (Zkm) p. a.
Das BerlAVG und das BbgVgG enthalten Verpflichtungen zur Tariftreue. Die AG haben gem. § 4 Satz 1 BerlAVG und § 4 Abs. 3 BbgVgG entschieden, für die Leistungen auf den Gebieten beider Länder die Regelungen des BerlAVG in der jeweils geltenden Fassung zur Anwendung zu bringen. Der AN wird daher im Sinne von § 10 Satz 1 BerlAVG verpflichtet, seine Arbeitskräfte für die Ausführung der vertragsgegenständlichen Leistungen über öffentliche Personennahverkehrsdienste mindestens nach den hierfür jeweils geltenden Entgelttarifen zu entlohnen. Maßgeblich sind die hier dargestellten Tarifverträge: https://www.daisikomm.de/download.aspx?file=D63399/008. Etwaige Änderungen der Entgelttarife bei Änderungen der Tarifverträge während der Vertragslaufzeit sind nachzuvollziehen.
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Der Auftragnehmer wird verpflichtet, Leistungen der Kundenbetreuer und Leistungen der Triebfahrzeugführer in einem bestimmten Umfang selbst zu erbringen. Nähere Angaben hierzu sind aus den Vertragsunterlagen ersichtlich. Die in Abschnitt III.2.2), (1) geregelte Pflicht zur Personalübernahme bleibt hiervon unberührt.
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Für alle vorstehenden Ausführungen wird ergänzend auf die Vertragsunterlagen verwiesen.
Dauer: 180 Monate
Beschreibung der Optionen:
(1) Umbestellungen, Verringerungen oder Erhöhungen des Umfangs der Fahrplanleistungen und/oder der Kapazitäten, Verkürzung oder Verlängerung bestehender Linien, Veränderung der Linienführung bestehender Linien, Einführung vorher nicht bedienter Linien, teilweise oder vollständige Abbestellung bestehender Linien auch unter Verwendung zusätzlich bereitgestellter Triebzüge.
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(2) Um- und Zubestellungen von Verkehrsleistungen außerhalb der in Abschnitt II.2.4 aufgeführten Strecken.
(3) Um- und Zubestellungen von Verkehrsleistungen auf Neubaustrecken.
(4) Änderung der Art und Weise und des Umfanges des Einsatzes von Service- und Sicherheitspersonal, inkl. des in der 4S-Zentrale eingesetzten Personals.
(5) Bestellung zusätzlicher Kommunikationsmaßnahmen.
(6) Vorhaltung weiterer vom FBI bereitgestellter Triebzüge als zusätzliche Betriebsreserve.
(7) Teilnetzübergreifender Einsatz eines von einem Dritten bereitgestellten Hilfszuges.
(8) Anpassung technischer Leistungskomponenten der Kommunikationstechnik und –Software (einschließlich Übertragungswege) an den Stand der Technik.
(9) Veränderungen der Reinigungsleistungen.
(10) Vorgabe der Quellen für den Bezug von erneuerbaren Energien sowie zu diesbezüglich zu treffenden Vereinbarungen.
(11) Einsatz von für ATO umgerüsteten oder neu gelieferten Triebzügen.
(12) Schulung von Zugpersonal für den automatisierten Zugbetrieb.
(13) Verschiebung eines oder mehrerer Betriebsaufnahmezeitpunkte auf einen früheren Zeitpunkt unter Einhaltung einer Frist von 18 Monaten zwischen Entscheidung der AT und Betriebsaufnahme.
(14) Beauftragung von Multiplikatorenschulungen in Fahrzeugkunde für ein von den AG mit Verkehrsleistungen im Anschluss an die Beendigung des hiesigen Verkehrsvertrages beauftragtes EVU.
Für alle vorstehenden Ausführungen wird ergänzend auf die Vertragsunterlagen verwiesen.
Zusätzliche Informationen:
Die Angaben in Abschnitt II.2.7) zur Vertragslaufzeit beziehen sich auf die Zeitdauer ab der Aufnahme der Verkehrsleistungen durch das EVU. Nicht in Abschnitt II.2.11) genannte Optionen sind derzeit nicht vorgesehen, können aber gegebenenfalls als Ergebnis der Verhandlungsphase in die künftigen Vertragsunterlagen einbezogen werden.
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Bezeichnung des Loses: Teillos 2: A: Fachlos FBI Teilnetz Stadtbahn: Lieferung von Neufahrzeugen sowie deren Instandhaltung und Bereitstellung für das Teilnetz Stadtbahn der Berliner S-Bahn.
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Lieferung von mind. 157 Halbzügen (Hz) als Neu-Fzg., die anschließend für die im Teilnetz Stadtbahn geschuldeten Verkehrsleistungen instandgehalten und bereitgestellt werden. Die Instandhaltungsleistungen umfassen alle Instandhaltungsfunktionen entsprechend der Definition von Art. 14 Abs. 3 der RL (EU) 2016/798 in Verbindung mit der DVO (EU) 2019/779. Die mind. zu liefernde Anzahl der Hz kann sich im Verlauf des Vergabeverfahrens ändern.
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Es besteht die Pflicht zum Abschluss eines Fahrzeugkauf- sowie eines Fahrzeuginstandhaltungsvertrages mit der LSFB, die in die von den AG geschlossenen Verträge unmittelbar nach Zuschlagserteilung im Wege der Vertragsübernahme eintritt. Die Eigentumsübertragung an den Neu-Fzg. auf die LSFB erfolgt grundsätzlich spätestens zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des jeweiligen Fzg. für die fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen. Die Finanzierung der Neu-Fzg. wird ab Zuschlagserteilung bis zum planmäßigen Ablauf der Gewährleistungsfrist entsprechend einem marktüblichen Zahlungsplan erfolgen.
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Der Auftragnehmer (AN) wird Fahrzeughalter im Sinne von § 2 Abs. 13 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) und übernimmt die Aufgaben der als „die für die Instandhaltung zuständige Stelle“ (Entity in Charge of Maintenance - ECM) bezeichneten Einheit.
