Lieferung von elektrischer Energie inkl. Durchführung der Netznutzung für die Liegenschaften der Bädergesellschaft Düsseldorf mbH im Zeitraum 2021 bis 2023.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Strom für die Bädergesellschaft Düsseldorf mbH
VEA-2020-0023
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von elektrischer Energie inkl. Durchführung der Netznutzung für die Liegenschaften der Bädergesellschaft Düsseldorf mbH im Zeitraum 2021 bis 2023.”
1️⃣
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bädergesellschaft Düsseldorf mbH
Kettwiger Straße 50
D-40233 Düsseldorf
Beschreibung der Beschaffung:
“Die für die Lieferjahre 2021 - 2022 erwartete Gesamtmenge beträgt rd. 11 302 MWh elektrische Energie.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Es besteht seitens des Auftraggebers die Möglichkeit, den Liefervertrag bis einschl. 31.12.2023 zu verlängern. Diese Option kann bis spätestens 30.6.2022...”
Beschreibung der Verlängerungen
Es besteht seitens des Auftraggebers die Möglichkeit, den Liefervertrag bis einschl. 31.12.2023 zu verlängern. Diese Option kann bis spätestens 30.6.2022 ausgeübt werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit Abgabe des Angebotes sind vorzulegen:
Auszug aus dem Handels- und dem Gewerbezentralregister.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit Abgabe des Angebotes sind vorzulegen:
Auszug aus dem Handels- und dem Gewerbezentralregister.
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
Ausländische Anbieter haben vergleichbare Unterlagen vorzulegen.
Der Nachweis der Eignung kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „A2-1 Eigenerklärung zur Eignung" (VHB Nr. 124, siehe Anlage) vorzulegen.
Hinweis: Auf Verlangen sind die Eigenerklärungen durch Vorlage von Bescheinigungen zuständiger Stellen innerhalb von 6 Werktagen nach Anforderung zu bestätigen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Anlage A1 – Leistungsbeschreibung/Preisbildung/Preisangebot;
— Anlage A2 – Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters;
— Anlage A3 – Vergleichbare Referenzen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Anlage A1 – Leistungsbeschreibung/Preisbildung/Preisangebot;
— Anlage A2 – Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters;
— Anlage A3 – Vergleichbare Referenzen der letzten 3 Jahre;
— Anlage C – Entwurf Stromlieferungsvertrag;
Nachweis der Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre in Höhe von jeweils mind. 2 300 000,00 EUR/a
Letzter Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlage (nicht älter als 2019).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Anlage A5 – Erklärung Mindestlohn (MiLoG)
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 3 Monate);
— Auszug aus dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Anlage A5 – Erklärung Mindestlohn (MiLoG)
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 3 Monate);
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate);
— Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate);
— Musterrechnung inkl. einer Jahresschlussrechnung.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-23
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-11-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-09-23
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221147-2889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 158-385158 (2020-08-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bädergesellschaft Düsseldorf mbH
Kettwiger Straße 50
40233 Düsseldorf
Beschreibung der Beschaffung:
“Die für die Lieferjahre 2021-2022 erwartete Gesamtmenge beträgt rd. 11 302 MWh elektrische Energie.”
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 158-385158
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Lieferung von Strom für die Bädergesellschaft Düsseldorf mbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stadtwerke Düsseldorf AG
Nationale Registrierungsnummer: DE 811365006
Postanschrift: Höherweg 100
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40233
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 211821-2678📞
E-Mail: fstaehr@swd-ag.de📧
Fax: +49 211821-772678 📠
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: https://www.swd-ag.de/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland · c/o Bezirksregierung Köln
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 222-543731 (2020-11-10)