Etwa 8 000 Beschäftigte der Autobahn GmbH (ca. 7 000 Straßenwärter und rund 1 000 im Bereich von Baustellen) sind im Zuge der Vorbereitung auf die Tag 1-Bereitschaft mit Warn- und Wetterschutzkleidung der Autobahn auszustatten, die entsprechend der CI/CD-Vorgaben Vorgaben (Corporate Identitiy/Corporate Design) mit dem Logo der Autobahn GmbH gebrandet ist. Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Warn- und Wetterschutzkleidung sowie Arbeitskleidung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers gem. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und muss zu Tag-1-Bereitschaft gewährleistet werden. Inhalt der Ausschreibung ist die Versorgung der Mitarbeiter mit folgender persönlichen Schutzausrüstung für Damen und Herren: Warnschutzbundjacke, Warnschutzbundhose, Warnschutzlatzhose, Softshelljacke, Fließjacke, Pilotjacke, Wetterschutzparka, Wetterschutzhose und Wetterschutzblouson. Neben dem Preisangebot ist ein Konzept einzureichen, in dem die Konfektionsgrößenermittlung der Mitarbeiter sowie die laufende Kundenbetreuung hervorgeht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-09-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
Referenznummer: 2020-10149
Kurze Beschreibung:
Etwa 8 000 Beschäftigte der Autobahn GmbH (ca. 7 000 Straßenwärter und rund 1 000 im Bereich von Baustellen) sind im Zuge der Vorbereitung auf die Tag 1-Bereitschaft mit Warn- und Wetterschutzkleidung der Autobahn auszustatten, die entsprechend der CI/CD-Vorgaben Vorgaben (Corporate Identitiy/Corporate Design) mit dem Logo der Autobahn GmbH gebrandet ist. Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Warn- und Wetterschutzkleidung sowie Arbeitskleidung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers gem. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und muss zu Tag-1-Bereitschaft gewährleistet werden. Inhalt der Ausschreibung ist die Versorgung der Mitarbeiter mit folgender persönlichen Schutzausrüstung für Damen und Herren: Warnschutzbundjacke, Warnschutzbundhose, Warnschutzlatzhose, Softshelljacke, Fließjacke, Pilotjacke, Wetterschutzparka, Wetterschutzhose und Wetterschutzblouson. Neben dem Preisangebot ist ein Konzept einzureichen, in dem die Konfektionsgrößenermittlung der Mitarbeiter sowie die laufende Kundenbetreuung hervorgeht.
Etwa 8 000 Beschäftigte der Autobahn GmbH (ca. 7 000 Straßenwärter und rund 1 000 im Bereich von Baustellen) sind im Zuge der Vorbereitung auf die Tag 1-Bereitschaft mit Warn- und Wetterschutzkleidung der Autobahn auszustatten, die entsprechend der CI/CD-Vorgaben Vorgaben (Corporate Identitiy/Corporate Design) mit dem Logo der Autobahn GmbH gebrandet ist. Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Warn- und Wetterschutzkleidung sowie Arbeitskleidung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers gem. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und muss zu Tag-1-Bereitschaft gewährleistet werden. Inhalt der Ausschreibung ist die Versorgung der Mitarbeiter mit folgender persönlichen Schutzausrüstung für Damen und Herren: Warnschutzbundjacke, Warnschutzbundhose, Warnschutzlatzhose, Softshelljacke, Fließjacke, Pilotjacke, Wetterschutzparka, Wetterschutzhose und Wetterschutzblouson. Neben dem Preisangebot ist ein Konzept einzureichen, in dem die Konfektionsgrößenermittlung der Mitarbeiter sowie die laufende Kundenbetreuung hervorgeht.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schutzkleidung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot ausschließlich für ein Los
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-09-25 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-30 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 190-458090
ABl. S-Ausgabe: 190
Zusätzliche Informationen
Gemaß Punkt 4.2 der Leistungsbeschreibung sind Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Los 1: NL Nord, NL Nordwest, NL Nordost, NL Ost
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Autobahn GmbH schließt mit dem Auftragnehmer einen Rahmenvereinbarung, gemäß § 21 VgV über die Lieferung von Warn- und Wetterschutzkleidung sowie die Vermessung der Mitarbeiter für die Autobahn GmbH, auf Grundlage des oben benannten Vergabeverfahrens (Lose 1, 2 und 3) nach den Vorgaben der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibungen und ihrer Anlagen für das jeweils bezuschlagte Los. Auf Basis der Rahmenvereinbarung werden Einzelbeauftragungen erteilt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung umfasst 4 Jahre ab Zuschlagserteilung.
Die Autobahn GmbH schließt mit dem Auftragnehmer einen Rahmenvereinbarung, gemäß § 21 VgV über die Lieferung von Warn- und Wetterschutzkleidung sowie die Vermessung der Mitarbeiter für die Autobahn GmbH, auf Grundlage des oben benannten Vergabeverfahrens (Lose 1, 2 und 3) nach den Vorgaben der den Vergabeunterlagen beiliegenden Leistungsbeschreibungen und ihrer Anlagen für das jeweils bezuschlagte Los. Auf Basis der Rahmenvereinbarung werden Einzelbeauftragungen erteilt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung umfasst 4 Jahre ab Zuschlagserteilung.
