Lieferung von X.509 Zertifikaten auf Chipkarten (QSCD)

Bundesdruckerei GmbH

Gegenstand der Ausschreibung sind X.509 Zertifikate auf Chipkarten (QSCD) für die Erzeugung von qualifizierten und fortgeschrittenen Signaturen, qualifizierten Siegeln, sowie für Clientauthentifizierung und Ver-/Entschlüsselung.
Die Chipkarten müssen über eine kontaktbehaftete Schnittstelle oder eine Dualinterface Schnittstelle verfügen. Je nach Anwendung elektronische und optische Personalisierung der Chipkarten mit qualifizierten Zertifikaten aus einer eIDAS konformen PKI und/oder Zertifikaten aus nicht qualifizierten kundenspezifischen PKIn. Bereitstellung eIDAS konformer Antrags-, Identifizierungs- und Ausgabeprozess für die qualifizierten Signatur- und Siegelkarten. Bereitstellung einer Schnittstelle für den automatischen Austausch von Personalisierungs-, Produktions-, und Zertifikatsdaten für nicht qualifizierte Zertifikate auf Chipkarten. Betrieb von kundenspezifischen CAs für die Erstellung der nicht qualifizierten Zertifikate und Bereitstellung dazugehöriger Sperrlisten und Betrieb eines OCSP-Services.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-12-23 Auftragsbekanntmachung
2021-09-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-12-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Chipkarten
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind X.509 Zertifikate auf Chipkarten (QSCD) für die Erzeugung von qualifizierten und fortgeschrittenen Signaturen, qualifizierten Siegeln, sowie für Clientauthentifizierung und Ver-/Entschlüsselung. Die Chipkarten müssen über eine kontaktbehaftete Schnittstelle oder eine Dualinterface Schnittstelle verfügen. Je nach Anwendung elektronische und optische Personalisierung der Chipkarten mit qualifizierten Zertifikaten aus einer eIDAS konformen PKI und/oder Zertifikaten aus nicht qualifizierten kundenspezifischen PKIn. Bereitstellung eIDAS konformer Antrags-, Identifizierungs- und Ausgabeprozess für die qualifizierten Signatur- und Siegelkarten. Bereitstellung einer Schnittstelle für den automatischen Austausch von Personalisierungs-, Produktions-, und Zertifikatsdaten für nicht qualifizierte Zertifikate auf Chipkarten. Betrieb von kundenspezifischen CAs für die Erstellung der nicht qualifizierten Zertifikate und Bereitstellung dazugehöriger Sperrlisten und Betrieb eines OCSP-Services.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Chipkarten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesdruckerei GmbH
Postanschrift: Kommandantenstr. 18
Postleitzahl: 10969
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundesdruckerei.de 🌏
E-Mail: ausschreibung.pur-p@bdr.de 📧
Fax: +49 30 / 2598-6074 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E18838785 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E18838785 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-23 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 252-634963
ABl. S-Ausgabe: 252
Zusätzliche Informationen
Nachunternehmer: Sofern ein Bewerber beabsichtigt, Leistungen an Unterauftragnehmer zu übertragen, kann er mit dem Teilnahmeantrag, hat jedoch spätestens mit dem Angebot eine Erklärung über die Art und die Weitergabe von Leistungsbestandteilen im Format PDF abzugeben. Von dem Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, wird der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung die konkrete Benennung und eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer (unterschrieben und eingescannt als PDF) sowie zum Nachweis der Eignung der Unterauftragnehmer die ausgefüllte Bewerberselbstauskunft nebst Anlagen und die Eigenerklärung Zuverlässigkeit (jeweils im Format PDF) fristgebunden abfordern. Eignungsleihe: Bewerber/Bewerbergemeinschaften können sich ferner gem. § 47 VgV auch zum Nachweis der Eignung der Ressourcen/Mittel anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der mit dem Dritten bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In einem solchen Fall muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits mit dem Teilnahmeantrag: 1. das oder die andere/n Unternehmen benennen und, 2. mittels einer entsprechenden Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer, welche vom benannten Unternehmen unterschrieben und durch den Bewerber eingescannt als PDF einzureichen ist, nachweisen, dass er/sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen im Fall der Auf-tragserteilung tatsächlich zugreifen kann. Ferner sind für diesen Dritten zum Nachweis der Eignung ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag: 