Lieferung von Tablets und Notebooks

Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen

Ca. 190 Tablets iPadOS ca. 100 Tablets Win/Android ca. 130 Convertible Notebooks Mobile Device Management für ein Jahr.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-31.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-08-31 Auftragsbekanntmachung
2020-10-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-08-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Kurze Beschreibung:
Ca. 190 Tablets iPadOS ca. 100 Tablets Win/Android ca. 130 Convertible Notebooks Mobile Device Management für ein Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Tablettcomputer 📦
Tragbare Computer 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Weißenburg-Gunzenhausen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Gemischt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
Postanschrift: Bahnhofstr. 2
Postleitzahl: 91781
Postort: Weißenburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-wug.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@landkreis-wug.de 📧
Telefon: +49 9141/902332 📞
Fax: +49 9141/9027332 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E73143889 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-31 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-04 📅
Datum des Beginns: 2020-11-01 📅
Datum des Endes: 2020-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 172-413498
ABl. S-Ausgabe: 172
Zusätzliche Informationen
Bieter sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV).

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Tablets mit Betriebssystem iPadOS und Transportkoffer
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Ca. 190 Tablets mit Betriebssystem iPadOS mit Transportkoffern und weiterem Zubehör sowie Leistungen zur Inbetriebnahme.
Bezeichnung des Loses: Tablets mit Betriebssystem Windows bzw. Android mit Transportkoffer
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Ca. 100 Tablets mit Betriebssystem Windows bzw. Android mit Transportkoffern und weiterem Zubehör sowie Leistungen zur Inbetriebnahme.
Bezeichnung des Loses: Convertible-Notebooks und Laptops
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Ca. 130 Convertible-Notebooks und Laptops mit Zubehör sowie Leistungen zur Inbetriebnahme.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schulen des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§§ 123 und 124 VgV) — Erklärung und Angeben zur Zahlung von Steuern und über Abgaben und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung – Erklärung und Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation. Gleiches gilt für eventuelle Nachunternehmer.
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Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, so weit er die Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
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Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorlage mindestens einer vergleichbaren Referenz aus der letzten 3 Geschäftsjahren. Gleiches gilt für eventuelle Nachunternehmer.
Die Eigenerklärungen können durch einen entsprechenden Eintrag in einer Präqualifizierungsdatenbank ersetzt werden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Gemäß VOL/B.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen, Zimmer E 0.03, Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg i. Bay.
Zusätzliche Informationen: Bieter sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV).

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Daniel Moshammer
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E73143889 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bieterfragen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Submission zu stellen. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle.
Bei identischen Angebotssummen entscheidet das Los.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird(§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax der auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. –soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 172-413498 (2020-08-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— ca. 190 Tablets iPadOS; — ca. 100 Tablets Win/Android; — ca. 130 Convertible Notebooks Mobile Device Management für ein Jahr.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 208-507314
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 172-413498
ABl. S-Ausgabe: 208
Zusätzliche Informationen
Bei den Angaben unter II.1.7 und V.2.4 handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die nicht bekannt gegeben werden. Da die Formularfelder aber einen Eintrag erfordern, wurde 0,01 EUR eingetragen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— ca. 190 Tablets iPadOS;
— ca. 100 Tablets Win/Android;
— ca. 130 Convertible Notebooks Mobile Device Management für ein Jahr.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-19 📅
Name: SWS Computersysteme AG
Postanschrift: Brünststraße 2
Postort: Hauzenberg
Postleitzahl: 94051
Land: Deutschland 🇩🇪
Passau, Landkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: MR Datentechnik Vertriebs- und Service GmbH
Postanschrift: Emmericher Straße 13
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90411
Land: Nürnberg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax der auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. –soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 208-507314 (2020-10-21)