Gegenstand dieser Vergabe sind zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderliche Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV) im Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers.
Die in dieser Ausschreibung im Linienbündel Nidda zu vergebenden Leistungen umfassen im ersten Fahrplanjahr 2022 insgesamt ca. 510 Tsd. Nutzwagenkilometer (Nwkm).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Linienbündel Nidda
ZOV 2022
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Vergabe sind zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderliche Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV)...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Vergabe sind zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderliche Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV) im Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers.
Die in dieser Ausschreibung im Linienbündel Nidda zu vergebenden Leistungen umfassen im ersten Fahrplanjahr 2022 insgesamt ca. 510 Tsd. Nutzwagenkilometer (Nwkm).
1️⃣
Ort der Leistung: Wetteraukreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die zu vergebenden Leistungen sind im Linienbündel Nidda auf folgenden Linien zu erbringen:
— Linie FB-80 Nidda — Wallernhausen — Ober-Lais — Hirzenhain —...”
Beschreibung der Beschaffung
Die zu vergebenden Leistungen sind im Linienbündel Nidda auf folgenden Linien zu erbringen:
— Linie FB-80 Nidda — Wallernhausen — Ober-Lais — Hirzenhain — Gedern,
— Linie FB-81 Nidda — Michelnau — Schwickartshausen — Ranstadt (— Konradsdorf),
— Linie FB-82 Nidda — Bad Salzhausen — Geiß-Nidda — Dauernheim — Ranstadt (— Konradsdorf),
— Linie FB-83 Nidda — Geiß-Nidda/Borsdorf — Ober- u. Unter-Widdersheim,
— Linie FB-84 Nidda — Harb — Borsdorf — Ulfa — Stornfels.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Wertungsgröße
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Dauer
Datum des Beginns: 2021-12-12 📅
Datum des Endes: 2031-12-13 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Gesamtleistung des Linienbündels gemäß Ziffer II.1.4) kann im Rahmen eines Zu- und Abbestellkontingents über die Vertragslaufzeit nach Kapitel 3.3.5 der...”
Beschreibung der Optionen
Die Gesamtleistung des Linienbündels gemäß Ziffer II.1.4) kann im Rahmen eines Zu- und Abbestellkontingents über die Vertragslaufzeit nach Kapitel 3.3.5 der Leistungsbeschreibung angepasst werden. Bei Abbestellungen darf die verbleibende jährliche Leistung 90 % der zum Zeitpunkt der Ausschreibung festgelegten Nutzwagenkilometer (vgl. Kapitel 1 der Leistungsbeschreibung) nicht unterschreiten. Bei Zubestellungen darf die erhöhte jährliche Leistung 110 % der vorgenannten Nutzwagenkilometer nicht überschreiten. Leistungsänderungen führen zu einer Anpassung des Grundanspruchs (vgl. Kapitel 6.2 der Leistungsbeschreibung). Nähere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten. Die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 12.11.2020.
— Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuern entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern. Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen/Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 12.11.2020.
— Zusätzlich erklärt der Bieter mit der Angebotsabgabe (vgl. Vordruck des Angebotsschreibens des Bieters).
a) Dass ausreichend verfügbare Finanzmittel vorhanden sind, um die gegebenenfalls mit diesem Auftrag verbundenen Anschaffungen für Fahrzeuge, Grundstücke, Gebäude, Anlagen und Ausrüstungen fristgerecht zu tätigen und die geforderten Sicherheiten zu leisten sowie den laufenden Betrieb aufrecht zu erhalten.
b) Dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind.
c) Dass er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet.
— Der Bieter unterliegt der Tariftreuepflicht gemäß § 4 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG). Der Bieter legt mit seinem Angebot die Verpflichtungserklärungen nach § 4 Absätze 1 bis 4 und § 6 HVTG gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen vor (vgl. § 7 Absatz 1 HVTG).
— Für den Fall der Ausführung vertraglich übernommener Leistungen durch Unterauftrag-/Nach- bzw. Subunternehmer (UAN) oder Verleihunternehmen legt der Bieter zusätzlich mit seinem Angebot die Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen seiner UAN und Verleihunternehmen vor, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind (vgl. § 8 Absatz 2 HVTG).
Die anzuwendenden Tarifverträge und deren entgeltrelevanten Bestandteile sind in den Abschnitten 1 bis 3 „Tarifverträge für den Verkehr auf Straße (ÖSPV)“ im Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 6 vom 8.2.2016, S. 197 ff., zuletzt geändert durch StAnz Nr. 12 vom 18.3.2019, S. 259 ff., und auf der Internetseite der Hessischen Ausschreibungsdatenbank unter http://www.had.de/vergabestellen-tarifvertraege.html veröffentlicht.
Für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung übernommener Verpflichtungen sowie bei einem Verstoß gegen eine sich aus den Verpflichtungserklärungen gemäß Anlage 29 der Vergabeunterlagen ergebende Verpflichtung wird eine Vertragsstrafe wirksam (vgl. § 18 HVTG), Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen geregelt.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter vorzulegen:
— Angabe von selbst im „Rollgeschäft“ erbrachten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter vorzulegen:
— Angabe von selbst im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/AST-/ALF-/ Fernbus-/Schienenersatz-/Bedarfs-/Mietbus-/Berufs-/Markt-/Theater-/Reise-Verkehre, auch keine Flughafenvorfeld-/Werks-/Freigestellte Schüler-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten 3 vollen Kalenderjahre vor dem in Ziffer IV.2.2 genannten Termin zur Angebotsabgabe.