3. die ausgefüllte Bewerberselbstauskunft nebst den entsprechenden Anlagen sowie, 4. die Eigenerklärung Zuverlässigkeit (jeweils gem. den beigefügten Formblättern) im Format PDF einzureichen. Im Falle einer Eignungsleihe haben die Bewerber darüber hinaus: — die Referenzerklärungen, — den Nachweis eines Informationssicherheits-Managementsystems gem. ISO 27001, — den Nachweis der Erfüllung aller relevanten Anforderungen der Verordnung VO (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) für die Erstellung von qualifizierten Zertifikaten für elektronische Signaturen sowie, — den Nachweis der Erfüllung aller relevanten Anforderungen der Verordnung VO (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) für die Erstellung von qualifizierten Zertifikaten für elektronische Siegel. Mit dem Teilnahmeantrag ebenfalls als PDF einzureichen, soweit sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die Fähigkeiten dieser Unternehmen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Sollte sich die Eignungsleihe nicht auf eines der vorgenannten Kriterien beziehen, da der Bewerber die Eignungskriterien vollumfänglich eigenständig erfüllt, ist eine Einreichung der jeweiligen Unterlagen nicht erforderlich. Dies gilt ebenfalls für die Angaben unter Ziff. 3 und 4 der für die Unterauftragnehmer einzureichenden Bewerberselbstauskunft. Bewerbergemeinschaft: Schließen sich mehrere Unternehmen zu einer Bewerbergemeinschaft zusammen, hat diese mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete und nachfolgend eingescannte Erklärung im Format PDF abzugeben. In dieser Erklärung sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu benennen; außerdem ist der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu bezeichnen. Die zum Nachweis der Eignung geforderte ausgefüllte Bewerberselbstauskunft nebst Anlagen sowie die Eigenerklärung Zuverlässigkeit sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Format PDF abzugeben. Die Referenzerklärungen, der Nachweis eines Informationssicherheits-Managementsystems gem. ISO 27001, der Nachweis der Erfüllung aller relevanten Anforderungen der Verordnung VO (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) für die Erstellung von qualifizierten Zertifikaten für elektronische Signaturen sowie der Nachweis der Erfüllung aller relevanten Anforderungen der Verordnung VO (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) für die Erstellung von qualifizierten Zertifikaten für elektronische Siegel sind mit dem Teilnahmeantrag für die Bewerbergemeinschaft, d. h. für jedes Mitglied in dem Umfang einzureichen, in welchem die Bewerbergemeinschaft sich auf die Fähigkeiten des jeweiligen Mitglieds zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Einreichung des Teilnahmeantrags/Nachforderung: Der vollständige Teilnahmeantrag ist ausschließlich elektronisch über das Onlineportal Subreport unter zwingender Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen bis zum Ablauf der Teilnahmefrist einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich im Online-Portal von Subreport kostenfrei bereitgestellt. Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nicht oder nicht vollständig mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt wurden, können nach Ermessen des Auftraggebers fristgebunden nachgefordert werden. Werden die geforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Nachfrist eingereicht, wird der betroffene Teilnahmeantrag zwingend ausgeschlossen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind X.509 Zertifikate auf Chipkarten (QSCD) für die Erzeugung von qualifizierten und fortgeschrittenen Signaturen, qualifizierten Siegeln, sowie für Clientauthentifizierung und Ver-/Entschlüsselung.
Die Chipkarten müssen über eine kontaktbehaftete Schnittstelle oder eine Dualinterface Schnittstelle verfügen. Je nach Anwendung elektronische und optische Personalisierung der Chipkarten mit qualifizierten Zertifikaten aus einer eIDAS konformen PKI und/oder Zertifikaten aus nicht qualifizierten kundenspezifischen PKIn. Bereitstellung eIDAS konformer Antrags-, Identifizierungs- und Ausgabeprozess für die qualifizierten Signatur- und Siegelkarten. Bereitstellung einer Schnittstelle für den automatischen Austausch von Personalisierungs-, Produktions-, und Zertifikatsdaten für nicht qualifizierte Zertifikate auf Chipkarten. Betrieb von kundenspezifischen CAs für die Erstellung der nicht qualifizierten Zertifikate und Bereitstellung dazugehöriger Sperrlisten und Betrieb eines OCSP-Services.