Während dieser Zeit kann die Autobahn GmbH über Einzelabrufe, jeweils die Lieferung von Warn- und Wettschutzkleidung und die Vermessung beauftragen. Der Zeitraum zwischen Bestellung durch die Autobahn GmbH und Lieferung durch den Auftragnehmer beträgt höchstens 70 Tage. Der Auftragnehmer gewährleistet die Herstellung und Lieferung von Warn- und Wetterschutzkleidung in einheitlicher, gleichbleibender Qualität entsprechend dem Leistungsverzeichnis sowie Anlage 1. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Aufwand und entsprechend den angebotenen Preisen. Eine Leistungsabnahmeverpflichtung besteht nicht.
Während dieser Zeit kann die Autobahn GmbH über Einzelabrufe, jeweils die Lieferung von Warn- und Wettschutzkleidung und die Vermessung beauftragen. Der Zeitraum zwischen Bestellung durch die Autobahn GmbH und Lieferung durch den Auftragnehmer beträgt höchstens 70 Tage. Der Auftragnehmer gewährleistet die Herstellung und Lieferung von Warn- und Wetterschutzkleidung in einheitlicher, gleichbleibender Qualität entsprechend dem Leistungsverzeichnis sowie Anlage 1. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Aufwand und entsprechend den angebotenen Preisen. Eine Leistungsabnahmeverpflichtung besteht nicht.
Zusätzliche Informationen:
Gemaß Punkt 4.2 der Leistungsbeschreibung sind Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer nicht zugelassen.
Bezeichnung des Loses: Los 2: NL Westfalen, NL Rheinland, NL West
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 3: NL Nord Bayern, NL Süd Bayern, NL Süd West
Losnummer: 3
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Standorte unserer Niederlassungen für das Los 1, entnehmen Sie bitte
Der Anlage4_Niederlassungen.
Die Standorte unserer Niederlassungen für das Los…
… 2, entnehmen Sie bitte
… 3, entnehmen Sie bitte
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen des Bewerbers
2. Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber- /Bietergemeinschaft), der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate ist.
2. Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von Unterauftragnehmern oder den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber- /Bietergemeinschaft), der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate ist.
Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
— Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v 28. März 2014, S. 65, aufgeführt. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
— Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v 28. März 2014, S. 65, aufgeführt. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen
3.1: Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F3.1). Vorlage der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F3.1). Vorlage der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn.
3.2: Nachweis eines Mindestjahresumsatzes von 1 000 000,00 EUR.
Mindeststandards:
Zu 3.1.: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— Für Personen- und Sachschäden mindestens 2 000 000 EUR pauschal je Schadensfall einfach maximiert pro Jahr;
— Für Vermögensschäden mindestens 1 000 000 EUR je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zu 3.2: Nachweis eines Mindestjahresumsatzes von 1 000 000,00 EUR in den letzten 3 Jahren (2017, 2018 und 2019).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
4.1: Einhaltung von sozialen und ökologichen Standards im Rahmen der Welthandelsordnung
4.2: Liste der nach Art und Umfang 2 vergleichbarer Referenzen des Bieters der letzten 3 Jahren (ab 2017), die Erfahrungen bei ähnlichen Projekten nachweisen.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F4.2):
— Auftraggeber (AG), mit Ansprechpartner des AG;
— Projektauftrag (inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung. Der Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen.);
— Leistungszeitraum.
4.3 Nachweis eines Vermessungskonzeptes (Anlage 5_Vermessungskonzept) inkl. der Angabe einer Preispauschale für die Vermessung für 100 Standorte.
Mindeststandards:
Zu 4.1: Abgabe einer schritflichen Erklärung bzgl. der Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen des Herstellers (Anlage 6 Eignungskriterien) zur Verwendung des Standard Ökotex Standard 100 oder ähnlich und die „Überprüfung der Produktionsstätte durch den Auftraggeber“. Die Anlage 6 Eignungskriterien ist dem Angebot unterschrieben beizulegen.
Zu 4.1: Abgabe einer schritflichen Erklärung bzgl. der Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen des Herstellers (Anlage 6 Eignungskriterien) zur Verwendung des Standard Ökotex Standard 100 oder ähnlich und die „Überprüfung der Produktionsstätte durch den Auftraggeber“. Die Anlage 6 Eignungskriterien ist dem Angebot unterschrieben beizulegen.
Zu 4.2: Es sind mindestens 2 Referenzprojekte in den letzten 3 Jahren nach ausgeschriebener Art und Umfang nachzuweisen, die die geforderten Erfahrungen abdecken.
Zu 4.3: Eintragung (Anlage 2a-2c) in der Tabelle „Preistabelle für Vermessungspauschale“. Es ist eine Vermessungspauschle für 100 Standorte anzugeben.
Die Autobahn GmbH plant, den Auftrag im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb aufgrund der Erleichterungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung intensiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie zu vergeben.
