Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
3.1. Allgemein:
— alle Baugruppen sind in nur einem wasserdichten Gehäuse (mindestens IP 67) geschützt eingebaut;
— zerstörungsfrei Auffahrbar (über die Anfahrung der abliegenden Zunge, gilt nicht für Einzungenweichen mit Verschluss);
— der Aufbau des Weichenantriebes muss durchgängig modular sein. Nach Ausbau einer Baugruppe müssen die übrigen in Ihrer Funktion uneingeschränkt sein;
— Stellweg von 38 mm bis zu 100 mm;
— innenliegender Verschluss (auffahrbarer);
— innenliegende Verschluss- und Zungenprüferüberwachung;
— isolierter Aufbau gegen Schiene (Potentialtrennung, Streustromisolierung);
— Umstellzeit bis maximal 1,5 Sekunden;
— erweiterter Temperaturbereich von -25C bis +70C;
— Montage mittig oder seitlich vom Gleis;
— Einsatz bei Ein- oder Zweizungenweichen;
— Anpressdruck des Federpaketes min. 3 000 N (einstellbar);
— mit kompatiblem Adapterrahmen einsetzbar in Erdkästen der Hanning & Kahl-Baureihen HW 60 und HW(E) 61 (Zur Zeit alleinig im Stadtgebiet Bremen verbaut.);
— Korrosionsschutz: alle Bauteile aus nichtrostendem Stahl oder mit galvanischer Schutzbeschichtung;
— Bauhöhe des Antriebsgehäuses – 200 mm.
3.2. Hydraulik:
Das automatische Umstellen der Weiche soll mittels einer elektrisch ansteuerbaren Hydraulik erfolgen (Reversierbetrieb). Dabei dürfen keine separat ansteuerbaren Magnetventile zum Einsatz kommen. Das Hydraulikaggregat ist innenliegend im Antriebsgehäuse unterzubringen. Die elektrische Leistungsaufnahme der Hydraulik darf nicht mehr als 1 000 W betragen.
Folgende Motorvarianten werden zum Betreiben der Hydraulik gefordert:
1. 400VAC (Drehstromantrieb im Reversierbetrieb),
2. 650-750VDC (Gleichstromantrieb im Reversierbetrieb).
3.3. Antriebs- und Zungenprüfergestänge:
Die Gestänge dienen der Kraftübertragung vom Weichenantrieb zu den Weichenzungen (Antriebsgestänge), der Rückprüfung der Zungenlagen in den Antrieb (Zungenprüfergestänge) und dem Festsetzen der Zungenlage in Ihrer Endlage. Die Gestänge müssen thermisch beständig, gegen durch im Zungenbereich eingetragene Hitze, sein (z. B. Hitzeeinwirkungen durch Zungenaufschweißungen oder Zungenrichten per Flamme).
Folgende Varianten der Zungenanschläge für Antriebs- und Zungenprüfergestänge kommen bei der BSAG zum Einsatz:
1. Antriebsgestänge = Hammerkopf
Prüfergestänge = Zungenkloben,
2. Antriebsgestänge = Hammerkopf
Prüfergestänge = Hammerkopf.
Die Zungenaussparung des Zungenklobens muss, um auftretenden Verschleiß entgegenzuwirken, einstellbar sein.
3.4. Weichenendlage- und Verschlussüberwachung
Die Überwachung der ordnungsgemäßen Weichenendlagen ist über 2 Sensoren/Schaltern je Endlage zu realisieren.Mögliche Varianten der Endlagenüberwachung
1. Endlagenüberwachung mittels mechanische Endschalter (mindestens SIL3 nach EN 50129)
2. Endlagenüberwachung mittels berührungsloser Näherungssensoren (mindestens SIL3 nach EN 50129)
3.5. Elektrische Schnittstelle:
Folgende Varianten von elektrischen Schnittstellen kommen bei der BSAG zum Einsatz und müssen von den Antrieben beherrscht:
4-Draht-Technik (Vierdraht-Weichenschaltung) mit separater Stelltaschenauswertung:
— separate Stelltaschenauswertung mittel berührungslosen Sensor (24 VDC);
— Wartungsschalter, Wassersensor (24V DC).
1. Potentialfrei Kontakte:
— 24VDC Steuerstromkreis;
— Meldungserfassung per berührungsloser Näherungssensoren;
— Wartungsschalter;
— separate Meldekontakte für Weichendlagen;
— separate Stelltaschenauswertung mittel berührungslosen Sensor (24VDC);
— Wassersensor (24VDC) ausgeführt als Näherungssensor.
Die Schnittstellen müssen den Anforderungen nach mindestens SIL3 erfüllen. Alle Klemmstellen (Reihenklemmen) und der Wartungsschalter müssen sich innenliegend im Gehäuse des Antriebes befinden und sind in glasfaserverstärkten schlagfesten Kunststoffgehäusen (IP67, Schutzklasse 2) unterzubringen. Der Wartungsschalter verfügt über einen sicheren Meldekontakt für die Weichensteuerung. Beim Einsatz einer 400VAC-Hydraulik wird über den Wartungsschalter auch direkt der Hauptstromkreis im Antrieb unterbrochen. Alle im Antrieb verlegten Leitungen müssen in Ihrer Lage fixiert (z. B. durch Leitungskanäle) und gegen mechanische Einwirkungen geschützt sein. Alle elektrischen Komponenten (Schalter, Klemmgehäuse, Klemmleisten, Klemmen, Sensoren, Leitungen) sind zu eindeutig zu kennzeichen.
