Rahmenvereinbarung über die Lieferung von 21540 Tonnen Zement CEM III/A 32,5 N-LH/NA (lose) an den Standort Ronneburg der Wismut GmbH
Dem Angebot sind:
— ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt nach REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006, in deutscher Sprache);
— die Produktbeschreibung der chemischen/physikalischen Stoffdaten (in deutscher Sprache);
— die Registrierung nach REACH-Verordnung (EG 1907/2006);
— Prüfzeugnis der Qualitätsüberwachung beizufügen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Die Wismut GmbH ist ein Unternehmen des Bundes in Sachsen und Thüringen. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Stilllegung, Sanierung und Rekultivierung von Urangewinnungs- und Uranaufbereitungsbetrieben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung von Zement CEM III/A 32,5 N-LH/NA (lose)
1816461-U46
Produkte/Dienstleistungen: Zement📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung über die Lieferung von 21540 Tonnen Zement CEM III/A 32,5 N-LH/NA (lose) an den Standort Ronneburg der Wismut GmbH
Dem Angebot sind:
—...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von 21540 Tonnen Zement CEM III/A 32,5 N-LH/NA (lose) an den Standort Ronneburg der Wismut GmbH
Dem Angebot sind:
— ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt nach REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006, in deutscher Sprache);
— die Produktbeschreibung der chemischen/physikalischen Stoffdaten (in deutscher Sprache);
— die Registrierung nach REACH-Verordnung (EG 1907/2006);
— Prüfzeugnis der Qualitätsüberwachung beizufügen.
1️⃣
Ort der Leistung: Gera, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“— 4 300 t pro Jahr für die Wasserbehandlungsanlage (WBA) in D-07580 Ronneburg;
— 850 t pro Jahr für die WBA in 07580 Zwirtzschen;
— 250/ 230 t pro Jahr für...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
— 4 300 t pro Jahr für die Wasserbehandlungsanlage (WBA) in D-07580 Ronneburg;
— 850 t pro Jahr für die WBA in 07580 Zwirtzschen;
— 250/ 230 t pro Jahr für die WBA in 08058 Zwickau/ OT Hartmannsdorf.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Entladung von jährlich 5 400/5 380 t Zement CEM III/A 32,5 N-LH/NA (lose) für die Wasserbehandlungsanlagen des...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Entladung von jährlich 5 400/5 380 t Zement CEM III/A 32,5 N-LH/NA (lose) für die Wasserbehandlungsanlagen des Standortes Ronneburg der Wismut GmbH.
Die Anlieferung erfolgt in Silofahrzeugen mit einem Ladevolumen bis zu 30 t. Anlieferung in kleineren Chargen ist möglich, erfolgt aber zu Lasten des Auftragnehmers.
(weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen).
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 30.6.2021 zum 31.12.2021) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich die...”
Beschreibung der Verlängerungen
Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmals bis 30.6.2021 zum 31.12.2021) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich die Rahmenvereinbarung um 1 Jahr auf maximal 4 Jahre.
Die Rahmenvereinbarung endet ohne Kündigung am 31.12.2024.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Selbstauskunft des Bieters (Eintragung in das Berufs-/Handelsregister, Jahresumsatz, Beschäftigtenzahl, Berufsgenossenschaft)
Die vollständigen Unterlagen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Selbstauskunft des Bieters (Eintragung in das Berufs-/Handelsregister, Jahresumsatz, Beschäftigtenzahl, Berufsgenossenschaft)
Die vollständigen Unterlagen sind in dem Formblatt „VOL 4.17 – Abschließende Liste“ aufgeführt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-31
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-31
10:30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289/4990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289 / 499-400 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 150-367090 (2020-07-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung über die Lieferung von 21540 Tonnen Zement CEM III/A 32,5 N-LH/NA (lose) an den Standort Ronneburg der Wismut GmbH
Dem Angebot sind:
—...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von 21540 Tonnen Zement CEM III/A 32,5 N-LH/NA (lose) an den Standort Ronneburg der Wismut GmbH
Dem Angebot sind:
— ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt nach REACH-Verordnung (EG Nr. 1907/2006, in deutscher Sprache),
— die Produktbeschreibung der chemischen/physikalischen Stoffdaten (in deutscher Sprache),
— die Registrierung nach REACH-Verordnung (EG 1907/2006),
— Prüfzeugnis der Qualitätsüberwachung beizufügen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 712 410 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“— 4 300 t pro Jahr für die Wasserbehandlungsanlage (WBA) in 07580 Ronneburg,
— 850 t pro Jahr für die WBA in 07580 Zwirtzschen,
— 250/230 t pro Jahr für die...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
— 4 300 t pro Jahr für die Wasserbehandlungsanlage (WBA) in 07580 Ronneburg,
— 850 t pro Jahr für die WBA in 07580 Zwirtzschen,
— 250/230 t pro Jahr für die WBA in 08058 Zwickau/OT Hartmannsdorf.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Entladung von jährlich 5 400/5 380 t Zement CEM III/A 32,5 N-LH/NA (lose) für die Wasserbehandlungsanlagen des...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Entladung von jährlich 5 400/5 380 t Zement CEM III/A 32,5 N-LH/NA (lose) für die Wasserbehandlungsanlagen des Standortes Ronneburg der Wismut GmbH.
Die Anlieferung erfolgt in Silofahrzeugen mit einem Ladevolumen bis zu 30 t. Anlieferung in kleineren Chargen ist möglich, erfolgt aber zu Lasten des Auftragnehmers.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 150-367090
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 402884-U46
Titel: Lieferung von Zement CEM III/A 32,5 N-LH/NA (lose)
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Opterra Zement GmbH
Postanschrift: Straße der Einheit 25
Postort: Karsdorf
Postleitzahl: 06638
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Burgenlandkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 685 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 712 410 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 007-011015 (2021-01-07)