Los 1: Öffentliche Nahverkehrsleistungen im Bereich der Landkreise Kassel und Göttingen auf den Linien 180-183 und 190-197 (Bus- und AST-Verkehr). Los 2: Öffentliche Nahverkehrsleistungen im Bereich der Landkreise Kassel und Höxter auf den Linien 130, 140-143 und 184-187 (Bus- und AST-Verkehr). Los 3: Öffentliche Nahverkehrsleistungen im Bereich der Landkreise Kassel und Höxter sowie der Stadt Kassel auf den Linien 110-113, 117, 118 und 120-123 (Bus- und AST-Verkehr). Los 4: Öffentliche Nahverkehrsleistungen im Bereich des Landkreises Kassel und der Stadt Kassel auf den Linien 46, 47, 100, 131-133 sowie 171-173 (Busverkehr).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-11-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Referenznummer: 4419
Kurze Beschreibung:
Los 1: Öffentliche Nahverkehrsleistungen im Bereich der Landkreise Kassel und Göttingen auf den Linien 180-183 und 190-197 (Bus- und AST-Verkehr).
Los 2: Öffentliche Nahverkehrsleistungen im Bereich der Landkreise Kassel und Höxter auf den Linien 130, 140-143 und 184-187 (Bus- und AST-Verkehr).
Los 3: Öffentliche Nahverkehrsleistungen im Bereich der Landkreise Kassel und Höxter sowie der Stadt Kassel auf den Linien 110-113, 117, 118 und 120-123 (Bus- und AST-Verkehr).
Los 4: Öffentliche Nahverkehrsleistungen im Bereich des Landkreises Kassel und der Stadt Kassel auf den Linien 46, 47, 100, 131-133 sowie 171-173 (Busverkehr).
Los 1: Öffentliche Nahverkehrsleistungen im Bereich der Landkreise Kassel und Göttingen auf den Linien 180-183 und 190-197 (Bus- und AST-Verkehr).
Los 2: Öffentliche Nahverkehrsleistungen im Bereich der Landkreise Kassel und Höxter auf den Linien 130, 140-143 und 184-187 (Bus- und AST-Verkehr).
Los 3: Öffentliche Nahverkehrsleistungen im Bereich der Landkreise Kassel und Höxter sowie der Stadt Kassel auf den Linien 110-113, 117, 118 und 120-123 (Bus- und AST-Verkehr).
Los 4: Öffentliche Nahverkehrsleistungen im Bereich des Landkreises Kassel und der Stadt Kassel auf den Linien 46, 47, 100, 131-133 sowie 171-173 (Busverkehr).
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH (NVV)
Postanschrift: Rainer-Dierichs-Platz 1
Postleitzahl: 34117
Postort: Kassel
Kontakt
Internetadresse: http://www.nvv.de🌏
E-Mail: info@nvv.de📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E86947712🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E86947712🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-11-17 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-20 📅
Datum des Beginns: 2021-12-12 📅
Datum des Endes: 2031-12-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 227-558319
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 055-131326
ABl. S-Ausgabe: 227
Zusätzliche Informationen
Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht anwesend sein.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1: Öffentliche Nahverkehrsleistungen im Bereich der Landkreise Kassel und Göttingen auf den Linien 180-183 und 190-197 (Bus- und AST-Verkehr).
Los 2: Öffentliche Nahverkehrsleistungen im Bereich der Landkreise Kassel und Höxter auf den Linien 130, 140-143 und 184-187 (Bus- und AST-Verkehr).
Los 3: Öffentliche Nahverkehrsleistungen im Bereich der Landkreise Kassel und Höxter sowie der Stadt Kassel auf den Linien 110-113, 117, 118 und 120-123 (Bus- und AST-Verkehr).
Los 4: Öffentliche Nahverkehrsleistungen im Bereich des Landkreises Kassel und der Stadt Kassel auf den Linien 46, 47, 100, 131-133 sowie 171-173 (Busverkehr).
