Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Soweit die Anzahl der Teilnahmeanträge, die alle formalen und inhaltlichen Anforderungen erfüllen, mehr als 3 beträgt, wählt der Auftraggeber gemäß § 17 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. § 51 VgV maximal 3 Bewerber aus, die zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert werden. Zur Auswahl dieser Bewerber wertet der Auftraggeber die Angaben der Bewerber im Teilnahmeantrag auf Basis der Auswahlkriterien gemäß Anlage A01 zu Teil A der Vergabeunterlagen aus:
Kriterium 1 (Anzahl vergleichbare Referenzen betreffend Schulgebäude):
Anzahl der vom Bieter mit Formblatt C01 vorgelegten vergleichbaren Referenzen (im Sinne der Definition in Abschnitt C.I.), die ein Schulgebäude betreffen. 1 = 2,5 Punkte, 2 = 5 Punkte, 3 = 7,5 Punkte, 4 = 10 Punkte, 5 = 12,5 Punkte, 6 = 15 Punkte, 7 = 17,5 Punkte, über 7 = 20 Punkte.
Kriterium 2 (Anzahl vergleichbare Referenzen betreffend Sanierungen im laufenden Betrieb):
Anzahl der vom Bieter mit Formblatt C01 vorgelegten vergleichbaren Referenzen (im Sinne der Definition in Abschnitt C.I.), die eine Sanierung im laufenden Betrieb betreffen. 1 = 2,5 Punkte, 2 = 5 Punkte, 3 = 7,5 Punkte, 4 = 10 Punkte, 5 = 12,5 Punkte, 6 = 15 Punkte, 7 = 17,5 Punkte, über 7 = 20 Punkte.
Kriterium 3 (Berufserfahrung Projektleiter/in):
Länge der in Abschnitt C.II. in der zweiten Tabelle angegebenen Berufserfahrung des/der vorgesehenen Projektleiters/in im Schulbau in Jahren. bis 19 Jahre je Jahr 1 Punkt, über 19 Jahre = 20 Punkte.
Kriterium 4 (Berufserfahrung stellv. Projektleiter/in):
Länge der in Abschnitt C.II. in der zweiten Tabelle angegebenen Berufserfahrung des/der vorgesehenen stellv. Projektleiters/in im Schulbau in Jahren. bis 19 Jahre je Jahr 1 Punkt, über 19 Jahre = 20 Punkte.
Hinsichtlich der vorgenannten Kriterien 1 und 2 kann eine Referenz doppelt herangezogen werden, d. h. eine im Sinne der Definition in Abschnitt C.I. des Teilnahmeantrags vergleichbare Referenz über die Sanierung eines Schulgebäudes im laufenden Betrieb kann sowohl im Kriterium 1, als auch im Kriterium 2 berücksichtigt werden.
Die in den einzelnen Kriterien erzielten Punktzahlen werden addiert (Gesamtpunktzahl maximal 80). Die 3 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden – bei ansonsten nachgewiesener Eignung – zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert. Ist nach Bildung der Rangliste entsprechend der Auswahlkriterien die Bewerberzahl immer noch zu hoch, entscheidet das Los (§ 75 Abs. 6 VgV).