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Die AG streben an, im Teilnetz Stadtbahn die Möglichkeit zur Nutzung mind. einer Grundstücksfläche für die Errichtung einer Werkstatt sowie der für den Instandhaltungsbetrieb nebst Zuführung notwendigen Abstellanlagen und sonstigen Einrichtungen in für das Teilnetz ausreichender Größe zu schaffen. Die in Betracht kommende(n) Fläche(n) (inkl. baulicher und betrieblicher Rahmenbedingungen) und die Leistungen der AG bis zur Zuschlagserteilung sind in den Vertragsunterlagen beschrieben. Auf diesen Flächen kann der Auftragnehmer in eigener Verantwortung neue Werkstattkapazitäten schaffen. Alternativ kann auch eine andere geeignete Fläche bzw. eine bestehende Werkstatt genutzt werden. Der Instandhaltungsvertrag wird sicherstellen, dass die AG über alle vom AN für die betriebsnahe und die schwere Instandhaltung und Abstellung der Neu-Fzg. genutzten Serviceeinrichtungen einschließlich der vorgehaltenen Eisenbahninfrastruktur bei Beendigung des Instandhaltungsvertrages verfügen können, soweit dies rechtlich möglich ist. Hiervon umfasst sind insbesondere die gesamten Werkstattanlagen, Abstellanlagen, Zuführungsgleise, Ver- und Entsorgungs- sowie Reinigungsanlagen, die vorgehaltenen Ersatzteile sowie sämtliche dem Werkstattbetrieb zugehörige Betriebsvorrichtungen, Sachen (z. B. Betriebsstoffe), Scheinbestandteile (bspw. Maschinen, maschinelle Anlagen, Werkzeuge, Steuerungstools, Betriebsanleitungen, Nutzungsrechte, Software). Alle Instandhaltungsleistungen an den vertragsgegenständlichen Fahrzeugen sind in direkter Nähe zum Netz der Berliner S-Bahn gelegenen Werkstätten durchzuführen. Ausnahmen hiervon sind nur zulässig für die Instandsetzung schwerer Unfallschäden oder die Aufarbeitung von Großkomponenten.
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Der AN ist darüber hinaus zum Abschluss eines Bereitstellungsvertrages mit dem Erbringer der im Teilnetz Stadtbahn geschuldeten Verkehrsleistungen verpflichtet.
Die AG haben sich zum Schutz des für die vertragsgegenständlichen Instandhaltungsleistungen eingesetzten Personals für eine Tariftreueverpflichtung entschieden. Der AN wird daher verpflichtet, diese Arbeitskräfte bei der Ausführung der o.g. Leistungen mind. nach den hierfür jeweils geltenden Entgelttarifen zu entlohnen. Maßgeblich sind die hier dargestellten Tarifverträge: https://www.daisikomm.de/download.aspx?file=D63399/008. Etwaige Änderungen der Entgelttarife bei Änderungen der Tarifverträge während der Vertragslaufzeit sind nachzuvollziehen. Für alle vorstehenden Ausführungen wird ergänzend auf die Vertragsunterlagen verwiesen.
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Beschreibung der Optionen:
(1) Bestellung von grundsätzlich bis zu 88 zusätzlich zu liefernden Halbzügen (bei einer vom FBI angebotenen über die Mindestinstandhaltungsreserve von 10 % hinausgehenden Reserve gilt die Angabe zu den maximal zu liefernden Halbzügen nicht),
(2) Instandhaltung und Bereitstellung der nach Ziffer (1) bestellten zusätzlichen Triebzüge,
(3) Bestellung ergänzender Ausrüstung von Triebzügen mit einzelnen technischen Komponenten bzw. Einrichtungen; darunter auch die nachträgliche Ausrüstung mit Systemen für die Nutzung von ATO oder anderen Zugbeeinflussungssystemen sowie Modernisierungsmaßnahmen an den Triebzügen,
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(4) Lieferung und Instandhaltung und Bereitstellung eines Hilfszuges,
(5) Beschaffung, Bereitstellung und Betrieb eines Informations- und Dokumentationssystems, welches für beide Teilnetze und von mehreren Nutzern (FBI, EVU, AG) genutzt werden kann,
(6) Im Fall der Inanspruchnahme der unter (5) aufgeführten Option: Bestellung technischer, funktionaler sowie das Datenvolumen betreffender Änderungen des Informations- und Dokumentationssystems sowie der hiermit zusammenhängenden Hardware,
(7) Bestellung von Re-Designs der Triebzüge,
(8) Umbau der Fahrgasträume zur Anpassung des Sitz- oder Stehplatzangebots sowie der Rollstuhl- und Fahrradabstellbereiche sowie zur Verbesserung der Inklusion,
(9) Ausrüstung der Triebzüge mit WLAN bzw. Nachrüstung entsprechender technischer Anlagen; zudem Bereitstellung eines WLAN Angebotes in den Triebzügen durch den AN,
(10) Veränderungen des Pflichtpakets Zubehör,
(11) Nachrüstungen, Umbauten, Erweiterungen oder Neubauten von Wartungseinrichtungen oder sonstigen Serviceeinrichtungen; Verpflichtung zur Nutzung bestimmter Serviceeinrichtungen,
(12) Veränderungen der Reinigungsleistungen,
(13) Änderungen der und/oder Beauftragung von zusätzlichen Multiplikatorenschulungen für das von den AG beauftragte EVU,
(14) Änderungen der Soll-Verfügbarkeitsvorgaben zur Bereitstellung der Triebzüge an ein EVU,
(15) Instandhaltung und Bereitstellung von zusätzlichen Triebzügen, die nicht im Rahmen des vergabegegenständlichen Fahrzeugkaufvertrages geliefert wurden,
(16) Verringerung der bereitzustellenden und instandzuhaltenden Zahl von Triebzügen,
(17) Instandhaltung und Bereitstellung von Triebzügen für andere Teilnetze der Berliner S-Bahn,
(18) Vorgabe von Quellen für den Bezug von erneuerbaren Energien sowie zu diesbezüglich zu treffenden Vereinbarungen,
(19) Bestellung einer vorfristigen Lieferung von Triebzügen im Einvernehmen mit dem FBI.
