Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Los 125: Feinentkernung und Schadstoffentfrachtung von Teilen der Phase Gelb
KR-IS-2020-0005”
Produkte/Dienstleistungen: Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Los 125: Feinentkernung und Schadstoffentfrachtung von Teilen der Phase Gelb.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 950 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Feinentkernung und Schadstoffentfrachtung von Teilen der Phase Gelb.
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-11-16 📅
Datum des Endes: 2021-06-30 📅
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-14
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-11-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-14
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Landeshauptstadt München Kommunalreferat Immobilienservice Städtebauliche Projektentwicklung Denisstraße 2, 80335 München”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 178-428903 (2020-09-09)