Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Auskünfte gemäß §§ 123 und 124 GWB,
— dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin in Frage stellt,
— dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
— ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
— ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
— dass die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes vorliegt,
— dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Die vorgenannten Auskünfte haben die Bewerberinnen in Form einer Eigenerklärung abzugeben. Die Eigenerklärung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein.
Gleichwertig zu einer entsprechenden Eigenerklärung ist die ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern oder anderer Bundesländer.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerberinnen, die jeweils genannten Nachweise und Bescheinigungen nachzufordern.
2. Weitere Auskünfte:
— dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse vorliegt,
— dass ein QMS-System (gem. DIN ISO 9001 oder vergleichbar), bzw. ein internes QM-Handbuch mit entsprechenden Anforderungen im Unternehmen eingeführt ist.
Die vorgenannten Auskünfte haben die Bewerberinnen in Form einer Eigenerklärung abzugeben. Die Eigenerklärung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerberinnen die jeweils genannten Nachweise und Bescheinigungen nachzufordern.
3. Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß den Anforderungen in Ziffer VI.3).