Bezeichnung des Loses: Teillos 2: B: Fachlos Betrieb im Teilnetz Stadtbahn: Fahrplanmäßiger Betrieb auf dem Teilnetz Stadtbahn der Berliner S-Bahn und damit zusammenhängende Dienstleistungen mit Ausnahme des Vertriebs.
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Erbringung fahrplanmäßiger Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) auf dem Teilnetz Stadtbahn (Teillos 2) der Berliner S-Bahn und damit zusammenhängende Dienstleistungen ohne Vertriebsleistungen sowie ohne Fahrzeuglieferung, -instandhaltung und -bereitstellung. Es besteht die Pflicht zum Abschluss eines Verkehrsvertrages mit den AG, eines Fahrzeugüberlassungsvertrages mit der LSFB sowie eines Fahrzeugbereitstellungsvertrages mit dem Erbringer der Leistungen des Teilloses 2: A.
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Die Betriebsaufnahme ist gestaffelt zwischen dem 07.02.2028 und dem 30.05.2033 vorgesehen. Das Teilnetz umfasst folgende Linien und Betriebsaufnahmezeitpunkte:
07.02.2028: S9 (Flughafen BER – Spandau);
06.08.2029: S75 (Spandau – Wartenberg);
13.01.2031: S5 (Westkreuz – Strausberg Nord);
12.04.2032: S7 (Potsdam Hbf. – Ahrensfelde);
30.05.2033: S3 (Erkner – Charlottenburg).
20.09.2041: Ende Betrieb S5, S75;
30.05.2042: Ende Betrieb S3, S9;
06.02.2043: Ende Betrieb S7.
Die genannten Verkehrsleistungen haben nach vollständiger Betriebsaufnahme in einem vollen Fahrplanjahr einen Leistungsumfang von ca. 14 Mio. Zugkilometer (Zkm) p. a.
Das BerlAVG und das BbgVgG enthalten Verpflichtungen zur Tariftreue. Die AG haben gem. § 4 Satz 1 BerlAVG und § 4 Abs. 3 BbgVgG entschieden, für die Leistungen auf den Gebieten beider Länder die Regelungen des BerlAVG in der jeweils geltenden Fassung zur Anwendung zu bringen. Der AN wird daher im Sinne von § 10 Satz 1 BerlAVG verpflichtet, seine Arbeitskräfte bei der Ausführung der vertragsgegenständlichen Leistungen über öffentliche Personennahverkehrsdienste mindestens nach den hierfür jeweils geltenden Entgelttarifen zu entlohnen. Etwaige Änderungen der Entgelttarife bei Änderungen der Tarifverträge während der Vertragslaufzeit sind nachzuvollziehen. Maßgeblich sind die hier dargestellten Tarifverträge: https://www.daisikomm.de/download.aspx?file=D63399/008.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Berlin, Brandenburg
Berlin / Brandenburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für alle Fachlose beider Teillose müssen Bewerber einen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorlegen, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Die Vorlage einer nicht beglaubigten Kopie bzw. einer Kopie des Aktuellen Abdrucks (AD), der aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de heruntergeladen werden kann, ist ausreichend. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags nicht älter als 3 Monate sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (wufL) ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der AG anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können.
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Die wufL unterliegt losspezifisch unterschiedlichen Anforderungen. Unter den Ziffern 1. bis 4. sind losbezogen die Mindestanforderungen an den Jahresumsatz des Bewerbers sowie an das Eigenkapital aufgeführt. Die Mindestanforderungen für Bewerbungen auf Kombinationsangebote (teillosübergreifend auf das gleiche Fachlos – zum Beispiel Kombinationsangebot Betrieb in den Teillosen Stadtbahn und Nord-Süd – sowie fachlosübergreifend auf dasselbe Teillos – zum Beispiel Kombinationsangebot Betrieb und FBI für das Teillos Stadtbahn) und für Bewerbungen auf alle Leistungen in den Teillosen Stadtbahn und Nord-Süd (Gesamtangebot) ergeben sich zum einen über die Addition der Anforderungen an den Mindestumsatz sowie zum anderen über die Addition der Anforderungen an das Eigenkapital aus den jeweils betroffenen Einzellosen.
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Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner wufL auf diejenige eines oder mehrerer anderer Unternehmen, so hat der Bewerber die wufL dieses/dieser Dritten durch Vorlage der sogleich dargestellten Dokumente mit dem Teilnahmeantrag (TNA) nachzuweisen.
Ist ein Dritter nicht als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen oder liegen bei dem Dritten zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vor, hat der Bewerber den Dritten nach Aufforderung und Fristsetzung durch die AG zu ersetzen. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft (BG), das für den Beleg der Eignung benötigt wird, nach den §§ 123, 124 GWB auszuschließen ist. Für den Fall, dass auch das neue Unternehmen nicht als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen ist oder auch bei diesem Unternehmen Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen, erfolgt keine erneute Aufforderung.
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Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner wufL auf diejenige eines oder mehrerer anderer Unternehmen, ist dem TNA eine Vereinbarung mit dem Dritten oder eine Verpflichtungserklärung des Dritten gegenüber dem Bewerber beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich alle für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des vergebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst bzw. widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Zudem hat sich der Dritte zu Gunsten der AG in einer gesonderten und ebenfalls nicht widerruflichen Verpflichtungserklärung zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber für den Auftrag erforderliche Mittel zur Verfügung stellt. Der Umfang der bereitgestellten Mittel ist in der Erklärung anzugeben. Auch diese Erklärung ist dem TNA beizufügen. Mit Blick auf die unter den nachfolgenden Ziffern gestellten Mindestanforderungen an die wufL ist ausreichend, wenn der Dritte über den sogleich dargestellten Mindestjahresumsatz verfügt und das beim Bewerber vorhandene positive Eigenkapital zu Zeitwerten gemeinsam mit den vom Dritten/von den Dritten in der zuletzt genannten Erklärung bereitgestellten Mitteln den unter den nachstehenden Ziffern verlangten Wert erreicht.
