Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand: Auswertung der Anlage Referenzen – Gewichtung: 33,33 %
Der Bewerber benennt in der Anlage Referenzen im Wesentlichen vergleichbare Referenzprojekte, die im Zeitraum 1.1.2015 bis 30.9.2020 erstmalig implementiert und erfolgreich in Betrieb genommen wurden. Projekte, die vor diesem Zeitfenster in Betrieb genommen worden sind und durch Updates/Upgrades lauffähig gehalten werden, gelten in diesem Zusammenhang ausdrücklich nicht als Projektreferenz.
Die Anlage Referenzen muss mindestens ein im Wesentlichen vergleichbares Referenzprojekt aus dem Segment der Öffentlichen Auftraggeber enthalten.
Die Anlage Referenzen ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach) einzureichen.) Fehlende Angaben führen zum Ausschluss der Referenz.
Insgesamt muss das Referenzprojekt dabei mindestens zwei der nachfolgend genannten Aufgabenbereiche des Landeslabors abdecken:
— Tiergesundheit / Veterinärmedizinische Diagnostik,
— Untersuchung und wissenschaftliche Begutachtung von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen (Trinkwasseruntersuchungen sind nicht inbegriffen),
— Untersuchung und wissenschaftliche Begutachtungen in Bezug auf Umweltmonitoring (mit eingeschlossen sind Trinkwasseruntersuchungen),
— Aufgaben in Bezug auf das Tierarzneimittel-, Futtermittel- und Handelsklassenrecht.
Es werden bis zu 5 Referenzprojekte gewertet. Die Bewertung erfolgt gemäß nachstehenden Bewertungsregeln:
Vergleichbarkeit:
— 7 Punkte: Referenz Umwelt bei einem Auftraggeber der öffentlichen Hand,
— 5 Punkte: Referenz Umwelt bei einem anderen Auftraggeber,
— 3 Punkte: andere Referenz.
Aktualität:
— 7 Punkte Referenz seit mind. 3 Jahren im Einsatz,
— 5 Punkte: Referenz seit weniger als 3 Jahren im Einsatz,
— 1 Punkte: Referenz nicht mehr im Einsatz.
Für jedes Referenzprojekt wird die Summe aus den Punkten der Unterkriterien „Vergleichbarkeit“ und „Aktualität“ gebildet, die Punkte aller Referenzprojekte wer-den aufsummiert. Maximal können so bei diesem Kriterium 70 Punkte erreicht werden.
b) Darstellung Qualifiziertes Personal: Auswertung der Anlage Personalkennzahlen – Gewichtung: 33,33 %.
Der Bewerber reicht die Anlage Personalkennzahlen vollständig ausgefüllt ein. Anzugeben ist die Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahren. Die Bewertung erfolgt gemäß nachstehenden Bewertungsregeln:
Anzahl der Mitarbeiter im Geschäftsfeld LIMS (Durchschnitt der letzten 3 Jahre):
— 10 Punkte > 20 Mitarbeiter,
— 7 Punkte 10-20 Mitarbeiter,
— 5 Punkte <10 Mitarbeiter.
Anzahl der Mitarbeiter mit Erfahrungen von mehr als 3 Jahren als LIMSProjektleiter (Durchschnitt der letzten 3 Jahre), die in der Lage sind, das Projekt zu steuern und sich bei Bedarf gegenseitig zu vertreten:
— 10 Punkte > 3 Mitarbeiter,
— 5 Punkte 2 – 3 Mitarbeiter.
Die erreichten Punkte bei den beiden Unterkriterien werden aufsummiert. Maximal können so bei diesem Kriterium 20 Punkte erreicht werden.
c) Maßnahmen zum Qualitätsmanagement: Auswertung der Anlage Qualitätsmanagement – Gewichtung: 33,33 %.
Der Bewerber reicht die Anlage Qualitätsmanagement vollständig ausgefüllt ein. Die Bewertung erfolgt gemäß nachstehenden Bewertungsregeln:
— 10 Punkte:
Nach DIN EN ISO 9000 zertifiziertes QM-System (Nachweis durch Zertifikat)
— 8 Punkte:
Nachgewiesenes QM-System, welches den Anforderungen nach DIN EN ISO 9000 entspricht (Nachweis durch Zertifikat bzw. – sofern nicht verfügbar – Beschreibung des QM-Systems)
— 5 Punkte:
Sonstiges QM-System (Nachweis durch Beschreibung des QMSystems)
— 0 Punkte:
Kein QM-System
Maximal können so bei diesem Kriterium 10 Punkte erreicht werden.