Die Autobahn GmbH plant, den Auftrag im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb aufgrund der Erleichterungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge zur Beschleunigung intensiver Maßnahmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie zu vergeben.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-01-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:15
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB
Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetzeiminternet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 190-458090 (2020-09-25)
Ergänzende Angaben (2020-09-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Etwa 8.000 Beschäftigte der Autobahn GmbH (ca. 7 000 Straßenwärter und rund 1 000 im Bereich von Baustellen) sind im Zuge der Vorbereitung auf die Tag 1-Bereitschaft mit Warn- und Wetterschutzkleidung der Autobahn auszustatten, die entsprechend der CI/CD-Vorgaben Vorgaben (Corporate Identitiy/Corporate Design) mit dem Logo der Autobahn GmbH gebrandet ist. Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Warn- und Wetterschutzkleidung sowie Arbeitskleidung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers gem. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und muss zu Tag-1-Bereitschaft gewährleistet werden. Inhalt der Ausschreibung ist die Versorgung der Mitarbeiter mit folgender persönlichen Schutzausrüstung für Damen und Herren: Warnschutzbundjacke, Warnschutzbundhose, Warnschutzlatzhose, Softshelljacke, Fließjacke, Pilotjacke, Wetterschutzparka, Wetterschutzhose und Wetterschutzblouson. Neben dem Preisangebot ist ein Konzept einzureichen, in dem die Konfektionsgrößenermittlung der Mitarbeiter sowie die laufende Kundenbetreuung hervorgeht.
Etwa 8.000 Beschäftigte der Autobahn GmbH (ca. 7 000 Straßenwärter und rund 1 000 im Bereich von Baustellen) sind im Zuge der Vorbereitung auf die Tag 1-Bereitschaft mit Warn- und Wetterschutzkleidung der Autobahn auszustatten, die entsprechend der CI/CD-Vorgaben Vorgaben (Corporate Identitiy/Corporate Design) mit dem Logo der Autobahn GmbH gebrandet ist. Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Warn- und Wetterschutzkleidung sowie Arbeitskleidung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers gem. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und muss zu Tag-1-Bereitschaft gewährleistet werden. Inhalt der Ausschreibung ist die Versorgung der Mitarbeiter mit folgender persönlichen Schutzausrüstung für Damen und Herren: Warnschutzbundjacke, Warnschutzbundhose, Warnschutzlatzhose, Softshelljacke, Fließjacke, Pilotjacke, Wetterschutzparka, Wetterschutzhose und Wetterschutzblouson. Neben dem Preisangebot ist ein Konzept einzureichen, in dem die Konfektionsgrößenermittlung der Mitarbeiter sowie die laufende Kundenbetreuung hervorgeht.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2419035.60 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Standorte unserer Niederlassungen für das Los…
… 1, entnehmen Sie bitte der Anlage4_Niederlassungen.
… 2, entnehmen Sie bitte der Anlage4_Niederlassungen.
… 3, entnehmen Sie bitte der Anlage4_Niederlassungen.
Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
Um öffentliche Investitionsfördermaßnahmen angesichts des wirtschaftlichen Einbruchs infolge der Covid-19-Pandemie schnell in konkrete Investitionsprojekte umsetzen zu können, werden vorrübergehend die folgenden Erleichterungen für die Vergabe öffentlicher Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge des Bundes als verbindliche Handlungsleitlinien eingeführt. Die Möglichkeiten und Verpflichtungen der öffentlichen Auftraggeber zur Prüfung und Vorgabe von Nachhaltigkeitskriterien (insb. umweltbezogene und soziale Kriterien) bleiben hiervon unberührt. Die öffentlichen Investitionsfördermaßnahmen sollten insbesondere auch dafür genutzt werden, um Kleine und Mittlere Unternehmen, Startups und Innovationen zu stärken sowie die Klimaschutzziele und Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu verwirklichen.
Um öffentliche Investitionsfördermaßnahmen angesichts des wirtschaftlichen Einbruchs infolge der Covid-19-Pandemie schnell in konkrete Investitionsprojekte umsetzen zu können, werden vorrübergehend die folgenden Erleichterungen für die Vergabe öffentlicher Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge des Bundes als verbindliche Handlungsleitlinien eingeführt. Die Möglichkeiten und Verpflichtungen der öffentlichen Auftraggeber zur Prüfung und Vorgabe von Nachhaltigkeitskriterien (insb. umweltbezogene und soziale Kriterien) bleiben hiervon unberührt. Die öffentlichen Investitionsfördermaßnahmen sollten insbesondere auch dafür genutzt werden, um Kleine und Mittlere Unternehmen, Startups und Innovationen zu stärken sowie die Klimaschutzziele und Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu verwirklichen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-02 📅
Name: PCH Technischer Handel GmbH
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland 🇩🇪 Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2419035.60 EUR 💰
Name: ATLAS Schuhfabrik GmbH & Co. KG
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44319
Land: Dortmund, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2 418 051 EUR 💰
Name: Famo Vertrieb
Postort: Erbes Büdesheim
Postleitzahl: 55234
Land: Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2 265 436 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
2
3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
E-Mail: vk@bundesskartellamt.bund.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97
Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2020/S 245-606887 (2020-12-11)