Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Liegenschaften der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG), Lieferung Strom
2202112”
Produkte/Dienstleistungen: Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen📦
Kurze Beschreibung:
“Stromlieferung der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) 2021-2023.”
1️⃣
Ort der Leistung: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Ort der Leistung: Potsdam-Mittelmark🏙️
Ort der Leistung: Ostprignitz-Ruppin🏙️
Ort der Leistung: Havelland🏙️
Ort der Leistung: Dahme-Spreewald🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Liegenschaften der SPSG Liegenschaften der SPSG (Potsdam, Berlin, Caputh, Rheinsberg, Paretz und Königs Wusterhausen)”
Beschreibung der Beschaffung:
“Der aktuelle Stromliefervertrag der SPSG endet fristgemäß zum 31.12.2020. Die bevorstehende Energieausschreibung für Strom, für den Zeitraum vom 1.1.2021...”
Beschreibung der Beschaffung
Der aktuelle Stromliefervertrag der SPSG endet fristgemäß zum 31.12.2020. Die bevorstehende Energieausschreibung für Strom, für den Zeitraum vom 1.1.2021 bis zum 31.12.2023 umfasst eine Jahresarbeit von circa 3,7 Mio. kWh pro Jahr. Hierbei handelt es sich um circa 144 Lieferstellen (davon 136 Standardlastprofilmessung & 8 Registrierende Leistungsmessung) im Raum Berlin-Brandenburg (Potsdam, Berlin, Caputh, Rheinsberg, Paretz und Königs Wusterhausen).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit Angebotsabgabe, ist ein Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister (bzw. vergleichbare Unterlagen für ausländische Bieter), der zum Zeitpunkt der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit Angebotsabgabe, ist ein Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister (bzw. vergleichbare Unterlagen für ausländische Bieter), der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 4 Monate ist vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot Eigenerklärungen zu erbringen, aus denen hervorgeht, dass keine...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot Eigenerklärungen zu erbringen, aus denen hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 44 bis 46 VgV bestehen.
VgV § 48 (3)
Sofern der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung). Ein den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechendes amtliches Verzeichnis kann auch durch Industrie- und Handelskammern eingerichtet werden. Die Industrie- und Handelskammern bedienen sich bei der Führung des amtlichen Verzeichnisses einer gemeinsamen verzeichnisführenden Stelle.
Eine Präqualifikation entsprechend § 6b VOB/A wird ebenfalls als ein amtliches Verzeichnis nach VgV § 48 (3) verstanden.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß § 47 VgV sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen auch für diese abzugeben.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot Eigenerklärungen zu erbringen, aus denen hervorgeht, dass keine...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot Eigenerklärungen zu erbringen, aus denen hervorgeht, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 44 bis 46 VgV bestehen.
VgV § 48 (3)
Sofern der Bewerber oder Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung). Ein den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechendes amtliches Verzeichnis kann auch durch Industrie- und Handelskammern eingerichtet werden. Die Industrie- und Handelskammern bedienen sich bei der Führung des amtlichen Verzeichnisses einer gemeinsamen verzeichnisführenden Stelle.
Eine Präqualifikation entsprechend § 6b VOB/A wird ebenfalls als ein amtliches Verzeichnis nach VgV § 48 (3) verstanden.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß § 47 VgV sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen auch für diese abzugeben.
Im Rahmen der Angebotsabgabe sind durch den Bieter folgende Erklärungen und Nachweise einzureichen.
— Referenzliste mit mindestens 3 in den letzten 3 Geschäftsjahren abgeschlossenen bzw. derzeit laufenden Stromlieferungen mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die durch den Bieter angebotene Leistung (einzelnes Los bzw. mehrere Lose). Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Mit Angebotsabgabe ist schriftlich zuzusichern, dass bei Auftragserteilung eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung besteht, die mindestens der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Mit Angebotsabgabe ist schriftlich zuzusichern, dass bei Auftragserteilung eine aktuell gültige Betriebshaftpflichtversicherung besteht, die mindestens der doppelten Auftragshöhe entspricht.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-13
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-11-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-13
09:00 📅
“Unter
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/welcome.do
Können Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und...”
Unter
https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/welcome.do
Können Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.
Zum Download der Unterlagen wird keine zusätzliche Software benötigt.
Die Beantwortung von Bieteranfragen sowie sämtliche Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal.
Bekanntmachungs-ID: CXURYYDYY68
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1719📞
Fax: +49 331866-1652 📠
URL: http://www.mwe.brandenburg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber verweist auf die Rechtslage gem. § 160 Abs. 3 Satz 4 GWB, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber verweist auf die Rechtslage gem. § 160 Abs. 3 Satz 4 GWB, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Antrags-/Bieterunternehmen nicht innerhalb von 15 Tagen, nach Zurückweisung einer Rüge durch die ausschreibende Stelle, beantragt wird.
Die ausschreibende Stelle weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber erfolgen müssen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg
Postanschrift: Allee nach Sanssouci 6
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14471
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@spsg.de📧
Fax: +49 3319694-373 📠
URL: https://spsg.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 180-433749 (2020-09-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 509027.04 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 180-433749
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG
Postanschrift: Am Alten Theater 1
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3915872272📞
E-Mail: info@sw-magdeburg.de📧
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.sw-magdeburg.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 509 027 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXURYYDYY5T
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Auftraggeber verweist auf die Rechtslage gem. § 160 Abs.3 Satz 4 GWB, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Auftraggeber verweist auf die Rechtslage gem. § 160 Abs.3 Satz 4 GWB, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Antrags-/Bieterunternehmen nicht innerhalb von 15 Tagen, nach Zurückweisung einer Rüge durch die ausschreibende Stelle, beantragt wird.
Die ausschreibende Stelle weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber erfolgen müssen.
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Quelle: OJS 2020/S 229-563869 (2020-11-19)