Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) schreibt im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz einen Vertrag über die Lieferung von Obst und Gemüse für am EU-Schulprogramm teilnehmende Grund- und Förderschulen sowie Kindertagesstätten des Landes Rheinland-Pfalz im Schuljahr 2020/2021 in 139 Losen aus. Je Los kommt der zu schließende Vertrag zwischen dem/den erfolgreichen Bieter/n und dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion des Landes Rheinland-Pfalz (ADD) zustande.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-06-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gemüse, Obst und Schalenfrüchte
Referenznummer: Z.20-0123
Kurze Beschreibung:
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) schreibt im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz einen Vertrag über die Lieferung von Obst und Gemüse für am EU-Schulprogramm teilnehmende Grund- und Förderschulen sowie Kindertagesstätten des Landes Rheinland-Pfalz im Schuljahr 2020/2021 in 139 Losen aus.
Je Los kommt der zu schließende Vertrag zwischen dem/den erfolgreichen Bieter/n und dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion des Landes Rheinland-Pfalz (ADD) zustande.
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) schreibt im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz einen Vertrag über die Lieferung von Obst und Gemüse für am EU-Schulprogramm teilnehmende Grund- und Förderschulen sowie Kindertagesstätten des Landes Rheinland-Pfalz im Schuljahr 2020/2021 in 139 Losen aus.
Je Los kommt der zu schließende Vertrag zwischen dem/den erfolgreichen Bieter/n und dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion des Landes Rheinland-Pfalz (ADD) zustande.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gemüse, Obst und Schalenfrüchte📦
Zusätzlicher CPV-Code: Gemüse, Obst und Schalenfrüchte📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rheinland-Pfalz
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-06-08 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-10 📅
Datum des Beginns: 2020-09-14 📅
Datum des Endes: 2021-07-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 111-269304
ABl. S-Ausgabe: 111
Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz“ unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u. a. über die Suchfunktion („Bekanntmachungen finden“) und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und – ohne vorherige Registrierung – unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z. B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
— Textform („einfache“ elektronische Signatur);
— Fortgeschrittene elektronische Signatur;
— Qualifizierte elektronische Signatur.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage „Teil A – Liste beizufügender Unterlagen“.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YYEU
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz“ unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u. a. über die Suchfunktion („Bekanntmachungen finden“) und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und – ohne vorherige Registrierung – unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z. B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
— Textform („einfache“ elektronische Signatur);
— Fortgeschrittene elektronische Signatur;
— Qualifizierte elektronische Signatur.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage „Teil A – Liste beizufügender Unterlagen“.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YYEU
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) schreibt im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz einen Vertrag über die Lieferung von Obst und Gemüse für am EU-Schulprogramm teilnehmende Grund- und Förderschulen sowie Kindertagesstätten des Landes Rheinland-Pfalz im Schuljahr 2020/2021 in 139 Losen aus.
Die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) schreibt im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz einen Vertrag über die Lieferung von Obst und Gemüse für am EU-Schulprogramm teilnehmende Grund- und Förderschulen sowie Kindertagesstätten des Landes Rheinland-Pfalz im Schuljahr 2020/2021 in 139 Losen aus.
Je Los kommt der zu schließende Vertrag zwischen dem/den erfolgreichen Bieter/n und dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion des Landes Rheinland-Pfalz (ADD) zustande.
Geschätzter Gesamtwert: 2521008.40 EUR 💰
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 139
Bezeichnung des Loses: Koblenz/Lahnstein (Grund- und Förderschulen)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten (Kitas) im kommenden Schuljahr 2020/2021 fortgesetzt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente „Obst/Gemüse“.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten (Kitas) im kommenden Schuljahr 2020/2021 fortgesetzt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente „Obst/Gemüse“.
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen, vorrangig in „sozialen Brennpunkten“ und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen, vorrangig in „sozialen Brennpunkten“ und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten (Kitas) im kommenden Schuljahr 2020/2021 fortgesetzt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Das Programm wird mit seinen beiden Komponenten auf freiwilliger Basis für alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertagesstätten (Kitas) im kommenden Schuljahr 2020/2021 fortgesetzt. Diese Ausschreibung bezieht sich ausschließlich auf die Programmkomponente "Obst/Gemüse".
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Die teilnehmenden Schulen und Kitas werden einmal pro Woche mit einer Portion Obst/Gemüse je Kind beliefert. Die Intensivierung des Programms durch ein verstärktes Angebot in einem Teil der Schulen, vorrangig in "sozialen Brennpunkten" und in Förderschulen (Erhöhung auf zwei Portionen pro Kind und Woche, wobei die Produkte an einem Liefertag ausgeliefert werden), wird beibehalten.
