Das Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH, beabsichtigt die Vergabe von Leistungen zur Sanierung des luftseitigen Löschwassernetzes. Diese Leistung wird in 2 Losen vergeben. Das 1. Los beinhaltet dabei die Betonsanierung und das 2. Los den Liner- und Rohrleitungsbau. Die Lose können einzeln, aber auch zusammen an einen Bieter vergeben werden. Die Bieter können für alle Lose ein Angebot abgeben. Die Einzelheiten können den Unterlagen dieser Vergabe entnommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-08.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Los 7, Teil 1 – Sanierung des luftseitigen Löschwassernetzes, Linereinzug und Austausch der Unterflurhydranten inkl. Tiefbau und Betonarbeiten
20-B-Ver-0179”
Produkte/Dienstleistungen: Arbeiten für Wasserversorgungsrohrleitungen📦
Kurze Beschreibung:
“Das Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH, beabsichtigt die Vergabe von Leistungen zur Sanierung des luftseitigen Löschwassernetzes. Diese...”
Kurze Beschreibung
Das Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH, beabsichtigt die Vergabe von Leistungen zur Sanierung des luftseitigen Löschwassernetzes. Diese Leistung wird in 2 Losen vergeben. Das 1. Los beinhaltet dabei die Betonsanierung und das 2. Los den Liner- und Rohrleitungsbau. Die Lose können einzeln, aber auch zusammen an einen Bieter vergeben werden. Die Bieter können für alle Lose ein Angebot abgeben. Die Einzelheiten können den Unterlagen dieser Vergabe entnommen werden.
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Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 2
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Betonsanierung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Betonarbeiten📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin-Tempelhof (THF)
Beschreibung der Beschaffung:
“Betonaufbruch, -abtransport und -wiederherstellung auf dem Rollfeld/Vorfeld des Flughafen Tempelhofs.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungserbringungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 55
Preis (Gewichtung): 45
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 6
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Liner- und Rohrleitungsbau
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Arbeiten für Wasserversorgungsrohrleitungen📦
Beschreibung der Beschaffung: Tiefbau, Rohrsanierung und Rohrleitungsbau.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe möglichst nicht älter als 6 Monate sein),
2. Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB – siehe Eigenerklärung zur Eignung,
3. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung – siehe Eigenerklärung zur Eignung,
4. Erklärung zum SchwarzArbG und AentG, MiLoG und AufenthG – siehe Eigenerklärung zur Eignung,
5. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Ersatzweise für vorgenannte Bescheinigungen/Erklärungen Nr. 1) – 4): Nachweis der Eintragung in die Liste präqualifizierter Unternehmen (PQL) oder der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) mit Zugangscode des Firmensitzes für die ausgeschriebene Leistung/Mitteilung der PQL/ULV Nummer – siehe Eigenerklärung zur Eignung. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache. Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bieter oder im Falle des Vorliegens einer Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bietergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen zurückgegriffen werden soll, sind die Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zum Umsatz der Jahre 2019, 2018, 2017 – siehe Eigenerklärung zur Eignung” Bedingungen für die Teilnahme
“Als Mindestanforderung muss ein mittlerer Jahresumsatz der Geschäftsjahre 2019, 2018 und 2017 von mindestens 2 000 000,00 EUR nachgewiesen werden.” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die Bieter sollen 3 Referenzen benennen, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Es dürfen mehr als 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Bieter sollen 3 Referenzen benennen, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Es dürfen mehr als 3 Referenzen eingereicht werden – siehe Eigenerklärung zur Eignung. Der Projektleiter/Die Projektleiterin soll namentlich benannt werden. Des weiteren sollen Angaben zu 3 Referenzobjekten gemacht werden – siehe Eigenerklärung zur Eignung. Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte -siehe Eigenerklärung zur Eignung.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Als Mindestanforderung muss der Projektleiter/die Projektleiterin über Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf der Niveaustufe C1 des Europäischen...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Als Mindestanforderung muss der Projektleiter/die Projektleiterin über Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf der Niveaustufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS) verfügen. Außerdem muss der Projektleiter/die Projektleiterin mindestens 3 Referenzen einreichen, welche vergleichbare Bauvorhaben zur grabenlosen Innensanierung von Rohrleitungen mit bogengängigen Liner-Produkten (bei allen Losen) sowie Arbeiten an denkmalgeschützter Gebäudesubstanz (nur bei Los 1 – Betonsanierung) beinhalten. Es können mehr als 3 Referenzen eingereicht werden. Im Mittel der Jahre 2019, 2018 und 2017 müssen mindestens 10 Angestellte und Gewerbliche Mitarbeiter nachgewiesen werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-08
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-07 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-08
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Öffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: post@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist 5“ § 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat...
“ § 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. “§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigungen der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.