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 4
Bezeichnung des Loses: Linienbündel „101: Wesertal“
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
— 180 Hofgeismar – Trendelburg – Bad Karlshafen,
— 181 Hofgeismar – Trendelburg – Bad Karlshafen (Schulverkehr),
Basis des Linienbündels 101 sind die regionalen Linien 180, 190 und 192, die täglich in einem Stundentakt als Zu- und Abbringer des Schienenverkehrs dienen. Die Linie 180 bindet die Stadt Bad Karlshafen und die Linie 192 die Gemeinde Wesertal an die
RegioTram in Hofgeismar an. Die Linie 190 bildet für die Gemeinde Reinhardshagen den Anschluss an die Regionalbahn in Hann. Münden. Diese 3 Linien erfüllen zudem wichtige Erschließungsfunktionen von touristischen Angeboten, wie dem Tierpark Sababurg und dem Diemeltal bei Trendelburg. Die Linien 181, 191, 193, 194 und 195 erfüllen hauptsächlich Aufgaben im Schulverkehr. Grundangebote zur zwischen- und innerkommunalen Verbindung werden im Rahmen der Linien 196 und 197 als AnrufSammel-Taxi (AST) angeboten.
RegioTram in Hofgeismar an. Die Linie 190 bildet für die Gemeinde Reinhardshagen den Anschluss an die Regionalbahn in Hann. Münden. Diese 3 Linien erfüllen zudem wichtige Erschließungsfunktionen von touristischen Angeboten, wie dem Tierpark Sababurg und dem Diemeltal bei Trendelburg. Die Linien 181, 191, 193, 194 und 195 erfüllen hauptsächlich Aufgaben im Schulverkehr. Grundangebote zur zwischen- und innerkommunalen Verbindung werden im Rahmen der Linien 196 und 197 als AnrufSammel-Taxi (AST) angeboten.
Die Leistungen im Busverkehr können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 20 Fahrzeugen (5 Standard-Solobusse Kategorie A, 10 Standard-Solobusse Kategorie B, 1 Gelenkbus Kat. A, 3 Gelenkbusse Kat. B, 1 Kleinbus Kat. A) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 1 506 452 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 34.532 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
Die Leistungen im Busverkehr können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 20 Fahrzeugen (5 Standard-Solobusse Kategorie A, 10 Standard-Solobusse Kategorie B, 1 Gelenkbus Kat. A, 3 Gelenkbusse Kat. B, 1 Kleinbus Kat. A) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 1 506 452 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 34.532 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
Die Leistungen im AST-Verkehr können ab Betriebsstart mit 3 Fahrzeugen (PKW/Van) und geschätzten 129.607 Besetztkilometern p.a. erbracht werden.
Bezeichnung des Loses: Linienbündel „103: Diemel“
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Basis des Linienbündels 103 sind die regionalen Linien 130 und 140, die täglich in einem Stundentakt als Zu- und Abbringer des Schienenverkehrs dienen. Die Linie 130 bindet die Gemeinde Breuna an die RegioTram in Zierenberg-Oberelsungen an und stellt zudem eine direkte Verbindung nach Hofgeismar her. Die Linie 140 bildet für die Stadt Liebenau den Anschluss an die RegioTram in Hofgeismar-Hümme und Hofgeismar. Zudem werden Anschlüsse an den Schienenverkehr in der Stadt Warburg (Nordrhein-Westfalen) hergestellt. Die Linien 141 und 142 erfüllen hauptsächlich Aufgaben im Schulverkehr. Der StadtBus-Verkehr in der Stadt Hofgeismar wird im Rahmen der Linien 184, 185 und 186 dargestellt, die Linie 187 stellt als AnrufSammelTaxi (AST) eine Ergänzung für 2 dezentral gelegene Stadtteile dar.