Der elektrische Anschluss der Antriebe erfolgt entweder über direkt eingeführte Signalkabel (Einführung/Abdichtung über Kabelverschraubungen) oder über außenliegende Steckverbindungen.
Anforderungen an Kabelverschraubungen oder Steckverbinder:
— schlagfest;
— rostfrei;
— beständig gegen extreme Umwelteinflüsse (wie z. B. Öle/Fette, Salz, Schmutzwasser);
— Temperaturbereich mindestens -25C bis +70C;
— mindestens IP67;
— für Kabeldurchmesser von 10 bis 14 mm;
— Steckverbinder müssen über eine mechanische Verriegelung verfügen.
Die Stecker oder Kabelverschraubungen sind mittels Flansch, außenliegend am Antriebsgehäuse, anzubringen. Der Flansch muss nachträglich austauschbar sein (z. B. zur nachträglichen Umrüstung von Verschrauben auf Steckverbinder).
3.6. Stelleisentasche:
Vorgaben für die Stelleisentasche:
— Robuste Stelleisentasche aus rostfreiem Stahl;
— geschützter Stelleisentaschensensor;
— Handumstellung Links/Rechts mit nur einer, direkt mechanisch wirkender, Stelleisentasche.
Die Stelleisentasche muss zu dem bei der BSAG verwendeten Stelleisen passen.
3.7. Verschluss und Federpaket:
Das Antriebs- und Zungenprüfergestänge, ist bei anliegender Zunge, formschlüssig in Ihrer Lage zu festzusetzten. Die dafür vorgesehene Verschlusseinheit muss zerstörungsfrei auffahrbei sein.
Die Anpresskraft der Weichenzunge in Ihrer Endlage hat unabhängig vom Verschlusssystem zu sein und durch verstellbare Federpakete zu erfolgen. Aufgrund ihres nachhaltigen Setzens und der geringeren Lebensdauer sind hier Tellerfedern nicht zulässig.
3.8. Erdkasten:
Vorgaben für den Erdkasten:
— zweiteiliger Deckel mit griffiger Oberflächenstruktur (z. B. Tränenblech);
— Befahrbar, massive Schweißkonstruktion, zulässige Achslast mindestens 12 t;
— solierter Aufbau Erdkasten gegen Schiene und Erdreich (Streustromisolierung);
— Entwässerung des Erdkastens über einen innenliegenden Abfluss (Anschlussstutzen für KG Rohr DN 125).
Die Klärung der technischen Details, bezüglich der Dimensionierung der Maßerdkästen, ist durch den AN mit dem Weichenlieferanten abzustimmen.
3.9. Angaben zur Weiche (Info):
Bei den Weichen handelt es sich um Rillen- (Flach- oder Tiefbett) oder Vignolweichen, die nach den Vorgaben den geltenden VDV-Richtlinien gefertigt werden. Der Abstand der Zungenanschläge, für Antriebs- und Prüfergestänge, beträgt 230 mm.
4. Nachweise und Zertifizierungen:
Die elektrischen Weichenantriebe müssen geeignet für Betrieb nach BOStrab sein und den einschlägigen DIN, EN- und VDV-Vorschriften entsprechen. Es ist eine Konformitätserklärung zu erstellen und der Dokumentation beizufügen.
Bezogen auf die Vorschrift EN 50129 ist für die elektrischen Weichenantriebe mindestens der Sicherheits-Integritätslevel SIL3 zu erfüllen (bei Bestellung ohne Verschluss SIL2). Der gutachterliche Nachweis darüber ist bei Angebotsangabe vorliegen und muss, bei Lieferung der Antriebe, Bestandteil der Dokumentation sein!
5 1. Dokumentation:
Generell müssen alle Anleitungen und Erklärungen in deutscher Sprache vorliegen.
Folgende Dokumentationen müssen bei jeweiliger Auslieferung der Antriebe, in digitaler Form, vorliegen.
— Schaltpläne (Elektrotechnik und Hydraulik);
— Betriebsanleitung, Wartungsanleitung, Einstellanweisung;
— Stückliste/Ersatzteilliste (mit Bestellnummern);
— normative und gutachterliche Nachweise;
— Nachweise über Zertifizierungen.
Die Betriebsanleitungen müssen Angaben über die Qualität und Füllmengen der Betriebsmittel und eindeutige Anleitungen für die gängigen Wartungsarbeiten enthalten.
6.2. Hauptuntersuchung:
Spätestens nach 5 Betriebsjahren (gemäß BOStrab) sollen die Antriebe einer Hauptuntersuchung, beim Hersteller, unterzogen werden.
Umfang der Hauptuntersuchung:
— Aufarbeitung und Reinigung aller Komponenten;
— Tausch aller Verschleißteile und Betriebsmittel;
— E-Check;
— Erstellung eines Prüfprotokolls;
— Anbringen einer Prüfplakette.