Lieferung von polymeren Flockungsmitteln (pFM)

Nordwasser GmbH

Lieferung von polymeren Flockungsmitteln (pFM) für die Zentrale Kläranlage in Rostock.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-10-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-10-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Flockungsmittel
Kurze Beschreibung:
Lieferung von polymeren Flockungsmitteln (pFM) für die Zentrale Kläranlage in Rostock.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Flockungsmittel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rostock, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Nordwasser GmbH
Postanschrift: Carl-Hopp-Str. 1
Postleitzahl: 18069
Postort: Rostock
Kontakt
Internetadresse: http://www.nordwasser.de 🌏
E-Mail: einkauf@nordwasser.de 📧
Telefon: +49 381 / 81715-0 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E58415661 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E58415661 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-27 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-30 📅
Datum des Beginns: 2021-07-01 📅
Datum des Endes: 2025-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 212-516171
ABl. S-Ausgabe: 212
Zusätzliche Informationen
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Die Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, — in der alle Mitglieder mit Namen und Adresse benannt sind, — in der ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist, — wonach der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und für den Fall der Auftragserteilung bei der Vertragsdurchführung rechtsverbindlich vertritt, — mit der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird, — wonach alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Mehrfachbewerbungen sind grundsätzlich unzulässig und führen zum Ausschluss aller hiervon betroffenen Bewerberinnen/Bewerbergemeinschaften, es sei denn, die betroffenen Bewerberinnen/Bewerbergemeinschaften weisen nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Aufforderung substantiiert und nachvollziehbar nach, dass eine Verletzung vergabe- und wettbewerbsrechtlicher Grundsätze durch die Mehrfachbewerbungen ausgeschlossen ist. Eine Mehrfachbewerbung liegt beispielsweise vor, wenn einzelne Mitglieder von Bewerbergemeinschaften sich zusätzlich als Einzelbewerberin oder an mehr als einer Bewerbergemeinschaft beteiligen. Auch eine Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers ist eine Mehrfachbewerbung. 1. Die geforderten Nachweise und Erklärungen nach Ziffer III.1 der Bekanntmachung sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzureichen. Soweit nicht anders angegeben, genügt es, wenn die Eignung der Bewerbergemeinschaft in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische Leistungsfähigkeit in der Summe der Bewerbungen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird. Das Gleiche gilt bei Eignungsleihe, wenn eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorliegt. 2. Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunternehmeranteil mit Angebotsabgabe zu bezeichnen. Der Nachunternehmer ist auf gesondertes Verlangen zu benennen und hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Ziffer III.1 einzureichen. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen. 3. Macht ein Bewerber von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch, so ist der Anteil der Leistung der Eignungsleihe mit Angebotsabgabe zu bezeichnen. Der Eignungsentleiher ist auf gesondertes Verlangen zu benennen und hat eine Verpflichtungtserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Ziffer III.1 einzureichen. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen. 4. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen. 5. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie über die Vergabeplattform in elektronischer Form oder schriftlich – d. h. per Post, E-Mail oder Telefax – bis 4 Tage vor Schlusstermin zur Abgabe der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle eingehen. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform. Im Rahmen der Produktauswahl wird der Anwendungsfall „Faulschlammentwässerung mit Zentrifuge“ betrachtet. Jeder Bieter muss durch eigene Laborversuche für die benannte Anwendung ein pulverförmiges polymeres Flockungsmittel auswählen. Weitere Details entnehmen Sie aus den Vergabeunterlagen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die mit dieser Auftragsvergabe verbundene Zielsetzung ist die kontinuierliche Einsatzoptimierung der Polymeranwendungen auf der Kläranlage Rostock der Nordwasser GmbH.
Über die gesamte Vertragslaufzeit sollen in Abstimmung mit dem Betrieb der Kläranlage die jeweils wirtschaftlichsten Produkte, bezogen auf den Produktverbrauch und das Entwässerungs- bzw. Eindickergebnis ausgewählt werden. Hierzu zählt auch die Anpassung der polymeren Flockungsmittel im Rahmen veränderter Verfahrenstechniken. Neben der Lieferung von Produkten in hoher, gleichbleibender Qualität beinhaltet der Auftrag eine Servicedienstleistung mit anwendungstechnischer Beratung.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Zentrale Kläranlage Rostock
Carl-Hopp-Str. 1
18069 Rostock