Es ist mindestens eine erbrachte Verkehrsleistung anzugeben, die benannte Anzahl braucht die im Vordruck geforderte Anzahl nicht zu überschreiten.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenen Auftrag zu ermöglichen, d. h. auf selbst erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der Ausschreibungs gegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig (detaillierte Anforderungen an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage 4 der Vergabeunterlagen; der Vordruck ist zu verwenden).
— Nachweis der fachlichen Eignung i. S. d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung. In Deutschland: Kopie einer Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“).
Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden.
Für den Fall der Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dieses die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
— Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe (vgl. Vordruck des Angebotsschreibens des Bieters), dass er als zuverlässig im Sinne des § 13 Absatz 1 Nr. 2 PBefG i. V. m. § 1 Absatz 1 PBZugV gilt und keine Anhaltspunkte für eine Unzuverlässigkeit gemäß § 1 Absatz 2 PBZugV vorliegen.
— Der Bieter erklärt mit Angebotsabgabe (vgl. Vordruck des Angebotsschreibens des Bieters), dass er die Vorgaben zum Elektronischen Fahrgeldmanagement (EFM) nach Kapitel 3.4.5 der Leistungsbeschreibung i. V. m. Anlage 24 der Vergabeunterlagen erfüllt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 240-589023
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-02-12
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-02-12
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind nicht zugelassen.
“— Hinweis zu Ziffer I.3) Kommunikation:
Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Zusätzlichen Informationen an alle...”
— Hinweis zu Ziffer I.3) Kommunikation:
Der Auftraggeber stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Zusätzlichen Informationen an alle Bieter (kurz: Bieterinformation) über seine in Ziffer I.3) angegebene Vergabeplattform im Internet gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter.
— Hinweis zu Ziffern III.1.1)-1.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Ziffern III.1.1)-1.3) genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Ziffer 6 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen.
— Hinweis zu Ziffer II.2.5): zur Definition der „Wertungsgröße“ vgl. Ziffer 23 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“.
— Der Bieter legt mit seinem Angebot zusätzlich zur Angebotskalkulation gemäß Anlage 13 der Vergabeunterlagen eine aussagefähige und nachvollziehbare Urkalkulation bei. Der Auftraggeber sichert die Vertraulichkeit der Urkalkulation zu. Näheres ist in Ziffer 8 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ geregelt.
— In den Vertragsunterlagen sind Vertragsstrafenregelungen für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung übernommener Verpflichtungen enthalten.
— Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ der Vergabeunterlagen.
— Hinweis: Bieterfragen werden ab Montag, den 4.1.2021 beantwortet.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Quelle: OJS 2020/S 252-636600 (2020-12-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-29) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe — ZOV-Verkehr — und VGO Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbH”
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die zu vergebenden Leistungen sind im Linienbündel Nidda auf folgenden Linien zu erbringen:
— Linie FB-80 Nidda — Wallernhausen — Ober-Lais — Hirzenhain —...”
Beschreibung der Beschaffung
Die zu vergebenden Leistungen sind im Linienbündel Nidda auf folgenden Linien zu erbringen:
— Linie FB-80 Nidda — Wallernhausen — Ober-Lais — Hirzenhain — Gedern,
— Linie FB-81 Nidda — Michelnau — Schwickartshausen — Ranstadt (— Konradsdorf),
— Linie FB-82 Nidda — Bad Salzhausen — Geiß-Nidda — Dauernheim — Ranstadt (— Konradsdorf),
— Linie FB-83 Nidda — Geiß-Nidda / Borsdorf — Ober- u. Unter-Widdersheim,
— Linie FB-84 Nidda — Harb — Borsdorf — Ulfa — Stornfels.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 252-636600
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Linienbündel Nidda
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 99
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Philippi Nahverkehr GmbH & Co. KG
Postanschrift: Alsfelder Straße 34
Postort: Mücke
Postleitzahl: 35325
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Vogelsbergkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
“Die fiktiven Angaben in den Ziffern II.1.7, V.2.2 und V.2.4 erfolgten nur aus technischen Gründen, weil das Bekanntmachungsformular an diesen Stellen eine...”
Die fiktiven Angaben in den Ziffern II.1.7, V.2.2 und V.2.4 erfolgten nur aus technischen Gründen, weil das Bekanntmachungsformular an diesen Stellen eine zwingende Eingabe verlangt und § 39 Absatz 6 Nr. 3 und 4 VgV gilt. Die Eintragung in der Ziffer V.2.3, ob der Auftragnehmer ein KMU ist, erfolgt auf der Grundlage der Empfehlung Nr. 2003/361/EG der Kommission vom 6.5.2003.
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Quelle: OJS 2021/S 065-167227 (2021-03-29)