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Chipkarten:
— Lieferung von Chipkarten (QSCD nach Artikel 31(1)-(2) und 39(3) der eIDAS-Verordnung 910/2014) zur Erzeugung qualifizierter Signaturen, Siegeln, Clientauthentifizierung, Ver- und Entschlüsselung,
— Lieferung von Chipkarten mit nicht qualifizierten Zertifikaten aus kundenspezifischen CAs mit dem Betriebssystem StarCOS Advanced und CardOS 5.0.
Die Chipkarten müssen über eine kontaktbehaftete Schnittstelle oder eine Dualinterface Schnittstelle verfügen. Es müssen mindestens RSA-Schlüssel mit 2.048 und 3072 Bit sowie ECC-Schlüssel mit NIST-256-Bit unterstützt werden.
Die Chipkarten müssen mit einem Teil der Daten des Zertifikatsinhabers und der Zertifikatsgültigkeit optisch personalisiert werden. Die Bedruckung im Rahmen der optischen Personalisierung muss sowohl im Thermotransfer- und Thermosublimationsverfahren (z. B. Evolis-Druckwerke) möglich sein.
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Nutzungsmöglichkeiten:
Die an die Enduser ausgegebenen Chipkarten mit qualifizierten Zertifikaten müssen mindestens durch folgende Softwarehersteller unterstützt werden:
1. Governikus GmbH & Co. KG,
2. SecCommerce Informationssysteme GmbH,
3. intarsys AG,
4. Nexus AB,
5. cv cryptovision GmbH,
6. secrypt GmbH,
Die mit den nicht qualifizierten Zertifikaten personalisierten Chipkarten müssen mindestens durch die Software Nexus Personal von Nexus AB und durch die Software SCinterface von crypotvision unterstützt werden.
Certification Authorities (CA):
Je nach Anwendung müssen die Chipkarten mit qualifizierten Zertifikaten aus einer eIDAS konformen CA (die CA muss als „granted“ in der EU-TRUST Liste aufgeführt sein) und/oder Zertifikaten aus einer nicht qualifizierten kundenspezifischen CA elektronisch personalisiert werden. Die Chipkarten müssen mit einem Teil der Daten des Zertifikatsinhabers und der Zertifikatsgültigkeit optisch personalisiert werden.
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Validierung:
Für die kostenfreie Validierung der Zertifikate durch Dritte müssen folgende Verzeichnisdienste bereitgestellt werden: LDAP, OCSP und Sperrlisten.
Es muss eine Verifikation der mit den Chipkarten erzeugten qualifizierten Signaturen oder Siegeln in PDF-Dokumenten mit dem Adobe Acrobat Reader möglich sein.
Gesetzliche Vorgaben:
Es müssen die Anforderungen des deutschen Vertrauensdienstegesetz eingehalten werden. Die Vorsorge für die dauerhafte Prüfbarkeit der qualifizierten Zertifikate muss eingehalten werden.
Es muss ein eIDAS konformer Antrags-, Identifizierungs- und Ausgabeprozess für die Chipkarten mit qualifizierten Zertifikaten bereitgestellt werden.
Schnittstelle:
Die Antragsstellung durch den Endnutzer für qualifizierte Signatur- und Siegelkarten soll in einem zugangsgeschützten Bereich erfolgen, in dem der Nutzer den Antragsstatus verfolgen kann.
Für Chipkarten mit nicht qualifizierten Zertifikaten, muss eine Schnittstelle für den automatischen Austausch von Personalisierungs-, Produktions- und Zertifikatsdaten bereitgestellt werden.
Identifizierung:
Es muss mindestens PostIdent, NotarIdent, BehödenIdent und die Identifizierungsmöglichkeit der Zertifikatsinhaber durch vertraglich autorisierte Personen aus der Organisation der Enduser (extIdent) bereitgestellt werden.
Lieferung:
Die Lieferung der Chipkarten erfolgt entweder persönlich an einen autorisierten Vertreter des Auftraggebers oder per Einschreiben direkt an den Enduser.