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Bei der Beurteilung der wufL einer BG ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der BG-Mitglieder erfüllt werden.
Die in diesem Abschnitt genannten Eigenerklärungen dürfen nicht vor dem 01.08.2020 datieren.
Mindeststandards:
1. Mindestanforderungen für Fachlos FBI im Teilnetz Stadtbahn:
Die Bewerber haben folgende Anforderungen zu erfüllen:
i. einen Mindestjahresumsatz in Höhe von 60.000.000 EUR im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Abgabe des TNA und
ii. ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bewerbers vorhandener stiller Reserven in Höhe von 30.000.000 EUR zum Ende des letzten vor der Abgabe des TNA abgeschlossenen Geschäftsjahres des Bewerbers.
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Soweit in diesem Geschäftsjahr ein Verlust des Bewerbers ausgewiesen wurde, erhöht sich das geforderte Eigenkapital um den Betrag des Verlustes des letzten Geschäftsjahres, es sei denn, der Bewerber weist nach, dass der Verlust durch den / die Gesellschafter oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.
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2. Mindestanforderungen für Fachlos FBI im Teilnetz Nord-Süd:
3. Mindestanforderungen für Fachlos Betrieb im Teilnetz Stadtbahn
i. einen Mindestjahresumsatz in Höhe von 30.000.000 EUR im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Abgabe des TNA und
ii. ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bewerbers vorhandener stiller Reserven, in Höhe von 8.000.000 EUR zum Ende des letzten vor der Abgabe des TNA abgeschlossenen Geschäftsjahres des Bewerbers.
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4. Mindestanforderungen für Fachlos Betrieb im Teilnetz Nord-Süd
Die Anforderungen an den Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind hier ersichtlich: https://www.daisikomm.de/download.aspx?file=D63399/009.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (tubL) ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind.
Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner tubL für einen/mehrere
Nachweise/Erklärungen aus T1 bis T3 auf diejenige eines Dritten, so hat der Bewerber die tubL dieses Dritten durch Vorlage dieses/dieser Nachweise(s)/dieser Erklärung(en) mit dem TNA nachzuweisen. Ist der Dritte nicht als technisch und beruflich (tub) leistungsfähig anzusehen oder liegen bei dem Dritten zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vor, hat der Bewerber den Dritten nach Aufforderung und Fristsetzung durch die AG zu ersetzen. Für den Fall, dass auch das neue Unternehmen nicht als tub leistungsfähig anzusehen ist oder auch bei diesem Unternehmen Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen, erfolgt keine erneute Aufforderung. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Mitglied einer BG, das für den Beleg der Eignung benötigt wird, sich nach Analyse des TNA insoweit nicht als geeignet herausstellt oder nach den §§ 123f. GWB auszuschließen ist. Für den Fall, dass auch das neue Unternehmen nicht als tub leistungsfähig anzusehen ist oder auch bei diesem Unternehmen Ausschlussgründe nach § 123 oder § 124 GWB vorliegen, erfolgt keine erneute Aufforderung.
der Nachweise/Erklärungen aus T1 bis T3 auf einen Dritten, ist dem TNA eine Vereinbarung mit dem Dritten oder eine Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber tatsächlich über die Erfahrungen des Dritten verfügen kann. Die Vereinbarung/die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des im hiesigen Verfahren vergebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung/der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Sodann muss Personal des Dritten, das über die mit den Referenzen im Sinne von T1, T2 oder T3 erlangte Erfahrung verfügt, bei der vergebenen Leistung eingesetzt werden. Auch dies muss aus der vorzulegenden Vereinbarung mit dem Dritten/aus der alternativ vorzulegenden Verpflichtungserklärung hervorgehen.
Bei der Beurteilung der tubL einer BG ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der BG-mitglieder erfüllt werden. Die tubL eines Mitglieds / einzelner Mitglieder der BG für die Durchführung der Leistungen der Fahrzeuglieferung und -instandhaltung sowie -bereitstellung bzw. der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen reicht bzw. reichen zur Annahme der Eignung der BG nur aus, wenn dieses Mitglied bzw. diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der BG für die jeweilige Leistung zuständig sein soll/sollen. Dies ist mit dem TNA darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied bzw. einzelne Mitglieder der BG vorgelegt werden.
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Die tubL unterliegt fachlosspezifisch unterschiedlichen Mindestanforderungen, die nachfolgend als geforderte Mindeststandards aufgeführt sind.
Bewerbungen auf beide Fachlose (FBI und Betrieb) eines Teilloses sowie Bewerbungen auf alle Fachlose (Gesamtangebot) müssen die nachstehend unter 1. und 2. benannten Mindestanforderungen für diese Fachlose summarisch erfüllen.
Bei Bewerbungen für beide Fachlose FBI haben die Bewerber die nachstehend für ein Teillos benannten Mindestanforderungen für das Fachlos FBI nachzuweisen. Bei Bewerbungen für beide Fachlose Betrieb haben die Bewerber die nachstehend für ein Teillos benannten Mindestanforderungen für das Fachlos Betrieb nachzuweisen.
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Der Nachweis, dass der Bewerber bereits mit der Abgabe des TNA über die technischen bzw. personellen Mittel verfügt, die ihn bereits zu diesem Zeitpunkt in die Lage versetzen, den Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln, muss nicht erbracht werden. Personal und Ausrüstung können während der hierfür ausreichend lang bemessenen Ausführungsfrist beschafft werden.