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Auskünfte gemäß §§ 123 und 124 GWB,
— dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin in Frage stellt,
— dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
— ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
— ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
— dass die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes vorliegt,
— dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Die vorgenannten Auskünfte haben die Bewerberinnen in Form einer Eigenerklärung abzugeben. Die Eigenerklärung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein.
Gleichwertig zu einer entsprechenden Eigenerklärung ist die ULV-Eintragung bei der Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern oder anderer Bundesländer.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerberinnen, die jeweils genannten Nachweise und Bescheinigungen nachzufordern.
2. Weitere Auskünfte:
— dass die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse vorliegt,
— dass ein QMS-System (gem. DIN ISO 9001 oder vergleichbar), bzw. ein internes QM-Handbuch mit entsprechenden Anforderungen im Unternehmen eingeführt ist.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerberinnen die jeweils genannten Nachweise und Bescheinigungen nachzufordern.
3. Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß den Anforderungen in Ziffer VI.3).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
4. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
5. Eigenerklärung über die Anzahl der Mitarbeiter der Bewerberin jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019) aufgeschlüsselt in Berufsgruppen.
6. Angabe vergleichbarer Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019) jeweils unter — Benennung der Maßnahme,
— Benennung des Auftraggebers und Ansprechpartners mit Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefon, Fax, E Mail-Adresse).
Vergleichbar sind nur Aufträge, die einen vergleichbaren Auftragsinhalt und -umfang haben.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Leistungsbeschreibung

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-12-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunales Unternehmen der Wasserver- und Abwasserentsorgung
Kontakt
Internetadresse: www.nordwasser.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E58415661 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Die Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der alle Mitglieder mit Namen und Adresse benannt sind,
— in der ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet ist,
— wonach der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und für den Fall der Auftragserteilung bei der Vertragsdurchführung rechtsverbindlich vertritt,
— mit der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— wonach alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachbewerbungen sind grundsätzlich unzulässig und führen zum Ausschluss aller hiervon betroffenen Bewerberinnen/Bewerbergemeinschaften, es sei denn, die betroffenen Bewerberinnen/Bewerbergemeinschaften weisen nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Aufforderung substantiiert und nachvollziehbar nach, dass eine Verletzung vergabe- und wettbewerbsrechtlicher Grundsätze durch die Mehrfachbewerbungen ausgeschlossen ist. Eine Mehrfachbewerbung liegt beispielsweise vor, wenn einzelne Mitglieder von Bewerbergemeinschaften sich zusätzlich als Einzelbewerberin oder an mehr als einer Bewerbergemeinschaft beteiligen. Auch eine Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers ist eine Mehrfachbewerbung.
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1. Die geforderten Nachweise und Erklärungen nach Ziffer III.1 der Bekanntmachung sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft einzureichen. Soweit nicht anders angegeben, genügt es, wenn die Eignung der Bewerbergemeinschaft in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die technische Leistungsfähigkeit in der Summe der Bewerbungen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt wird.
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Das Gleiche gilt bei Eignungsleihe, wenn eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorliegt.
2. Macht ein Bewerber von der Möglichkeit Gebrauch, Nachunternehmer vorzusehen, so ist der Nachunternehmeranteil mit Angebotsabgabe zu bezeichnen. Der Nachunternehmer ist auf gesondertes Verlangen zu benennen und hat eine Verfügbarkeitserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Ziffer III.1 einzureichen. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen.
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3. Macht ein Bewerber von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch, so ist der Anteil der Leistung der Eignungsleihe mit Angebotsabgabe zu bezeichnen. Der Eignungsentleiher ist auf gesondertes Verlangen zu benennen und hat eine Verpflichtungtserklärung abzugeben und die in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Ziffer III.1 einzureichen. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen.
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4. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
5. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie über die Vergabeplattform in elektronischer Form oder schriftlich – d. h. per Post, E-Mail oder Telefax – bis 4 Tage vor Schlusstermin zur Abgabe der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle eingehen. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform.
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Im Rahmen der Produktauswahl wird der Anwendungsfall „Faulschlammentwässerung mit Zentrifuge“ betrachtet. Jeder Bieter muss durch eigene Laborversuche für die benannte Anwendung ein pulverförmiges polymeres Flockungsmittel auswählen. Weitere Details entnehmen Sie aus den Vergabeunterlagen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Str. 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, bei der unter Ziffer VI.4.1) bezeichneten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren gemäß den §§ 160 f. GWB einzuleiten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn erkannte oder erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht binnen 15 Kalendertagen, gegenüber der Nordwasser GmbH gerügt werden.
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Ohne Rüge kann ein Bieter oder Bewerber sich auf diesen Verstoß nicht mehr berufen. Ebenfalls ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Nordwasser GmbH, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 212-516171 (2020-10-27)