Die Lieferzeiten nach Eingang der vollständigen Antragsdaten für Chipkarten mit qualifizierten Zertifikaten darf einen Zeitraum von <14 Werktagen nicht überschreiten. Die Lieferzeiten nach Eingang der Antragsdaten für Chipkarten mit nicht qualifizierten Zertifikaten die automatisch übertragen werden, darf einen Zeitraum von <5 Werktagen nicht überschreiten.
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Support:
Es muss eine deutschsprachige Hotline und ein E-Mail Support für Endkunden und extIdent-Stellen von Mo.-Fr. zwischen 8.00 und 18.00 Uhr bereitgestellt werden.
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Zugunsten des Auftraggebers besteht eine dreimalige Verlängerungsoption des Vertrags um jeweils weitere 12 Monate. Der Vertrag endet mithin spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach Zuschlagserteilung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lieferort: 10969 Berlin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— allgemeine Informationen zum Unternehmen gemäß dem Formblatt „Bewerberselbstauskunft“,
— Angaben zu gesetzlichen Vertretern, Gesellschaftern/wirtschaftlich Berechtigten/Konzernstruktur gemäß dem Formblatt „Bewerberselbstauskunft“,
— Angaben zu bestehenden Vertragsverhältnissen und persönlichen/dienstlichen Beziehungen zu Mitarbeitern der Bundesdruckerei-Gruppe gemäß Formblatt „Bewerberselbstauskunft“,
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB gemäß Formblatt „Eigenerklärung Zuverlässigkeit“,
— Einreichung eines Auszuges aus dem Handelsregister, der nicht älter als 6 Monate ist und den aktuellen Stand wiedergibt (Kopie ausreichend),
— Einreichung einer Gewerbezentralregisterauskunft, die nicht älter als 6 Monate ist und den aktuellen Stand wiedergibt (Kopie ausreichend).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro netto sowie den Umsatz in Euro netto mit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gemäß dem Formblatt „Bewerberselbstauskunft“
Mindeststandards:
Zum Gesamtumsatz:
Der Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren muss im Durchschnitt mindestens 10 000 000,00 EUR betragen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer insgesamt sowie der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen, bezogen auf die Jahre 2017, 2018 und 2019 gem. dem Formblatt „Bewerberselbstauskunft“,
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— Angabe von bereits erbrachten und mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Referenzprojekten der letzten 3 Jahre. Vergleichbar sind die Leistungen insbesondere dann, wenn sie in Art sowie Umfang im Wesentlichen den unter Abschnitt II.2.4) dieser Bekanntmachung definierten Anforderungen entsprechen.
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Die Referenzen haben zumindest Angaben zu:
1. dem Auftraggeber der Referenz (nebst den weiteren geforderten Angaben im Dokument I.5 Referenzerklärung),
2. der Beschreibung der Leistung(en) unter Angabe der je Kalenderjahr ausgelieferten Signaturkarten,
3. dem Leistungszeitraum,
4. dem Gesamtauftragswert der Referenzleistung,
5. dem Leistungserbringer zu enthalten.
— Nachweis eines Informationssicherheits-Managementsystems gem. ISO 27001 durch Vorlage einer gültigen Zertifizierung gem. ISO 27001 oder eines gleichwertigen Nachweises in Kopie,
— Nachweis der Erfüllung aller relevanten Anforderungen der Verordnung VO (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) für die Erstellung von qualifizierten Zertifikaten für elektronische
Signaturen durch Vorlage der Urkunde über die Verleihung des Qualifikationsstatus an den Bewerber,
Siegel durch Vorlage der Urkunde über die Verleihung des Qualifikationsstatus an den Bewerber.
Mindeststandards:
Zu den Referenzen:
— Es sind mindestens 2 vergleichbare Referenzen einzureichen,
— Mindestens eine Referenz muss sich auf die Erbringung einer vergleichbaren Leistung für eine deutsche Behörde (hoheitliche Kundenprojekte) beziehen, wobei mindestens 1 000 Signaturkarten innerhalb eines Jahres an den Referenzauftraggeber geliefert worden sein müssen,
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— Mindestens eine Referenz muss ein Kundenprojekt betreffen, bei dem das Identifizierungsverfahren „BehördenIdent" zum Einsatz gekommen ist.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 5
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl unter den Bewerbern erfolgt für den Fall, dass mehr als 5 Bewerber ihre grundsätzliche Eignung nachgewiesen und die vorgegebenen Mindestkriterien erfüllt haben, nach den nachfolgend benannten und im Dokument „I.10 Kriterien zur Bewerberauswahl“ aufgeführten objektiven Kriterien:
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— Vergleichbare Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen aus dem Bereich der Lieferung von X.509 Zertifikaten auf Chipkarten (QSCD).