Bezeichnung des Loses: Bad Neuenahr-Ahrweiler / Verbandsfreie Gemeinde Graftschaft
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Remagen / Sinzig / VG Bad Breisig
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: VG Adenau / VG Kelberg
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: VG Altenahr
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: VG Brohltal
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Herdorf / VG Daaden / VG Gebhardshain
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: VG Altenkirchen
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: VG Betzdorf / VG Kirchen (Sieg)
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: VG Flammersfeld /VG Asbach /VG Puderbach
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: VG Hamm / VG Wissen
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Bad Kreuznach
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: Kirn / VG Kirn-Land
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: VG Bad Kreuznach / VG Bad Münster-Ebernburg / VG Wöllstein / VG Alsenz-Obermoschel
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: VG Langenlohnsheim /VG Sprendlingen-Gensingen
Losnummer: 16
Bezeichnung des Loses: VG Meisenheim / VG Bad Sobernheim /VG Lauterecken
Losnummer: 17
Bezeichnung des Loses: VG Rüdesheim
Losnummer: 18
Bezeichnung des Loses: VG Stromberg / VG Rhein-Nahe
Losnummer: 19
Bezeichnung des Loses: Idar-Oberstein
Losnummer: 20
Bezeichnung des Loses: VG Baumholder / VG Birkenfeld
Losnummer: 21
Bezeichnung des Loses: VG Herrstein
Losnummer: 22
Bezeichnung des Loses: VG Rhaunen / VG Kirchberg (Hunsrück) / Ortsgemeinde Lörtzbeuren
Losnummer: 23
Bezeichnung des Loses: VG Cochem /VG Treis-Karden
Losnummer: 24
Bezeichnung des Loses: VG Kaisersesch
Losnummer: 25
Bezeichnung des Loses: VG Ulmen
Losnummer: 26
Bezeichnung des Loses: VG Zell (Mosel)
Losnummer: 27
Bezeichnung des Loses: Andernach
Losnummer: 28
Bezeichnung des Loses: Mayen
Losnummer: 29
Bezeichnung des Loses: Bendorf / Neuwied (Grund- und Förderschulen)
Losnummer: 30
Bezeichnung des Loses: Bendorf / Neuwied (Kindertagesstätten)
Losnummer: 31
Bezeichnung des Loses: VG Pellenz / VG Mendig
Losnummer: 32
Bezeichnung des Loses: VG Maifeld
Losnummer: 33
Bezeichnung des Loses: VG Vordereifel
Losnummer: 34
Bezeichnung des Loses: VG Rhens / Stadt Boppard
Losnummer: 35
Bezeichnung des Loses: VG Untermosel
Losnummer: 36
Bezeichnung des Loses: VG Vallendar
Losnummer: 37
Bezeichnung des Loses: VG Weißenthurm
Losnummer: 38
Bezeichnung des Loses: VG Bad Hönningen / VG Linz am Rhein / VG Unkel / VG Waldbreitbach
Losnummer: 39
Bezeichnung des Loses: VG Dierdorf / VG Selters (Westerwald)
Losnummer: 40
Bezeichnung des Loses: VG Rengsdorf
Losnummer: 41
Bezeichnung des Loses: VG Emmelshausen / VG St. Goar-Oberwesel
Losnummer: 42
Bezeichnung des Loses: VG Simmern / VG Rheinböllen / VG Kastellaun
Losnummer: 43
Bezeichnung des Loses: VG Bad Ems / VG Nassau
Losnummer: 44
Bezeichnung des Loses: VG Diez / VG Hahnstätten
Losnummer: 45
Bezeichnung des Loses: VG Katzenelnbogen
Losnummer: 46
Bezeichnung des Loses: VG Nastätten / VG Loreley
Losnummer: 47
Bezeichnung des Loses: VG Bad Marienberg
Losnummer: 48
Bezeichnung des Loses: VG Hachenburg
Losnummer: 49
Bezeichnung des Loses: VG Höhr-Grenzhausen / VG Ransbach-Baumbach / VG Wirges
Losnummer: 50
Bezeichnung des Loses: VG Montabaur / VG Wallmerod
