Beschreibung der Beschaffung
Aktuelle Situation
Nach Ablauf des früheren Betreibervertrags ging das Kompostwerk (immobile Anlagen) aufgrund entsprechender vertraglicher Regelungen auf den Landkreis Helmstedt über. Das zugehörige Grundstück wurde durch notariellen Kaufvertrag vom Landkreis erworben.
Der Landkreis hat eine Eigengesellschaft gegründet, die Bioabfall-Verwertungsgesellschaft Helmstedt mbH (kurz BioAV). Die Gesellschaft wurde vom Landkreis mit der Durchführung der Kompostierung beauftragt, unter Nutzung der Anlage des Landkreises.
5 Mitarbeiter (3 Maschinenführer, ein Wiegemeister sowie ein Mitarbeiter, der zuvor als stellvertretender Betriebsleiter tätig war und jetzt die Aufgaben des Betriebsleiters durchführt) sind derzeit noch beim früheren Betreiber Terrakomp bzw. der Muttergesellschaft Helmstedter Revier (HSR) beschäftigt und arbeiten auf Basis Arbeitnehmerüberlassung für die BioAV; sie sollen nach dem 30.6.2020 zu TVöD-Bedingungen von der BioAV eingestellt werden.
Die zum Betrieb des Kompostwerks nötigen Mobilgeräte (Radlader, Shredder, Sternsieb) werden aktuell noch von Terrakomp gemietet.
Terrakomp bzw. HSR übernehmen noch bis 30.6.2020 den erzeugten Kompost.
Zum Standort gehört auch eine Waage. Diese soll technisch mit entsprechenden Einrichtungen im Kreishaus verknüpft werden und somit auch perspektivisch beim Landkreis verbleiben.
Angestrebte Lösung:
Der Landkreis Helmstedt strebt an, ein Privatunternehmen mit dem Betrieb des Kompostwerkes und der Entsorgung der Bio- und Grünabfälle zu beauftragen.
Dem Unternehmen soll Zugriff auf Grundstück und Anlage gewährt werden. Es soll die Mitarbeiter entweder übernehmen oder auf einer anderen rechtlichen Basis Weisungsbefugnis erhalten, die sich auch auf andere Tätigkeiten am Standort erstrecken kann. Das Unternehmen soll auch zukünftig Grünabfälle aus Selbstanlieferung annehmen und den Kompost vermarkten. Angesichts des Erhaltungszustands des Kompostwerkes werden Ersatzinvestitionen (Belüftungstechnik, Maschinensteuerungstechnik, Tore für die Rottetunnel usw.) erforderlich sein, die vom Unternehmen erbracht werden sollen.
Vorstehender Leistungsumfang bzw. Randbedingungen ist sozusagen die „Pflicht". Hinzu kommt die „Kür", beispielsweise:
— das Kompostwerk hat eine genehmigte Kapazität von 24.000 t/a. Es ist mit den Bio-und Grünabfällen aus dem Landkreis Helmstedt (ca. 9 000 t/a) nicht ausgelastet. Somit können zusätzliche Mengen am Standort angenommen und behandelt werden,
— viele Kompostwerke werden heute mit einer vorgeschalteten Vergärungsanlage ausgestattet, um den Abfall auch energetisch zu verwerten — eine unter Klimaschutzaspekten vorteilhafte Lösung. Dies wäre grundsätzlich am Standort auch möglich,
— es ist denkbar, am Standort andere abfallbezogene Aktivitäten einzurichten, wie beispielsweise die Erzeugung von Holzhackschnitzeln,
— die ganze Region war in der Vergangenheit vom Bergbau und Kraftwerksbetrieb geprägt. Sie soll regionalplanerisch für neue Industrieansiedlungen zur Verfügung stehen. Somit sind auch größere Lösungen denkbar, welche den Betrieb des Kompostwerkes um umfassendere (abfall)wirtschaftliche Aktivitäten ergänzen.
Je nachdem welche dieser (oder auch anderer) Varianten gewählt wird, sind ganz unterschiedliche vertragliche Regelungen vorzusehen. Deshalb wird das Verfahren als wettbewerblicher Dialog ausgestaltet.