Rahmenvertrag über die Lieferung von Notebooks und iPads für Freiburger Schulen im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms.
Los 1: Lieferung von mind. 500 Notebooks (bis 31.12.2020) mit Zubehör und mit Austauschservice. Während der Vertragslaufzeit (1 Jahr) wird ein Bedarf von 1325 Notebooks geschätzt.
Los 2: Lieferung von mind. 1000 iPads mit Zubehör bis 31.12.2020. Während der Vertragslaufzeit (1 Jahr) wird ein Bedarf von 2710 iPads geschätzt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Notebooks und iPads für Freiburger Schulen (2 Lose)
2020003823
Produkte/Dienstleistungen: Tragbare Computer📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag über die Lieferung von Notebooks und iPads für Freiburger Schulen im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms.
Los 1: Lieferung von mind. 500...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvertrag über die Lieferung von Notebooks und iPads für Freiburger Schulen im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms.
Los 1: Lieferung von mind. 500 Notebooks (bis 31.12.2020) mit Zubehör und mit Austauschservice. Während der Vertragslaufzeit (1 Jahr) wird ein Bedarf von 1325 Notebooks geschätzt.
Los 2: Lieferung von mind. 1000 iPads mit Zubehör bis 31.12.2020. Während der Vertragslaufzeit (1 Jahr) wird ein Bedarf von 2710 iPads geschätzt.
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: NOTEBOOKs mit Zubehör und Tauschservice
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tragbare Computer📦
Ort der Leistung: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg i.Br.
Beschreibung der Beschaffung: NOTEBOOKs mit Zubehör und Tauschservice.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-09-15 📅
Datum des Endes: 2021-09-14 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: IPads mit Zubehör
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tablettcomputer📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg i. Br.
Beschreibung der Beschaffung: IPads mit Zubehör
Vergabekriterien
Preis
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Nachweise und Erklärungen zur Eignung gemäß §§ 45, 46 VgV und §§ 123, 124 GWB entsprechend 124_LD (Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Nachweise und Erklärungen zur Eignung gemäß §§ 45, 46 VgV und §§ 123, 124 GWB entsprechend 124_LD (Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre, Referenzen über vergleichbare Leistungen der letzten 3 Jahre, Arbeitskräfte, Berufsregistereintragung, Insolvenzverfahren, Liquidation, keine schwere Verfehlung, Gewerbezentralregisterauszug, Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträgen, Berufsgenossenschaft).
2. Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz ist mit Angebotsabgabe Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen zu benennen (VHB-Formblatt 233). Spätestens auf Verlangen sind einzureichen: die Namen der Nachunternehmer, die Nachweise zur Eignung des Nachunternehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters) sowie eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen und im Falle einer Eignungsleihe eine gemeinsame Haftung übernommen wird (VHB-Formblatt 236).
3. Bei vorgesehener Bietergemeinschaft (BG): Erklärung mit Angabe der Mitglieder; des geschäftsführenden Mitglieds, welches die BG rechtsverbindlich vertritt sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (VHB-Formblatt 234).
Die Eignungsanforderungen sind grundsätzlich von der BG insgesamt zu erfüllen, sofern nicht die Vorlage gemäß Formblatt 001 Stadt-FR (Nachweisliste UVgO/VgV) ausdrücklich von jedem Mitglied gefordert wird. Unabhängig davon sind von jedem Mitglied die Nachweise gemäß Ziffer (4) und (5) vorzulegen.
4. Verpflichtungserklärung zur Einhaltung von Mindestentgelten nach dem LTMG (Formblatt 007 Stadt-FR).
5. Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Formblatt 004 Stadt-FR).
7. Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
8. Beschreibung der technischen Ausrüstung für die Leistungserbringung.
9. Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung.(Los 1: z. B. Zertifizierung nach ISO 14001 und ISO 9001)
10. Qualifikationsnachweise der für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen (Los 2: autorisierter Apple-Händler: Apple Authorised Education Specialist oder Apple Authorised Enterprise Reseller).
Die aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind mittels Eigenerklärungen, Präqualifikation oder Bescheinigungen einzureichen. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit die geforderten Angaben enthalten sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen. Bei ausländischen Unternehmen sind gleichwertige Nachweise zur Eignung zugelassen. Die zur Verfügung gestellten Formblätter sind zu verwenden.
Die Nachweise sind möglichst mit Angebotsabgabe bzw. spätestens auf Verlangen des Auftraggebers einzureichen. Näheres siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Zusammenstellung der einzureichenden Eignungsnachweise gemäß Formblatt 001 Stadt-FR (Nachweisliste UVgO/VgV).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe III.1.1)
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Siehe III.1.1)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
“Der Bund und das Land Baden-Württemberg stellen derzeit den Schulträgern zusätzliche Mittel bereit, um Schüler_innen mit Endgeräten zur besseren Bewältigung...”
Beschleunigtes Verfahren
Der Bund und das Land Baden-Württemberg stellen derzeit den Schulträgern zusätzliche Mittel bereit, um Schüler_innen mit Endgeräten zur besseren Bewältigung des Fernunterrichts in Zeiten des Corona-bedingt eingeschränkten Schulbetriebes zu unterstützen („Sofortausstattungsprogramm"). Siehe hierzu auch die Rundschreiben des Städtetags B.-W. vom 23.6., 24.6., 3.7. und 21.7.2020.