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Mindeststandards:
1. Mindestanforderungen für die Fachlose FBI
Die Bewerber haben für die Leistungen des Fachloses FBI im Teilnetz Nord-Süd und im Teilnetz Stadtbahn zum Beleg ihrer tubL mit dem TNA
T1: Referenzen über (T1a) die Beschaffung von U-Bahnen oder Metrofahrzeugen oder sonstigen elektrisch angetriebenen Triebzügen (im Folgenden: Triebzüge) oder elektrisch angetriebenen Loks mit Wagen im Schienenpersonenverkehr bei einem Fahrzeughersteller inkl. der Begleitung des Zulassungsprozesses bis zur Auslieferung oder (T1b) die Herstellung und Lieferung zugelassener Fahrzeuge (Fzg.) im Sinne von T1a.
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Und
T2: Referenzen über die Instandhaltung von in T1a genannten Fzg.
Vorzulegen.
Die Referenzen nach T1 müssen sich auf Fzg. im Sinne von T1a beziehen, die in den letzten 5 Jahren vor Abgabe des TNA geliefert und zugelassen worden sind. Dies muss nicht in allen eben genannten Jahren geschehen sein.
Die Referenzen nach T2 müssen sich auf Instandhaltungsleistungen beziehen, die in den letzten 3 Jahren vor Abgabe des TNA erbracht worden sind. Sie müssen nicht in allen eben genannten Jahren erbracht worden sein.
Die Typbezeichnung und der Hersteller (letzteres nur bei T1a) der betroffenen Fzg. sind jeweils zu benennen. Anzugeben sind zudem der Zeitraum der Lieferung und der Zulassung (T1) oder der Erbringungszeitraum (T2), der Leistungsumfang (Anzahl der Triebzüge / E-Loks mit Wagen) und der Empfänger der Leistung. Bei den Referenzen nach T2 ist auch zu benennen, welche Instandhaltungsfunktionen entsprechend der Definition von Art. 4 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 445/2011 vom Bewerber übernommen worden sind.
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Geforderte Mindeststandards für das Fachlos FBI sowohl im Teilnetz Nord-Süd als auch im Teilnetz Stadtbahn, wobei die nachfolgend unter i. und ii. aufgezählten Mindestanforderungen auch innerhalb einer Referenz nachgewiesen werden können:
i. Die Referenzliste nach T1 muss mindestens zwei Aufträge über jeweils mindestens 30 Triebzüge oder E-Loks mit Wagen beinhalten, die in der Summe mindestens 90 Wagenkästen umfassen.
ii. Die Referenzliste nach T2 muss mindestens zwei Aufträge über die Instandhaltung von jeweils mindestens 30 Triebzügen oder E-Loks mit Wagen – in beiden Fällen mit einem Mindestumfang von 90 Wagenkästen umfassen.
Die eben genannten Referenzen (T2) müssen kumulativ die Wahrnehmung aller Instandhaltungsfunktionen entsprechend der Definition von Art. 4 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 445/2011 umfassen, d. h. Managementfunktion (sog. ECM 1), Instandhaltungsentwicklungsfunktion (sog. ECM 2), Fuhrpark-Instandhaltungsmanagementfunktion (sog. ECM 3) und Instandhaltungserbringungsfunktion (sog. ECM 4).
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2. Mindestanforderungen für die Fachlose Betrieb
Die Bewerber haben für die Leistungen des Fachloses Betrieb sowohl im Teilnetz Nord-Süd als auch im Teilnetz Stadtbahn zum Beleg ihrer tubL mit dem TNA vorzulegen:
T3: Zwei Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge über öffentliche Schienenpersonenverkehrsdienste oder öffentliche Personenbeförderungsleistungen mit einem vom Bewerber erbrachten Leistungsumfang von mind. jeweils 4 Mio. Zugkilometern (Zkm) pro Jahr mit in T1a aufgeführten Fzg., die den Verkehrsbedarf von Städten oder Metropolregionen (Metropolitan bzw. Large Metropolitan Functional Urban Area (FUA)) gemäß OECD Definition (2013) mit mind. 1,0 Mio. Einwohnern pro Referenz decken.
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Die Referenzen nach T3 müssen sich auf Leistungen beziehen, die in den letzten 5 Jahren vor Abgabe des TNA erbracht worden sind. Sie müssen nicht in allen eben genannten Jahren erbracht worden sein.
Der Zeitraum, in dem die Dienstleistungsaufträge erbracht worden sind, ist jeweils zu benennen. Anzugeben sind zudem der Leistungsumfang (durchschnittliche Anzahl der Zkm p.a.) und der Empfänger der Leistung.
3. Nachweisführung
Die Referenzen nach T1 bis T3 können durch eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers oder im Wege der Eigenerklärung (EE) benannt werden. Für diese EE sind die Formblätter F1 bzw. F2 zu benutzen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
AN zur Erbringung der Verkehrsleistungen (Fachlose Betrieb) müssen bis spätestens 24 Monate vor der Betriebsaufnahme die Unternehmensgenehmigung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 AEG nachweisen oder durch Vorlage einer Genehmigung nach § 6f Abs. 1 AEG belegen, dass es keiner weiteren Unternehmensgenehmigung bedarf. AN zur Erbringung der Fahrzeuglieferungs-, -instandhaltungs- und -bereitstellungsleistungen müssen bis spätestens 24 Monate vor der Betriebsaufnahme des jeweiligen EVU im betroffenen Teilnetz die Unternehmensgenehmigung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 AEG nachweisen oder durch Vorlage einer Genehmigung nach § 6f Abs. 1 AEG belegen, dass es keiner weiteren Unternehmensgenehmigung bedarf.
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Eine Unternehmensgenehmigung, die nicht durch einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums erteilt worden ist, reicht nach vorstehendem Unterabsatz 1 nur aus, wenn sie gesetzlich einer Genehmigung nach § 6 AEG bzw. § 6f AEG gleichgestellt ist.
