Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung von Tonnenketten nach DIN 5683 für die Seezeichenverankerung
2020_802_015”
Produkte/Dienstleistungen: Ketten📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Tonnenketten nach DIN 5683 für die Seezeichenverankerung für 2020, Standort Wilhelmshaven.”
1️⃣
Ort der Leistung: Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee, Standort Wilhelmshaven.
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Tonnenketten nach DIN 5683 für die Seezeichenverankerung für 2020, Standort Wilhelmshaven.” Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 4
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-15
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-15
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt — Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemobler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-9499421📞
E-Mail: vvk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.bund.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“„Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 (§) 1 bis 4 GWB nur zulässig soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
„Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 (§) 1 bis 4 GWB nur zulässig soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verströße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist der Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der MItteilung des Auftraggebes, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
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Quelle: OJS 2020/S 101-243770 (2020-05-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 315 549 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser-Jade-Nordsee, Standort Wilhelmshaven
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 101-243770
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2020_802_015
Titel: Lieferung von Tonnenketten nach DIN 5683 für die Seezeichenverankerung
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Tempest bvba
Nationale Registrierungsnummer: 20-252429.001
Postanschrift: Schilderstraat 17
Postort: Antwerpen
Postleitzahl: 2000
Land: Belgien 🇧🇪
Region: Prov. Antwerpen 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 325 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 315 549 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“„Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 (§) 1 bis 4 GWB nur zulässig soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
„Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 (§) 1 bis 4 GWB nur zulässig soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen VergabevorschriftenIm Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt undGegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verströße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der BekanntmachungErkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benanntenFrist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den VergabeunterlagenErkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist der AngebotsabgabeGegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der MItteilung des Auftraggebes,Einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
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Quelle: OJS 2021/S 015-031069 (2021-01-18)