Demnach und gemäß Ziffer 5.9 der Bekanntmachung des Kultusministeriums vom 22.6.2020 zum Sofortausstattungsprogramm ist die Verausgabung der Bundesmittel bis 31.12.2020 anzustreben, spätestens bis 31.7.2021; die zusätzlichen Landesmittel sind bis zum 31.7.2021 zu verausgaben. Das Kultusministerium unterstreicht, dass die zu beschaffenden mobilen Endgeräte ungeachtet dieser Fristen den Schulen schnellstmöglich zur Verfügung stehen sollen, damit im neuen Schuljahr frühzeitig alle Schüler_innen an erforderlichem Fernunterricht teilnehmen können.
Weitere Erläuterung siehe VI.3)
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-17
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-10-16 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-17
11:00 📅
“Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschließlich digital über das Vergabeportal der Region Freiburg www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de zur Verfügung...”
Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschließlich digital über das Vergabeportal der Region Freiburg www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de zur Verfügung gestellt. Eine Ausgabe in Papierform, per E-Mail etc. ist nicht möglich.
Die Angebotsabgabe darf ausschließlich elektronisch erfolgen.
Bewerberanfragen sind bis spätestens 10.8.2020, 12.00 Uhr, über das Verfahren im Vergabeportal im Angebotsassistenten über „Nachrichten“ möglich.
Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter:
www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Ergänzung zu IV.1.1):
Daraus ergibt sich ein kurzfristiger Beschaffungsbedarf.
Es ist jedoch mit mehrwöchigen Lieferfristen und Lieferengpässen zu rechnen. Da die Situation auf den Beschaffungsmärkten wegen der großen, deutschland- und weltweiten Nachfrage nach mobilen Endgeräten derzeit sehr angespannt ist, sollte so schnell wie möglich eine Auftragsvergabe erfolgen, um eine schnellstmögliche Auslieferung der Geräte sicherzustellen. Es ist davon auszugehen, dass zunehmend längere Lieferfristen bestehen, je später die Bestellung erfolgt. Stehen die Geräte nicht rechtzeitig zur Verfügung, wäre der Fernunterricht erheblich beeinträchtigt.
Somit liegt eine hinreichend begründete Dringlichkeit gemäß § 15 Abs. 3 VgV vor, die die Einhaltung der Regelangebotsfrist von mindestens 30 Tagen (§ 15 Abs. 2, 4 VgV) unmöglich macht. Zur schnellstmöglichen Beschaffung und Reduzierung des Risikos von zunehmend längeren Lieferfristen, Lieferengpässen oder geringeren Liefermengen, soll ein beschleunigtes offenes Verfahren mit einer verkürzten Angebotsfrist von 15 Tagen erfolgen.
Wie oben dargelegt, liegen nachvollziehbare Gründe für eine Verkürzung der Angebotsfrist auf 15 Tage vor. Für die Ausarbeitung der Angebote durch die Bieter erscheint eine Frist von 15 Tagen angemessen (vgl. § 20 Abs. 1 VGV). In wenigen Leistungspositionen werden handelsübliche Produkte bzw. Standardleistungen angefragt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268732📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155-184 GWB wird verwiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268732📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 149-364701 (2020-07-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel: Notebooks mit Zubehör und Tauschservice
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg im Breisgau
Beschreibung der Beschaffung: Notebooks mit Zubehör und Tauschservice
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Teststellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Kostenkriterium (Name): Kosen (Grundgerät)
Kostenkriterium (Gewichtung): 65
Kostenkriterium (Name): Gesamtkosten der Zusatzpositionen
Kostenkriterium (Gewichtung): 5
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: IPads mit Zubehör.
Verfahren Art des Verfahrens
Beschleunigtes Verfahren:
“Der Bund und das Land Baden-Württemberg stellen derzeit den Schulträgern zusätzli-che Mittel bereit, um Schüler_innen mit Endgeräten zur besseren...”
Beschleunigtes Verfahren
Der Bund und das Land Baden-Württemberg stellen derzeit den Schulträgern zusätzli-che Mittel bereit, um Schüler_innen mit Endgeräten zur besseren Bewältigung des Fernunterrichts in Zeiten des Corona-bedingt eingeschränkten Schulbetriebes zu unterstützen („Sofortausstattungsprogramm“). Siehe hierzu auch die Rundschreiben des Städtetags B.-W. vom 23.06., 24.6., 03.07. und 21.7.2020.
Demnach und gemäß Ziffer 5.9 der Bekanntmachung des Kultusministeriums vom 22.6.2020 zum Sofortausstattungsprogramm ist die Verausgabung der Bundesmittel bis 31.12.2020 anzustreben, spätestens bis 31.7.2021; die zusätzlichen Landesmittel sind bis zum 31.7.2021 zu verausgaben. Das Kultusministerium unterstreicht, dass die zu beschaffenden mobilen Endgeräte ungeachtet dieser Fristen den Schulen schnellstmöglich zur Verfügung stehen sollen, damit im neuen Schuljahr frühzeitig alle Schüler_innen an erforderlichem Fernunterricht teilnehmen können.
Weitere Erläuterung siehe VI.3).
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 149-364701
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Notebooks mit Zubehör und Tauschservice
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ITMediaConsult AG
Postort: Züsch
Postleitzahl: 54422
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Trier-Saarburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: IPads mit Zubehör
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ergo sum GmbH
Postort: Freiburg
Postleitzahl: 79098
Region: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Zu II.1.7) und V.2.4) – Aufgrund § 39 Abs. 6 VgV ist die Angabe des Gesamtwertes nicht vorgesehen.” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 189-455891 (2020-09-24)