Losnummer: 51
Bezeichnung des Loses: VG Rennerod
Losnummer: 52
Bezeichnung des Loses: VG Westerburg
Losnummer: 53
Bezeichnung des Loses: Trier (Grund- und Förderschulen)
Losnummer: 54
Bezeichnung des Loses: Trier (Kindertagesstätten)
Losnummer: 55
Bezeichnung des Loses: Wittlich / VG Manderscheid / VG Wittlich-Land/Ortsgemeinde Flußbach
Losnummer: 56
Bezeichnung des Loses: Einheitsgemeinde Morbach / OG Longkamp
Losnummer: 57
Bezeichnung des Loses: VG Bernkastel-Kues
Losnummer: 58
Bezeichnung des Loses: VG Kröv-Bausendorf / VG Traben-Trarbach
Losnummer: 59
Bezeichnung des Loses: VG Thalfang am Erbeskopf
Losnummer: 60
Bezeichnung des Loses: Stadt Bitburg /VG Bitburg-Land / VG Speicher
Losnummer: 61
Bezeichnung des Loses: VG Arzfeld / VG Prüm
Losnummer: 62
Bezeichnung des Loses: VG Irrel / VG Neuerburg
Losnummer: 63
Bezeichnung des Loses: VG Kyllburg
Losnummer: 64
Bezeichnung des Loses: VG Daun
Losnummer: 65
Bezeichnung des Loses: VG Gerolstein / VG Hillesheim / Vg Obere Kyll
Losnummer: 66
Bezeichnung des Loses: VG Hermeskeil /VG Kell am See
Losnummer: 67
Bezeichnung des Loses: VG Saarburg
Losnummer: 68
Bezeichnung des Loses: VG Konz
Losnummer: 69
Bezeichnung des Loses: VG Ruwer
Losnummer: 70
Bezeichnung des Loses: VG Schweich a. d. Röm. Weinstraße
Losnummer: 71
Bezeichnung des Loses: VG Trier-Land
Losnummer: 72
Bezeichnung des Loses: Stadt Frankenthal (Pfalz) / Verbandsfreie Gemeinde Bobenheim-Roxheim / VG Heßheim (Grund- und Förderschulen)
Losnummer: 73
Bezeichnung des Loses: Stadt Frankenthal (Pfalz) / Verbandsfreie Gemeinde Bobenheim-Roxheim / VG Heßheim (Kindertagesstätten)
Losnummer: 74
Bezeichnung des Loses: Kaiserslautern (Grund- und Förderschulen)
Losnummer: 75
Bezeichnung des Loses: Kaiserslautern (Kindertagesstätten)
Losnummer: 76
Bezeichnung des Loses: Landau in der Pfalz
Losnummer: 77
Bezeichnung des Loses: Stadt Ludwigshafen am Rhein / VG Maxdorf (Grund- und Förderschulen)
Losnummer: 78
Bezeichnung des Loses: Stadt Ludwigshafen am Rhein / VG Maxdorf (Kindertagesstätten)
Losnummer: 79
Bezeichnung des Loses: Mainz
Losnummer: 80
81
82
83
Bezeichnung des Loses: Neustadt an der Weinstraße
Losnummer: 84
Bezeichnung des Loses: Pirmasens
Losnummer: 85
Bezeichnung des Loses: Speyer
Losnummer: 86
Bezeichnung des Loses: Worms (Grund- und Förderschulen)
Losnummer: 87
Bezeichnung des Loses: Worms (Kindertagesstätten)
Losnummer: 88
Bezeichnung des Loses: Zweibrücken
Losnummer: 89
Bezeichnung des Loses: Stadt Alzey / VG Alzey-Land
Losnummer: 90
Bezeichnung des Loses: Stadt Osthofen / VG Westhofen
Losnummer: 91
Bezeichnung des Loses: VG Eich / VG Guntersblum
Losnummer: 92
Bezeichnung des Loses: VG Monsheim
Losnummer: 93
Bezeichnung des Loses: VG Wörrstadt
Losnummer: 94
Bezeichnung des Loses: Stadt Bad Dürkheim / VG Deidesheim / VG Wachenheim an der Weinstraße
Losnummer: 95
Bezeichnung des Loses: Stadt Grünstadt / VG Hettenleidelheim /VG Eisenberg (Pfalz)
Losnummer: 96
Bezeichnung des Loses: Verbandfreie Gemeinde Haßloch / Verbandsfreie Gemeinde Böhl-Iggelheim
Losnummer: 97
Bezeichnung des Loses: VG Freinsheim / Verbandsfreie Gemeinde Lambsheim
Losnummer: 98
Bezeichnung des Loses: VG Grünstadt-Land
Losnummer: 99
Bezeichnung des Loses: VG Lambrecht (Pfalz)
Losnummer: 100
Bezeichnung des Loses: VG Göllheim
Losnummer: 101
Bezeichnung des Loses: VG Kirchheimbolanden
Losnummer: 102