Bei der Bewertung der Referenzen ist die inhaltliche Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzprojekte zum Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung maßgeblich. Für die Punktevergabe werden die Referenzen mithin danach beurteilt, in welchem Maße diese nach Art, Umfang und dem Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind.
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Die Bewertung richtet sich mithin danach, ob die jeweilige Referenz zeigt, dass der Bewerber Erfahrungen hat, die für die Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen von:
— geringer (0-2 Punkte),
— durchschnittlicher (3-5 Punkte),
— besonderer (6-8 Punkte) oder,
— herausragender (9-10 Punkte).
Bedeutung sind. Die Bewertung der Vergleichbarkeit der Referenzen erfolgt allein auf Basis der zur Beschreibung der Referenzleistungen einzureichenden Unterlagen des Bewerbers (vgl. Ziff. 10 der Teilnahmebedingungen).
Für jede eingereichte Referenz werden maximal 10 Punkte vergeben. Es werden maximal 2 Referenzen inhaltlich bewertet, so dass eine Höchstpunktzahl von 20 Punkten zu erreichen ist.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Ausführungen unter Ziff. 10 und 14 der Teilnahmebedingungen und in dem den Vergabeunterlagen beigefügten Dokument „I.10 Kriterien für die Bewerberauswahl“ verwiesen.
Geforderte Eignungskriterien, die nicht bei den objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern benannt sind, finden im Rahmen der Bewerberauswahl keine Berücksichtigung, sind jedoch Grundlage für die Beurteilung und Feststellung der Eignung des Bewerbers gem. Ziff. 10 der Teilnahmebedingungen.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: GmbH
Kontakt
Kontaktperson: Office for EU-Contract awarding (FP ECA)
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E18838785 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Nachunternehmer:
Sofern ein Bewerber beabsichtigt, Leistungen an Unterauftragnehmer zu übertragen, kann er mit dem Teilnahmeantrag, hat jedoch spätestens mit dem Angebot eine Erklärung über die Art und die Weitergabe von Leistungsbestandteilen im Format PDF abzugeben. Von dem Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, wird der Auftraggeber vor Zuschlagserteilung die konkrete Benennung und eine entsprechende Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer (unterschrieben und eingescannt als PDF) sowie zum Nachweis der Eignung der Unterauftragnehmer die ausgefüllte Bewerberselbstauskunft nebst Anlagen und die Eigenerklärung Zuverlässigkeit (jeweils im Format PDF) fristgebunden abfordern.
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Eignungsleihe:
Bewerber/Bewerbergemeinschaften können sich ferner gem. § 47 VgV auch zum Nachweis der Eignung der Ressourcen/Mittel anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der mit dem Dritten bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe).
In einem solchen Fall muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bereits mit dem Teilnahmeantrag:
1. das oder die andere/n Unternehmen benennen und,
2. mittels einer entsprechenden Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer, welche vom benannten Unternehmen unterschrieben und durch den Bewerber eingescannt als PDF einzureichen ist, nachweisen, dass er/sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen im Fall der Auf-tragserteilung tatsächlich zugreifen kann.
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Ferner sind für diesen Dritten zum Nachweis der Eignung ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag:
3. die ausgefüllte Bewerberselbstauskunft nebst den entsprechenden Anlagen sowie,
4. die Eigenerklärung Zuverlässigkeit (jeweils gem. den beigefügten Formblättern) im Format PDF einzureichen.
Im Falle einer Eignungsleihe haben die Bewerber darüber hinaus:
— die Referenzerklärungen,
— den Nachweis eines Informationssicherheits-Managementsystems gem. ISO 27001,
— den Nachweis der Erfüllung aller relevanten Anforderungen der Verordnung VO (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) für die Erstellung von qualifizierten Zertifikaten für elektronische
Signaturen sowie,
Siegel.
Mit dem Teilnahmeantrag ebenfalls als PDF einzureichen, soweit sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die Fähigkeiten dieser Unternehmen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft.
