Logistikleistungen Schwerkleinwagen (SKL) und Gleisarbeitsfahrzeuge (Gaf)

FEI – Beschaffung Infrastruktur

Einsatz von SKL & GAf bzw. gleichwertigen Fahrzeugen inkl. Bedienpersonal zur Unterstützung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-08-26 Auftragsbekanntmachung
2020-09-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-08-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schienentransport/-beförderung
Referenznummer: 20FEI46884
Kurze Beschreibung:
Einsatz von SKL & GAf bzw. gleichwertigen Fahrzeugen inkl. Bedienpersonal zur Unterstützung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schienentransport/-beförderung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schienentransport/-beförderung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Brandenburg 🏙️
Sachsen 🏙️
Bremen 🏙️
Hessen 🏙️
Bayern 🏙️
Niedersachsen 🏙️
Baden-Württemberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEI – Beschaffung Infrastruktur
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Straße 5-11
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: steven.busch@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 3029756682 📞
URL der Dokumente: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=97inYxJ9wW8%253d 🌏
URL der Teilnahme: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-26 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-31 📅
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2024-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 168-408020
ABl. S-Ausgabe: 168
Zusätzliche Informationen
Je Fachlos werden vier (4) Anbieter gebunden. Es können bis zu max. sechs (6) Anbieter gebunden werden, wenn die Anbieter maximal 10 % vom Bewertungspreis (Ermittlung siehe Vergabeunterlagen) des Bestbieters entfernt sind.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 7
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 7
Bezeichnung des Loses: Regionalbereich Ost
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Umschlag und Transport von Materialien mittels Schwerkleinwagen
SKL/ Gleisarbeitsfahrzeug GAF mit Ladekran am jeweils erforderlichen Leistungsort.
Beschreibung der Verlängerungen: 1x 1 Jahr
Beschreibung der Optionen: Laufzeitoption 1x 1 Jahr
Zusätzliche Informationen:
Je Fachlos werden vier (4) Anbieter gebunden. Es können bis zu max. sechs (6) Anbieter gebunden werden, wenn die Anbieter maximal 10 % vom Bewertungspreis (Ermittlung siehe Vergabeunterlagen) des Bestbieters entfernt sind.
Bezeichnung des Loses: Regionalbereich Südost
Losnummer: 2
Beschreibung der Optionen: Laufzeitoption 1x 1Jahr
Bezeichnung des Loses: Regionalbereich Nord
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Regionalbereich Mitte
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Regionalbereich Süd
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Regionalbereich West
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Regionalbereich Südwest
Losnummer: 7
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Regionalbereiche entsprechen nicht den Bundesländern (siehe Anlagen C2_A10 zu den Vergabeunterlagen)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Gemäß Vergabeunterlagen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Gemäß Vergabeunterlagen
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-10-07 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-03-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Busch, Steven
Dokumente URL: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=97inYxJ9wW8%253d 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEI4
Land: Berlin 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb verzichtet der Bieter/Bewerber unwiderruflich auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für den Fall, dass der Auftraggeber aus vorgenannten Gründen den Zuschlag nicht erteilt/das Verfahren aufhebt bzw. einstellt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 168-408020 (2020-08-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: FEI - Beschaffung Infrastruktur

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 180-435630
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 168-408020
ABl. S-Ausgabe: 180
Zusätzliche Informationen
Je Fachlos werden 4 Anbieter gebunden. Es können bis zu max. 6 Anbieter gebunden werden, wenn die Anbieter maximal 10 % vom Bewertungspreis (Ermittlung siehe Vergabeunterlagen) des Bestbieters entfernt sind.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
SKL/Gleisarbeitsfahrzeug GAF mit Ladekran am jeweils erforderlichen Leistungsort.
Zusätzliche Informationen:
Je Fachlos werden 4 Anbieter gebunden. Es können bis zu max. 6 Anbieter gebunden werden, wenn die Anbieter maximal 10 % vom Bewertungspreis (Ermittlung siehe Vergabeunterlagen) des Bestbieters entfernt sind.
Beschreibung der Optionen: Laufzeitoption 1 x 1Jahr
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Regionalbereiche entsprechen nicht den Bundesländern (siehe Anlagen C2_A10 zu den
Vergabeunterlagen.)
Vergabeunterlagen).

Referenz
Zusätzliche Informationen
Der Zwang zur Schließung von Bietergemeinschaften oder der Bindung eines bestimmten Anbieters als Nachunternehmer kann ggf. als Eingriff in die Kalkulationsfreiheit des Anbieters gewertet werden.
Um dies zu verhindern ist es unumgänglich die Vergabe erneut aufzusetzen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2020/S 180-435630 (2020-09-11)