Basis des Linienbündels 103 sind die regionalen Linien 130 und 140, die täglich in einem Stundentakt als Zu- und Abbringer des Schienenverkehrs dienen. Die Linie 130 bindet die Gemeinde Breuna an die RegioTram in Zierenberg-Oberelsungen an und stellt zudem eine direkte Verbindung nach Hofgeismar her. Die Linie 140 bildet für die Stadt Liebenau den Anschluss an die RegioTram in Hofgeismar-Hümme und Hofgeismar. Zudem werden Anschlüsse an den Schienenverkehr in der Stadt Warburg (Nordrhein-Westfalen) hergestellt. Die Linien 141 und 142 erfüllen hauptsächlich Aufgaben im Schulverkehr. Der StadtBus-Verkehr in der Stadt Hofgeismar wird im Rahmen der Linien 184, 185 und 186 dargestellt, die Linie 187 stellt als AnrufSammelTaxi (AST) eine Ergänzung für 2 dezentral gelegene Stadtteile dar.
Die Leistungen im Busverkehr können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 12 Fahrzeugen (5 Standard-Solobusse Kategorie A, 4 Standard-Solobusse Kategorie B, 1 Midibus Kat. A, 2 Kleinbusse Kat. A) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 1 386 297 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 40.096 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
Die Leistungen im Busverkehr können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 12 Fahrzeugen (5 Standard-Solobusse Kategorie A, 4 Standard-Solobusse Kategorie B, 1 Midibus Kat. A, 2 Kleinbusse Kat. A) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 1 386 297 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 40.096 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
Die Leistungen im AST-Verkehr können ab Betriebsstart mit 1 Fahrzeug (PKW/Van) und geschätzten 34.388 Besetztkilometern p.a. erbracht werden.
Bezeichnung des Loses: Linienbündel „104: Wolfhager Land“ (Los 3)
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Basis des Linienbündels 104 sind die regionalen Linien 110 und 120, die täglich in einem Stundentakt als Zu- und Abbringer des Schienenverkehrs dienen. Die Linie 110 bindet die Gemeinde Habichtswald an den Schienenverkehr in Kassel an und stellt zudem eine direkte Verbindung nach Wolfhagen her. Die Linie 120 bildet die direkte Verbindung zwischen Wolfhagen, Breuna und Warburg (Nordrhein-Westfalen) und dient als Anschluss von/zur Linie 130 in/aus Richtung Hofgeismar. Die Linien 113, 117, 121 und 122 erfüllen hauptsächlich Aufgaben im Schulverkehr. Der StadtBus-Verkehr in der Stadt Wolfhagen wird im Rahmen der Linien 111 und 112 dargestellt. Die Linien 118 und 123 dienen als AnrufSammelTaxi (AST) als Grundangebote der zwischen- und innerkommunalen Verbindung.
Basis des Linienbündels 104 sind die regionalen Linien 110 und 120, die täglich in einem Stundentakt als Zu- und Abbringer des Schienenverkehrs dienen. Die Linie 110 bindet die Gemeinde Habichtswald an den Schienenverkehr in Kassel an und stellt zudem eine direkte Verbindung nach Wolfhagen her. Die Linie 120 bildet die direkte Verbindung zwischen Wolfhagen, Breuna und Warburg (Nordrhein-Westfalen) und dient als Anschluss von/zur Linie 130 in/aus Richtung Hofgeismar. Die Linien 113, 117, 121 und 122 erfüllen hauptsächlich Aufgaben im Schulverkehr. Der StadtBus-Verkehr in der Stadt Wolfhagen wird im Rahmen der Linien 111 und 112 dargestellt. Die Linien 118 und 123 dienen als AnrufSammelTaxi (AST) als Grundangebote der zwischen- und innerkommunalen Verbindung.