Sollte sich die Eignungsleihe nicht auf eines der vorgenannten Kriterien beziehen, da der Bewerber die Eignungskriterien vollumfänglich eigenständig erfüllt, ist eine Einreichung der jeweiligen Unterlagen nicht erforderlich. Dies gilt ebenfalls für die Angaben unter Ziff. 3 und 4 der für die Unterauftragnehmer einzureichenden Bewerberselbstauskunft.
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Bewerbergemeinschaft:
Schließen sich mehrere Unternehmen zu einer Bewerbergemeinschaft zusammen, hat diese mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete und nachfolgend eingescannte Erklärung im Format PDF abzugeben. In dieser Erklärung sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu benennen; außerdem ist der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu bezeichnen.
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Die zum Nachweis der Eignung geforderte ausgefüllte Bewerberselbstauskunft nebst Anlagen sowie die Eigenerklärung Zuverlässigkeit sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Format PDF abzugeben.
Die Referenzerklärungen, der Nachweis eines Informationssicherheits-Managementsystems gem. ISO 27001, der Nachweis der Erfüllung aller relevanten Anforderungen der Verordnung VO (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) für die Erstellung von qualifizierten Zertifikaten für elektronische Signaturen sowie der Nachweis der Erfüllung aller relevanten Anforderungen der Verordnung VO (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS) für die Erstellung von qualifizierten Zertifikaten für elektronische Siegel sind mit dem Teilnahmeantrag für die Bewerbergemeinschaft, d. h. für jedes Mitglied in dem Umfang einzureichen, in welchem die Bewerbergemeinschaft sich auf die Fähigkeiten des jeweiligen Mitglieds zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft.
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Einreichung des Teilnahmeantrags/Nachforderung:
Der vollständige Teilnahmeantrag ist ausschließlich elektronisch über das Onlineportal Subreport unter zwingender Verwendung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen bis zum Ablauf der Teilnahmefrist einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich im Online-Portal von Subreport kostenfrei bereitgestellt.
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Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nicht oder nicht vollständig mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt wurden, können nach Ermessen des Auftraggebers fristgebunden nachgefordert werden. Werden die geforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Nachfrist eingereicht, wird der betroffene Teilnahmeantrag zwingend ausgeschlossen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Die Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge endet in diesem Verfahren gemäß Ziffer IV.2.2., so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis zu diesem Zeitpunkt gerügt werden müssen.
Quelle: OJS 2020/S 252-634963 (2020-12-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Fax: +49 30/2598-6074 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 189-491211
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 252-634963
ABl. S-Ausgabe: 189
Zusätzliche Informationen
Der unter Ziffer II.1.7) angegebene (maximale) Auftragswert wird aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 GWB in dieser Bekanntmachung über den vergebenen Auftrag nicht genannt. Der in den Abschnitten II.1.7) und V.2.4 angegebene Wert sollte daher missachtet werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
- Lieferung von Chipkarten (QSCD nach Artikel 31(1) - (2) und 39(3) der eIDAS-Verordnung 910/2014) zur Erzeugung qualifizierter Signaturen, Siegeln, Clientauthentifizierung, Ver- und Entschlüsselung.
- Lieferung von Chipkarten mit nicht qualifizierten Zertifikaten aus kundenspezifischen CAs mit dem Betriebssystem StarCOS Advanced und CardOS 5.0.
Die Chipkarten müssen mit einem Teil der Daten des Zertifikatsinhabers und der Zertifikatsgültigkeit optisch personalisiert werden. Die Bedruckung im Rahmen der optischen Personalisierung muss sowohl im Thermotransfer- und Thermosublimationsverfahren (z.B. Evolis-Druckwerke) möglich sein.
Mehr anzeigen
1. Governikus GmbH & Co. KG,
2. SecCommerce Informationssysteme GmbH,
3. intarsys AG,
4. Nexus AB,
5. cv cryptovision GmbH,
6. secrypt GmbH,

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beantragung und Verwaltung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12,5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auslieferung der Produkte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 8,7
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Portfolio des Angebots
Qualitätskriterium (Gewichtung): 28,8
Preis (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-01 📅
Name: D-Trust GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist ferner ausdrücklich auf § 135 GWB hin. Dort heißt es:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder,
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und,
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
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Quelle: OJS 2021/S 189-491211 (2021-09-24)