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Sofern die Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt nach Unterabsatz 1 keine Unternehmensgenehmigung erteilt und der AN nachweist, dass dies ausschließlich auf Gründen beruht, die nicht in der Person des AN liegen oder diesem zuzurechnen oder von ihm zu vertreten sind, hat der AN die Unternehmensgenehmigung abweichend von Unterabsatz 1 unverzüglich nachzuweisen, sobald diese Gründe vertragsgemäß beseitigt worden sind.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Soweit das Vergabeverfahren zu einem Betreiberwechsel führt, besteht eine Verpflichtung des neuen Betreibers zur Personalübernahme vom bisherigen Betreiber gemäß § 131 Abs. 3 GWB, der nach Auffassung der AG auch das für die Instandhaltung von S-Bahn-Fahrzeugen beim aktuellen Betreiber beschäftigte Werkstattpersonal schützt. Näheres ist den Vertragsunterlagen zu entnehmen.
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2. Es besteht die Möglichkeit, die Rechte und Pflichten aus den vom FBI bzw. EVU geschlossenen Verträgen gesamthaft auf eine Projektgesellschaft (PG) zu übertragen. Beauftragt die PG ihre(n) Gesellschafter mit der Erfüllung der Verpflichtungen der PG zur Erbringung der Leistungen der Triebfahrzeugführer und/oder der Kundenbetreuer, gilt dies als Selbsterbringung der PG. Gleiches gilt für die Beauftragung eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft mit den eben genannten Leistungen.
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Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind ergänzend hier ersichtlich: https://www.daisikomm.de/download.aspx?file=D63399/010

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-8
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Brandenburg 🏙️
Kontakt
Kontaktperson: VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Internetadresse: http://www.mil.brandenburg.de 🌏
Dokumente URL: https://www.daisikomm.de/verfahren/D63399 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Postanschrift: Hardenbergplatz 2
Postleitzahl: 10623
Land: Berlin 🏙️
Internetadresse: http://www.vbb.de/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Rügepflichten: Im Folgenden wird auf Ausführungsbedingungen/Verfahrensausgestaltungen hingewiesen, von deren Zulässigkeit die AG überzeugt sind, die aber auch als Verstöße gegen vergaberechtliche Vorschriften gewertet werden könnten. Sofern Bewerber eine/mehrere der nachfolgend dargestellten Vorgehensweisen als Verstoß gegen vergaberechtliche Vorschriften einschätzen, haben sie dies gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der unter IV.2.2.) benannten Frist zur Abgabe ihres Teilnahmeantrags gegenüber der VBB GmbH zu rügen:
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(1.1) Bei der Wertung erfolgt eine vergleichende Gegenüberstellung des wirtschaftlichsten Gesamtangebots über alle Einzellose mit den besten Kombinationsangeboten über zwei Einzellose bzw. den besten Angeboten über Einzellose. Es erfolgt also zur Wahrung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit, der nach Auffassung der AG gegenüber dem Gebot der Losvergabe nicht nachrangig ist, nicht allein eine losweise Wertung unter Berücksichtigung von ggf. angebotenen Rabattierungen für den Fall eines Zuschlags auf mehr als ein Los. Weitergehende Angaben zur Vorgehensweise bei der Wertung finden sich in dem in Abschnitt II.1.6) verlinkten Dokument.
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(1.2) Die Dauer des jeweiligen Instandhaltungsvertrages beträgt 30 Jahre ab Beginn der Bereitstellungsverpflichtung des FBI gegenüber dem EVU. Die Vorgaben der VO (EG) Nr. 1370/2007 finden auf Instandhaltungsleistungen keine Anwendung. Die Vorgaben dessen Art. 4 zur Laufzeit gelten nicht.
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(1.3) Soweit das Vergabeverfahren zu einem Betreiberwechsel führt, besteht eine Verpflichtung des neuen Betreibers zur Personalübernahme vom bisherigen Betreiber gemäß § 131 Abs. 3 GWB, der nach Auffassung der AG auch das für die Instandhaltung von S-Bahn-Fahrzeugen beim aktuellen Betreiber beschäftigte Werkstattpersonal schützt. Sollte die Verpflichtung zur Personalübernahme für das Werkstattpersonal auf die Rüge eines Bewerbers aufgehoben werden, wird dem bei einem Betreiberwechsel nicht weiter beschäftigten Werkstattpersonal ein Übernahmeangebot durch eine Beschäftigungsgesellschaft des Landes Berlin (LBG) gemacht. Das neue Instandhaltungsunternehmen wird sodann zur Bildung eines Gemeinschaftsbetriebs mit der LBG verpflichtet.
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(1.4) Nach Auffassung der AG sind sie aus § 128 Abs. 2 GWB berechtigt, zum Schutz des mit der Ausführung der Instandhaltungsarbeiten beschäftigten Personals Anforderungen an die Entlohnung in Form von Tariftreueverpflichtungen aufzustellen. Die von den AG für die Fachlose FBI und Betrieb jeweils ausgewählten Tarifverträge sind Abschnitt II.2.4) zu entnehmen.
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(1.5) Nach Auffassung der AG stellt die Erbringung der Leistungen der Triebfahrzeugführer und der Kundenbetreuer durch einen Gesellschafter einer Projektgesellschaft (PG) oder durch ein Mitglied einer Bietergemeinschaft (BG) eine Eigenerbringung der PG bzw. der BG im Sinne von Art. 4 Abs. 7 VO (EG) Nr. 1370/2007 und keine Unterbeauftragung dar.
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(1.6) Die gesamte Instandhaltung muss an Standorten in direkter Nähe zum Berliner S-Bahn-Netz durchgeführt werden. Ausnahmen hiervon sind nur zulässig für die Instandsetzung schwerer Unfallschäden oder die Aufarbeitung von Großkomponenten.
Die AG werden etwaige Rügen der o.g. Sachverhalte sorgfältig prüfen und anlässlich der Rüge erkannte Verstöße gegen vergaberechtliche Vorschriften beheben.
(2) Hinsichtlich beider Auftraggeber sind die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Zuschlagserteilung noch nicht geschaffen worden (Haushaltsvorbehalt).
