Beschreibung der Beschaffung
Hinweis: Aus technischen Gründen muss für jedes Los dieses Auftrags ein separater Vorgang mit einer eigenen Referenznummer auf der für dieses Verfahren genutzten Vergabeplattform „subreport ELViS“ angelegt werden. Dies führt dazu, dass für jedes Los auch eine separate Auftragsbekanntmachung im TED erfolgt, auch wenn beide Lose zu einem Auftrag gehören. Informationen zu Los 2 (Beteiligung) enthält diese Bekanntmachung. Informationen zu Los 1 siehe:
https://www.subreport.de/79492977.
Gegenstand der Vergabe hier ist Los 2 (Beteiligung) der Kombinierten Bauleistungs-, Montage-, Haftpflicht- und Planungshaftpflichtversicherung für die Planungsphase des Projekts „NBS Dresden-Prag“.
DB Netz AG und Správa železnic, státní organizace (Eisenbahninfrastrukturunternehmen der Tschechischen Staatsbahn) beabsichtigen, den Neubau eines grenzüberschreitenden Streckenabschnitts innerhalb der Eisenbahn-Neubaustrecke Dresden-Prag, zwischen Dresden und Usti nad Labem, gemeinsam zu planen. Die Streckenlänge beträgt ca. 44km. Geplant werden soll: Neubau einer 2-gleisigen HGV-Strecke zwischen Dresden u. Usti nad Labem, Neubau des ca 25 km langen grenzüberschreitenden Erzgebirgsbasistunnels, Neubau eines Überholbahnhofs, Anbindung an die deutschen u. tschechischen Bestandsnetze.
Die im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung zugrunde gelegte Streckenführung einer Neubaustrecke (NBS) verlässt die heutige Trasse südlich von Heidenau und mündet auf tschechischem Territorium in Ústí nad Labem wieder in das Bestandsnetz ein. Der Abschnitt zwischen Heidenau und Ústí n. L. soll als zweigleisige Neubaustrecke mit einer Länge von ca. 44 km für eine Geschwindigkeit von bis 200 km/h (ggf. bis 230 km/h) durch das Erzgebirge realisiert werden.
Gegenstand dieses Versicherungsvertrags ist die Neubaustrecke Dresden – Prag, jedoch nur der grenzüberschreitende Abschnitt Heidenau Tunneleingang bis Tunnelausgang auf tschechischer Seite (Projektteil 2/„gemeinsamer Planungsraum“).
Versichert werden soll ferner nicht die Bauphase, sondern nur die sogenannte Vorlaufdeckung für die Planungsphase des Projekts bis zum Abschluss der Leistungsphasen 1+2 gem. HOAI einschließlich parlamentarischer Befassung und Entscheidung über die Projektfortführung (voraussichtlich 31.12.2026). Auf Grund der Projektstruktur mit verschiedenen Gremienvorbehalten erfolgt die Umsetzung des Projekts und damit auch des Versicherungsschutzes stufenweise über anschließende gesonderte Versicherungsverträge. Über den hier ausgeschriebenen Vertrag besteht zunächst Versicherungsschutz für die Maßnahmen bis zum endgültigen Abschluss der Vorplanung (LPh 2 HOAI) und bis zur endgültigen Entscheidung über die Fortsetzung des Projekts auf der Grundlage dieser Vorplanung. Der Versicherungsschutz gilt somit auch für etwaige Maßnahmen im Rahmen der parlamentarischen Befassung bis zur endgültigen Entscheidung (z. B. weitere Erkundungen, erneute/vertiefte Planungen und Untersuchung zur Entscheidungsvorbereitung). Bei einer Entscheidung für die Realisierung des Projekts erfolgt sodann die gesonderte Ausschreibung der Versicherung für die weiteren Planungsphasen und ggf. anschließend für die Realisierung.
Mit dem Ziel, eine effektive und stabile Planung, Ausführung und Betreibung zu gewährleisten, soll der Grenztunnel gesamthaft bis zu einer noch zu bestimmenden technischen Schnittstelle („Systemgrenze DE/CZ“) südlich des tschechischen Tunnelportals nach einem technischen Regelwerk geplant werden. Die Planungen im gemeinsamen Planungsraum haben nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht sowie auf der Grundlage des DB-Regelwerkes zu erfolgen. Im Einzelfall sind einzelne aus dem Recht der Tschechischen Republik sowie dem Richtlinienkatalog der Správa železnic, státní organizace sich ergebende Planungsvorgaben zugrunde zu legen, wenn diese über die nach EU-Recht oder dem deutschen Recht bestehenden Regelungen hinausgehen und über deren Anwendung Einvernehmen zwischen den Bauherren erzielt wurde. Die Baugrunduntersuchungen und die planungsbegleitenden Vermessungsleistungen sind im Einzelfall bereits in Lph 2 vorgesehen.
Der Versicherungsnehmer Správa železnic, státní organizace erhält die einseitige Option, die genannten Planungsleistungen bis zur Fertigstellung LPh 2 HOAI und Realisierungsentscheidung auch für die restlichen Streckenabschnitte vom Tunnelausgang Tschechische Seite bis Prag in diesen Versicherungsvertrag zu unveränderten Konditionen einzubeziehen.
Schwerpunkt des vorliegenden Vertrags ist die Planungshaftpflichtversicherung. Die weiteren Bestandteile der Versicherung, wie Bauleistungs- und Montageversicherung, die in der Planungsphase nur von untergeordneter Bedeutung (z. B. für Erkundungen oder vorbereitende Arbeiten) sind, sind wegen der für die Realisierungsphase bedeutsamen Regelungen, wie z. B. des Regressverzichts, bereits in dieser Phase zu vereinbaren, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.
Die Investitionssumme für dieses Planungsprojekt mit einer derzeit geplanten Planungszeit bis Dezember 2026 wird mit 57 Mio. EUR veranschlagt. Entsprechend ist die vorläufige Laufzeit des Versicherungsvertrags ebenfalls bis zum 31.12.2026. geplant. Hiervon sind bereits ca. 1,5 Mio. EUR über einen bestehenden Vertrag abgerechnet worden. Der hier neu ausgeschriebene Versicherungsvertrag soll diesen ablösen und beginnt nach Beendigung des Ausschreibungsverfahrens voraussichtlich ab 20.8.2020 (ggfs. später). Da es sich um eine Projektversicherung handelt, entspricht die vorläufige Vertragsdauer der voraussichtlichen/geplanten Laufzeit des Projekts, hier der versicherten Planungsphase (s. o.). Eine Verlängerung über die geplante Laufzeit hinaus, z. B. bei Verzögerungen im Planungsablauf, ist nach den Bedingungen des Vertrags grundsätzlich mitversichert.
In der Haftpflichtversicherung beträgt die Deckungssumme je Schadenfall 20 000 000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, einschließlich der Leistungen aus der Umwelthaftpflichtversicherung.
In der Planungshaftpflichtversicherung steht eine separate Deckungssumme je Schadenfall von 10 000 000 EUR pauschal für Sach- und Vermögensschäden zur Verfügung. Die vorgenannten Summen sind dreifach maximiert.
Die Extendend Maintenance im Teil Bauleistungs- und Montageversicherung beträgt 42 Monate. Die Nachhaftung beträgt in der Haftpflichtversicherung 10 Jahre, in der Umwelthaftpflicht- und Umweltschadenversicherung 5 Jahre.
Der generelle Selbstbehalt beträgt mindestens 10 000 EUR. Für Personenschäden entfällt der Selbstbehalt. In der Planungshaftpflichtversicherung ist die erweiterte Planungsdeckung eingeschlossen.