Die Leistungen im Busverkehr können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 19 Fahrzeugen (2 Standard-Solobusse Kategorie A, 7 Standard-Solobusse Kategorie B, 5 Gelenkbusse Kat. A, 3 Gelenkbusse Kat. B, 1 Midibus Kat. A, 1 Kleinbus Kat. A) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 1 485 094 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 43 396 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
Die Leistungen im Busverkehr können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 19 Fahrzeugen (2 Standard-Solobusse Kategorie A, 7 Standard-Solobusse Kategorie B, 5 Gelenkbusse Kat. A, 3 Gelenkbusse Kat. B, 1 Midibus Kat. A, 1 Kleinbus Kat. A) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 1 485 094 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 43 396 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
Die Leistungen im AST-Verkehr können ab Betriebsstart mit 2 Fahrzeugen (PKW/Van) und geschätzten 31 304 Besetztkilometern p.a. erbracht werden.
Bezeichnung des Loses: Linienbündel „111: Dörnberg-Blick“ (Los 4)
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Basis des Linienbündels 111 sind die regionalen Linien 46, 47 und 100, die täglich in einem Stundentakt als Zu- und Abbringer des Schienenverkehrs dienen. Die Linie 46 bindet in Grebenstein und Calden-Fürstenwald an die RegioTram an. Die Linie 47 schließt in Vellmar-Nord an die Tram in/aus Richtung der Stadt Kassel an und stellt eine Verbindung für die Gemeinden Calden und Espenau sowie die Stadt Liebenau her. Die Linie 100 bildet für die Calden den Anschluss an den Schienenverkehr in Kassel und dient darüber hinaus als Direktverbindung in die Stadt Kassel. Die Linien 131, 132, 133, 171, 172 und 173 erfüllen hauptsächlich Aufgaben im Schulverkehr, auf den Linien 171 und 173 werden zudem innerstädtische Verbindungen zwischen der Stadt Immenhausen und 2 dezentral gelegenen Stadtteilen angeboten.
Basis des Linienbündels 111 sind die regionalen Linien 46, 47 und 100, die täglich in einem Stundentakt als Zu- und Abbringer des Schienenverkehrs dienen. Die Linie 46 bindet in Grebenstein und Calden-Fürstenwald an die RegioTram an. Die Linie 47 schließt in Vellmar-Nord an die Tram in/aus Richtung der Stadt Kassel an und stellt eine Verbindung für die Gemeinden Calden und Espenau sowie die Stadt Liebenau her. Die Linie 100 bildet für die Calden den Anschluss an den Schienenverkehr in Kassel und dient darüber hinaus als Direktverbindung in die Stadt Kassel. Die Linien 131, 132, 133, 171, 172 und 173 erfüllen hauptsächlich Aufgaben im Schulverkehr, auf den Linien 171 und 173 werden zudem innerstädtische Verbindungen zwischen der Stadt Immenhausen und 2 dezentral gelegenen Stadtteilen angeboten.
Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 19 Fahrzeugen (6 Standard-Solobusse Kategorie A, 8 Standard-Solobusse Kategorie B, 2 Gelenkbusse Kat. A, 2 Gelenkbusse Kat. B, 1 Kleinbus Kat. A) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 1 488 955 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 41 927 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 19 Fahrzeugen (6 Standard-Solobusse Kategorie A, 8 Standard-Solobusse Kategorie B, 2 Gelenkbusse Kat. A, 2 Gelenkbusse Kat. B, 1 Kleinbus Kat. A) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 1 488 955 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 41 927 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Kassel
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Bietererklärung zur finanziellen & wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum Angebotsschreiben, der Vordruck ist zu verwenden),
— Verpflichtungserklärungen für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen im Personennahverkehr nach dem HVTG (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 21.10.2020,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 21.10.2020,
— Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen /Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen /Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag 21.10.2021.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe von selbst im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/AST-/ALF-/Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/Flughafenvorfeld-/Reise-Verkehre, auch keine Werks-/Freigestellte Schüler-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten 3 vollen Kalenderjahre vor dem genannten Termin zur Angebotsabgabe.