(3) Es ist zulässig, Angebote teillosübergreifend auf zwei Einzellose im gleichen Fachlos oder auf die Loskombinationen A/B im Teillos 1 und im Teillos 2 abzugeben und gleichzeitig bieterseitig die Zuschlagserteilung auf ein Einzellos / eine Loskombination zu beschränken. Details hierzu werden im o.g. Verfahrensbrief erläutert.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de 📧
Fax: +49 3090137613 📠
Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V.
Postanschrift: Mittelstraße 5
Postort: Schönefeld
Postleitzahl: 12529
Telefon: +49 303744607-11 📞
E-Mail: info@abst-brandenburg.de 📧
Fax: +49 303744607-21 📠
Internetadresse: www.abst-brandenburg.de 🌏
Quelle: OJS 2020/S 152-371803 (2020-08-04)
Ergänzende Angaben (2020-12-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-03 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 239-591673
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 152-371803
ABl. S-Ausgabe: 239
Quelle: OJS 2020/S 239-591673 (2020-12-03)
Ergänzende Angaben (2021-01-18)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 015-033981
ABl. S-Ausgabe: 15
Quelle: OJS 2021/S 015-033981 (2021-01-18)
Ergänzende Angaben (2021-01-21)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-21 📅
Einreichungsfrist: 2021-02-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 017-039839
ABl. S-Ausgabe: 17
Quelle: OJS 2021/S 017-039839 (2021-01-21)
Ergänzende Angaben (2021-03-29)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 065-168249
ABl. S-Ausgabe: 65
Quelle: OJS 2021/S 065-168249 (2021-03-29)
Ergänzende Angaben (2023-10-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Besitzverschaffung und Übereignung (Lieferung) von Neu-Fzg. und deren Instandhaltung und Bereitstellung (Fachlos FBI - nachfolgend auch Fachlos A genannt) und der fahrplanmäßige Betrieb sowie mit dem fahrplanmäßigen Betrieb zusammenhängende Dienstleistungen mit Ausnahme des Vertriebs (Fachlos Betrieb - nachfolgend auch Fachlos B genannt) auf den Teilnetzen Nord-Süd (Teillos 1) und Stadtbahn (Teillos 2) der Berliner S-Bahn.
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Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-10-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 196-614944
ABl. S-Ausgabe: 196
Quelle: OJS 2023/S 196-614944 (2023-10-06)
Auftragsbekanntmachung (2024-05-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Neufahrzeugen sowie deren Instandhaltung und Bereitstellung und die Erbringung von Verkehrsleistungen auf den Teilnetzen Nord-Süd und Stadtbahn der Berliner S-Bahn
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Besitzverschaffung und Übereignung (Lieferung) von Neufahrzeugen und deren Instandhaltung und Bereitstellung (Fachlos FBI - nachfolgend auch Fachlos A genannt) und der fahrplanmäßige Betrieb sowie mit dem fahrplanmäßigen Betrieb zusammenhängende Dienstleistungen mit Ausnahme des Vertriebs (Fachlos Betrieb - nachfolgend auch Fachlos B genannt) auf den Teilnetzen Nord-Süd (Teillos 1) und Stadtbahn (Teillos 2) der Berliner S-Bahn.
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Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: SBSNS-II
Beschreibung der Beschaffung:
Es gelten die Angaben zu den Losen unter Abschnitt II.1.6 der Bekanntmachung 2020/S 152-371803 vom 07.08.2020, zuletzt geändert mit Änderungsbekanntmachung Nummer 2023/S 196-614944 vom 11.10.2023.
Zusätzliche Informationen:
Die ursprüngliche Bekanntmachung 2020/S 152-371803 vom 07.08.2020, zuletzt geändert mit Änderungsbekanntmachung 2023/S 196-614944 vom 11.10.2023, wird wie folgt geändert. In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text: Abschnitt Nummer: II.2.4, Los-Nr.: Teillos 1B: Fachlos Betrieb im Teilnetz Nord-Süd, Teillos 2B: Fachlos Betrieb im Teilnetz Stadtbahn. Anstatt: "(...) BerlAVG und BbgVgG enthalten Verpflichtungen zur Tariftreue. Die AG haben gem. § 4 Satz 1 BerlAVG und § 4 Abs. 3 BbgVgG entschieden, für die Leistungen auf den Gebieten beider Länder die Regelungen des BerlAVG in der jeweils geltenden Fassung zur Anwendung zu bringen. Der AN wird i. S. v. § 10 Satz 1 BerlAVG verpflichtet, seine Arbeitskräfte für die Ausführung der vertragsgegenständlichen Leistungen über öff. Personennahverkehrsdienste mind. nach den hierfür jeweils geltenden Entgelttarifen eines der nachfolgend gelisteten Tarifverträge (TV) zu entlohnen und etwaige Änderungen der Entgelttarife bei Änderungen der TV während der Vertragslaufzeit nachzuvollziehen: 1.1 bleibt frei; 1.2 bis 1.2d (...); 1.2e Funktionsgruppenspezifischer TV für Tätigkeiten der FG 6 – Allgemeine Aufgaben – versch. Unternehmen des DB Konzerns (FGr 6-TV), gültig ab 1.3.2021, zw. AGV MOVE und EVG; 1.3 bis 1.13 (...)" muss es heißen: "(...) BerlAVG und BbgVgG enthalten Verpflichtungen zur Tariftreue. Die AG haben gem. § 4 Satz 1 BerlAVG und § 4 Abs. 3 BbgVgG entschieden, für die Leistungen auf den Gebieten beider Länder die Regelungen des BerlAVG in der jeweils geltenden Fassung zur Anwendung zu bringen. Der AN wird i. S. v. § 10 Satz 1 BerlAVG verpflichtet, seine Arbeitskräfte für die Ausführung der vertragsgegenständlichen Leistungen über öff. Personennahverkehrsdienste mind. nach den hierfür jeweils geltenden Entgelttarifen eines der nachfolgend gelisteten Tarifverträge (TV) zu entlohnen und etwaige Änderungen der Entgelttarife bei Änderungen der TV während der Vertragslaufzeit nachzuvollziehen: 1.1 bleibt frei; 1.2 bis 1.2e (...); 1.2f Funktionsspezifischer Tarifvertrag für die Arbeitnehmer der DB Sicherheit GmbH (TV- Sicherheit), gültig ab 01.03.2023, zwischen Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister e.V. (AGV MOVE) und Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) 1.3 bis 1.13 (...)." Es wird also allein der unter 2f genannte Tarifvertrag zusätzlich in die Liste der Tarifverträge aufgenommen.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Schienenfahrzeugen 📦
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Es gelten die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags unter Abschnitt III.2.2 der Bekanntmachung 2020/S 152-371803 vom 07.08.2020, zuletzt geändert mit Änderungsbekanntmachung Nummer 2023/S 196-614944 vom 11.10.2023, insbesondere die im eben genannten Abschnitt unter dem dort mittels Deep-Link verlinkten Angaben.