Bezeichnung des Loses: VG Rockenhausen
Losnummer: 103
Bezeichnung des Loses: VG Winnweiler
Losnummer: 104
Bezeichnung des Loses: Germersheim
Losnummer: 105
Bezeichnung des Loses: Wörth am Rhein
Losnummer: 106
Bezeichnung des Loses: VG Lingenfeld / VG Bellheim
Losnummer: 107
Bezeichnung des Loses: VG Hagenbach
Losnummer: 108
Bezeichnung des Loses: VG Jockgrim
Losnummer: 109
Bezeichnung des Loses: VG Kandel
Losnummer: 110
Bezeichnung des Loses: VG Rülzheim
Losnummer: 111
Bezeichnung des Loses: VG Bruchmühlbach-Miesau / VG Schönenberg-Kübelberg / VG Waldmohr
Losnummer: 112
Bezeichnung des Loses: VG Enkenbach-Alsenborn /VG Hochspeyer
Losnummer: 113
Bezeichnung des Loses: VG Kaiserslautern-Süd / VG Landstuhl
Losnummer: 114
Bezeichnung des Loses: VG Ramstein-Miesenbach / VG Glan-Münchweiler
Losnummer: 115
Bezeichnung des Loses: VG Otterbach / VG Otterberg / VG Weilerbach / VG Wolfstein
Losnummer: 116
Bezeichnung des Loses: VG Altenglan / VG Kusel
Losnummer: 117
Bezeichnung des Loses: VG Annweiler am Trifels
Losnummer: 118
Bezeichnung des Loses: VG Bad Bergzabern
Losnummer: 119
Bezeichnung des Loses: VG Edenkoben / VG Maikammer
Losnummer: 120
Bezeichnung des Loses: VG Herxheim / VG Offenbach an der Queich
Losnummer: 121
Bezeichnung des Loses: Verbandsfreie Gemeinde Altrip / VG Waldsee / Stadt Schifferstadt
Losnummer: 122
Bezeichnung des Loses: VG Dannstadt-Schauernheim / Verbandsfreie Gemeinde Limburgerhof / Verbandsfreie Gemeinde Mutterstadt / Verbandsfreie Gemeinde Neuhofen
Losnummer: 123
Bezeichnung des Loses: Verbandsfreie Gemeinde Römerberg / VG Dudenhofen
Losnummer: 124
Bezeichnung des Loses: Bingen
Losnummer: 125
Bezeichnung des Loses: Verbandsfreie Gemeinde Budenheim / VG Heidesheim am Rhein
Losnummer: 126
Bezeichnung des Loses: Ingelheim am Rhein
Losnummer: 127
Bezeichnung des Loses: VG Bodenheim
Losnummer: 128
Bezeichnung des Loses: VG Gau-Algesheim
Losnummer: 129
Bezeichnung des Loses: VG Nieder-Olm
Losnummer: 130
Bezeichnung des Loses: VG Nierstein-Oppenheim
Losnummer: 131
Bezeichnung des Loses: VG Dahner Felsenland
Losnummer: 132
Bezeichnung des Loses: VG Hauenstein / VG Pirmasens-Land
Losnummer: 133
Bezeichnung des Loses: VG Rodalben
Losnummer: 134
Bezeichnung des Loses: VG Thaleischweiler-Fröschen
Losnummer: 135
Bezeichnung des Loses: VG Waldfischbach-Burgalben
Losnummer: 136
Bezeichnung des Loses: VG Wallhalben
Losnummer: 137
Bezeichnung des Loses: VG Zweibrücken-Land
Losnummer: 138
Bezeichnung des Loses: VG Landau-Land
Losnummer: 139
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Bescheinigung, Nachweis, dass der Bieter bzw. Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist
c) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch „Teil A – Bietergemeinschaft“ vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet und eingescannt elektronisch vorzulegen.
c) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch „Teil A – Bietergemeinschaft“ vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet und eingescannt elektronisch vorzulegen.
d) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) und b) genannten Unterlagen sowie die Anlage „Teil A – Verfügbarkeitserklärung“ (Eigenerklärung) vorzulegen (sämtliche Eigenerklärungen jeweils handschriftlich unterzeichnet und eingescannt). Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der Anlage „Teil A – Unterauftragnehmer“ anzuführen.
d) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) und b) genannten Unterlagen sowie die Anlage „Teil A – Verfügbarkeitserklärung“ (Eigenerklärung) vorzulegen (sämtliche Eigenerklärungen jeweils handschriftlich unterzeichnet und eingescannt). Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der Anlage „Teil A – Unterauftragnehmer“ anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Anlage „Teil A – Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung“: Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate) ist der Vergabestelle auf Anforderung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Anlage „Teil A – Eigenerklärung Betriebs- u. Berufshaftpflichtversicherung“: Erklärung, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung besteht bzw. im Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Der Versicherungsnachweis (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate) ist der Vergabestelle auf Anforderung innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorzulegen.
b) Anlage „Teil A – Unternehmensdarstellung“ (Eigenerklärung): Es sind zwingend Angaben zum Gesamtjahresumsatz und zum Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Jahre zu machen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindeststandards:
Mindestanforderung der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden: Mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden und 3 000 000 EUR für Sachschäden je Schadensfall, mindestens 2-fach maximiert, sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme in Höhe von mindestens 100 000 EUR je Schadensfall, mindestens 2-fach maximiert.
Mindestanforderung der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden: Mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden und 3 000 000 EUR für Sachschäden je Schadensfall, mindestens 2-fach maximiert, sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme in Höhe von mindestens 100 000 EUR je Schadensfall, mindestens 2-fach maximiert.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage „Teil A – Referenzen“ Referenzen über wesentliche Leistungen im Bereich Lieferung von Obst und Gemüse in den letzten drei (3) Jahren anzugeben.
b) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage „Teil A – Unternehmensdarstellung“ (Eigenerklärung) vorzulegen und folgende Angaben zu machen:
— zur technischen Ausrüstung, den Maßnahmen zur Qualitätssicherung und – falls zutreffend – den Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens;
— zu dem Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystem, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht;
— zu den Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet;
— zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Beschäftigten und Führungskräfte, auch bezogen auf das betroffene Geschäftsfeld für den Zeitraum der letzten 3 Jahre.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage „Teil A – Tariftreueerklärung“ vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz – LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z. B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage „Teil A – Tariftreueerklärung“ vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz – LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z. B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG).
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-07-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz“ unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u. a. über die Suchfunktion („Bekanntmachungen finden“) und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und – ohne vorherige Registrierung – unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z. B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u. a. über die Suchfunktion („Bekanntmachungen finden“) und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und – ohne vorherige Registrierung – unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z. B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
— Textform („einfache“ elektronische Signatur);
— Fortgeschrittene elektronische Signatur;
— Qualifizierte elektronische Signatur.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage „Teil A – Liste beizufügender Unterlagen“.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Telefon: +49 651/9494-511📞
E-Mail: vergabepruefstelle@add.rlp.de📧
Fax: +49 651/9494-179 📠
Internetadresse: http://www.add.rlp.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2020/S 111-269304 (2020-06-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2775091.82 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Unter den Angaben zum tatsächlichen Gesamtwert des Auftrags/Loses wurde jeweils eine Eintragung mit „0,01“ vorgenommen, um dem Ausfüllerfordernis nachzukommen. Von der Veröffentlichung des tatsächlichen Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3, 4 VgV abgesehen, da dessen Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schaden und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde.
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YY06
Unter den Angaben zum tatsächlichen Gesamtwert des Auftrags/Loses wurde jeweils eine Eintragung mit „0,01“ vorgenommen, um dem Ausfüllerfordernis nachzukommen. Von der Veröffentlichung des tatsächlichen Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3, 4 VgV abgesehen, da dessen Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schaden und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde.
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YY06
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umfang der lieferbaren Standardprodukte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 14
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umfang der lieferbaren Sonderprodukte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angebot von Produkten aus der Region
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angebot von Produkten aus ökologischer Erzeugung
Preis (Gewichtung): 40.00
Unter den Angaben zum tatsächlichen Gesamtwert des Auftrags/Loses wurde jeweils eine Eintragung mit „0,01“ vorgenommen, um dem Ausfüllerfordernis nachzukommen. Von der Veröffentlichung des tatsächlichen Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3, 4 VgV abgesehen, da dessen Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schaden und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde.
Unter den Angaben zum tatsächlichen Gesamtwert des Auftrags/Loses wurde jeweils eine Eintragung mit „0,01“ vorgenommen, um dem Ausfüllerfordernis nachzukommen. Von der Veröffentlichung des tatsächlichen Auftragswertes wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3, 4 VgV abgesehen, da dessen Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schaden und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde.
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YY06
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).