— Angabe von selbst im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/AST-/ALF-/Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/Flughafenvorfeld-/Reise-Verkehre, auch keine Werks-/Freigestellte Schüler-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten 3 vollen Kalenderjahre vor dem genannten Termin zur Angebotsabgabe.
Es ist mindestens eine vergleichbare, erbrachte Verkehrsleistung gefordert. Es steht den Bietern frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf selbst erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig (detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage F zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf selbst erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig (detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage F zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
— Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D. h. Nachweis der fachlichen Eignung i. S. d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung. In Deutschland:
— Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D. h. Nachweis der fachlichen Eignung i. S. d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung. In Deutschland:
Kopie einer Bescheinigung der zuständige Industrie-und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“).
Kopie einer Bescheinigung der zuständige Industrie-und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“).
Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden.
Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-01-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen:
Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht anwesend sein.
— Weitere frühere Bekanntmachungen: 2020/S 055-131327, 2020/S 055-131328, 2020/S 055-131330,
— Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ der Vergabeunterlagen,
— Hinweis zu Ziffern III 1.1)-1.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Ziffern III.1.1)-1.3) genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, so hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 5 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen,
— Hinweis zu Ziffern III 1.1)-1.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Ziffern III.1.1)-1.3) genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, so hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 5 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen,
— Falls zutreffend: eine Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zuerteilende Erklärung siehe Anlage F zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden,
— Falls zutreffend: Angabe der Anzahl der kalkulierten Fahrzeuge sowie die verbindliche Umlaufplanung.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Quelle: OJS 2020/S 227-558319 (2020-11-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bei den unter den Ziffern II.1.7), V.2.2) und V.2.4) genannten Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert bzw. die tatsächliche Angabe der Anzahl abgegebener Angebote. Diese Werte werden nicht offen gelegt, weil dies den geschäftlichen Interessen des obsiegenden Bieters schaden und den Wettbewerb beeinträchtigen würde (vgl. § 39 Abs. 6 Nr. 3+4 VgV).
Bei den unter den Ziffern II.1.7), V.2.2) und V.2.4) genannten Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert bzw. die tatsächliche Angabe der Anzahl abgegebener Angebote. Diese Werte werden nicht offen gelegt, weil dies den geschäftlichen Interessen des obsiegenden Bieters schaden und den Wettbewerb beeinträchtigen würde (vgl. § 39 Abs. 6 Nr. 3+4 VgV).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
180 Hofgeismar – Trendelburg – Bad Karlshafen
181 Hofgeismar – Trendelburg – Bad Karlshafen (Schulverkehr)
Basis des Linienbündels 101 sind die regionalen Linien 180, 190 und 192, die täglich in einem Stundentakt als Zu- und Abbringer des Schienenverkehrs dienen. Die Linie 180 bindet die Stadt Bad Karlshafen und die Linie 192 die Gemeinde Wesertal an die RegioTram in Hofgeismar an. Die Linie 190 bildet für die Gemeinde Reinhardshagen den Anschluss an die Regionalbahn in Hann. Münden. Diese 3 Linien erfüllen zudem wichtige Erschließungsfunktionen von touristischen Angeboten, wie dem Tierpark Sababurg und dem Diemeltal bei Trendelburg. Die Linien 181, 191, 193, 194 und 195 erfüllen hauptsächlich Aufgaben im Schulverkehr. Grundangebote zur zwischen- und innerkommunalen Verbindung werden im Rahmen der Linien 196 und 197 als AnrufSammel-Taxi (AST) angeboten.