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Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe die zusätzlichen Angaben zum Erfüllungsort unter Abschnitt 2.1.2
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Dauer: 30 Jahre
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hauptort der Ausführung: Berlin, Brandenburg

Verfahren
Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach § 119 Abs. 5 GWB, §§ 14 Abs. 3 und 17 VgV durchgeführt.
Administrative Informationen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 2024-06-15 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Es gelten die Vorgaben gemäß Kap. 14.3 der Aufforderung zur Abgabe verbindlicher Angebote.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Es gelten die Vorgaben der Bekanntmachung 2020/S 152-371803 vom 07.08.2020, zuletzt geändert mit Änderungsbekanntmachung 2023/S 196-614944 vom 11.10.2023 unter Abschnitt III.1.1 zur Eignung zur Berufsausübung.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
Es gelten die Vorgaben der Bekanntmachung 2020/S 152-371803 vom 07.08.2020, zuletzt geändert mit Änderungsbekanntmachung 2023/S 196-614944 vom 11.10.2023 unter Abschnitt III.1.3 zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es gelten die Vorgaben der Bekanntmachung 2020/S 152-371803 vom 07.08.2020, zuletzt geändert mit Änderungsbekanntmachung 2023/S 196-614944 vom 11.10.2023 unter Abschnitt III.1.2 zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Hinsichtlich der Ausschlussgründe gelten die Ausführungen der Bekanntmachung Nummer 2020/S 152-371803 vom 07.08.2020, zuletzt geändert mit Änderungsbekanntmachung Nummer 2023/S 196-614944 vom 11.10.2023 unter den Abschnitten III.1.2) und III.1.3) sowie die einschlägigen Ausführungen der Aufforderung zur Abgabe verbindlicher Angebote.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Nationale Registrierungsnummer: 11-1300730000-44
Abteilung: Abteilung Verkehr
Postanschrift: Am Köllnischen Park 3
Postleitzahl: 10179
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
E-Mail: sbsns-vergabe@vbb.de 📧
Telefon: +49 3025414500 📞
Fax: +49 3025414515 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/uvk/ 🌏
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Kommunikation
Teilnahme-URL: https://www.daisikomm.de/verfahren/D63399 🌏
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 371803-2020
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist beschränkt
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich nicht um die Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens, sondern um die Änderung der ursprünglichen Bekanntmachung 2020/S 152-371803 vom 07.08.2020, zuletzt geändert mit Änderungsbekanntmachung Nummer 2023/S 196-614944 vom 11.10.2023 (Hinweis: Eine Korrektur der ursprünglichen Bekanntmachung war auf andere Weise aus technischen Gründen nicht möglich, da diese im alten eNotices-Format veröffentlicht wurde). Zu den einzelnen Änderungen gegenüber der ursprünglichen Bekanntmachung in der Fassung der Änderungsbekanntmachung vom 11.10.2023 wird auf Ziffer 5.1.6 verwiesen. Soweit in Ziffer 5.1.6 dieser Bekanntmachung Änderungen gegenüber der Bekanntmachung 2020/S 152-371803 vom 07.08.2020, zuletzt geändert mit Änderungsbekanntmachung Nummer 2023/S 196-614944 vom 11.10.2023 nicht ausdrücklich benannt werden, behalten die Angaben und Informationen aus der Bekanntmachung 2020/S 152-371803 vom 07.08.2020, zuletzt geändert mit Änderungsbekanntmachung Nummer 2023/S 196-614944 vom 11.10.2023 ihre Gültigkeit. Weitere Hinweise: Aus technischen Gründen muss das Feld "Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge" in dieser Bekanntmachung ausgefüllt werden. Bei dem dort genannten Datum handelt es sich nicht um die Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge, sondern um ein fiktives Datum. Darüber hinaus war im Feld „Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber“ am Ende von Abschnitt 5.1.9 aufgrund der Formularvorgaben zwingend eine Zahl größer als 2 einzutragen. Die dortige Angabe „3“ erfolgt allein vor diesem Hintergrund. Außerdem muss aus technischen Gründen das Feld "Geschätzte Dauer" in Abschnitt 5.1.3 dieser Bekanntmachung ausgefüllt werden. Die dortige Angaben "30" erfolgt allein vor diesem Hintergrund. Dabei handelt es sich um die Grundlaufzeit des Instandhaltungsvertrages. Es gelten die Angaben der Vertragsunterlagen sowie der Bekanntmachung 2020/S 152-371803 vom 07.08.2020, zuletzt geändert mit Änderungsbekanntmachung 2023/S 196-614944 vom 11.10.2023, zu den Laufzeiten der verschiedenen Verträge.
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Nationale Registrierungsnummer: t:03090138316
Region: Berlin 🏙️
Telefon: +493090138316 📞
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es gelten die Ausführungen der Bekanntmachung 2020/S 152-371803 vom 07.08.2020, zuletzt geändert mit Änderungsbekanntmachung 2023/S 196-614944 vom 11.10.2023, unter Abschnitt VI.4).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-05-28+02:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 104-319280 (2024-05-28)