Basis des Linienbündels 101 sind die regionalen Linien 180, 190 und 192, die täglich in einem Stundentakt als Zu- und Abbringer des Schienenverkehrs dienen. Die Linie 180 bindet die Stadt Bad Karlshafen und die Linie 192 die Gemeinde Wesertal an die RegioTram in Hofgeismar an. Die Linie 190 bildet für die Gemeinde Reinhardshagen den Anschluss an die Regionalbahn in Hann. Münden. Diese 3 Linien erfüllen zudem wichtige Erschließungsfunktionen von touristischen Angeboten, wie dem Tierpark Sababurg und dem Diemeltal bei Trendelburg. Die Linien 181, 191, 193, 194 und 195 erfüllen hauptsächlich Aufgaben im Schulverkehr. Grundangebote zur zwischen- und innerkommunalen Verbindung werden im Rahmen der Linien 196 und 197 als AnrufSammel-Taxi (AST) angeboten.
Die Leistungen im Busverkehr können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 20 Fahrzeugen (5 Standard-Solobusse Kategorie A, 10 Standard-Solobusse Kategorie B, 1 Gelenkbus Kat. A, 3 Gelenkbusse Kat. B, 1 Kleinbus Kat. A) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 1.506.452 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 34.552 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
Die Leistungen im Busverkehr können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 20 Fahrzeugen (5 Standard-Solobusse Kategorie A, 10 Standard-Solobusse Kategorie B, 1 Gelenkbus Kat. A, 3 Gelenkbusse Kat. B, 1 Kleinbus Kat. A) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 1.506.452 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 34.552 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
Die Leistungen im Busverkehr können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 12 Fahrzeugen (5 Standard-Solobusse Kategorie A, 4 Standard-Solobusse Kategorie B, 1 Midibus Kat. A, 2 Kleinbusse Kat. A) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 1.386.297 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 40.096 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
Die Leistungen im Busverkehr können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 12 Fahrzeugen (5 Standard-Solobusse Kategorie A, 4 Standard-Solobusse Kategorie B, 1 Midibus Kat. A, 2 Kleinbusse Kat. A) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 1.386.297 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 40.096 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
Die Leistungen im Busverkehr können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 19 Fahrzeugen (2 Standard-Solobusse Kategorie A, 7 Standard-Solobusse Kategorie B, 5 Gelenkbusse Kat. A, 3 Gelenkbusse Kat. B, 1 Midibus Kat. A, 1 Kleinbus Kat. A) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 1.485.094 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 43.396 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
Die Leistungen im Busverkehr können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 19 Fahrzeugen (2 Standard-Solobusse Kategorie A, 7 Standard-Solobusse Kategorie B, 5 Gelenkbusse Kat. A, 3 Gelenkbusse Kat. B, 1 Midibus Kat. A, 1 Kleinbus Kat. A) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 1.485.094 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 43.396 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
Die Leistungen im AST-Verkehr können ab Betriebsstart mit 2 Fahrzeugen (PKW/Van) und geschätzten 31.304 Besetztkilometern p.a. erbracht werden.
Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 19 Fahrzeugen (6 Standard-Solobusse Kategorie A, 8 Standard-Solobusse Kategorie B, 2 Gelenkbusse Kat. A, 2 Gelenkbusse Kat. B, 1 Kleinbus Kat. A) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 1.488.955 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 41.927 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 19 Fahrzeugen (6 Standard-Solobusse Kategorie A, 8 Standard-Solobusse Kategorie B, 2 Gelenkbusse Kat. A, 2 Gelenkbusse Kat. B, 1 Kleinbus Kat. A) und in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 1.488.955 Nkm (Nutzwagenkilometern) sowie gerundeten 41.927 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-26 📅
Name: DB Regio Bus Mitte GmbH
Postanschrift: Erthalstraße 1
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland 🇩🇪 Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: Reisedienst Bonte GmbH & Co. KG
Postanschrift: Am Nordbahnhof 7
Postort: Schwalmstadt
Postleitzahl: 34613
Land: Schwalm-Eder-Kreis
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 99
Quelle: OJS 2021/S 104-274458 (2021-05-27)