Los 7, Teil 1 – Sanierung des luftseitigen Löschwassernetzes – Los 1 Betonsanierung

Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH

Das Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH, beabsichtigt die Vergabe von Leistungen zur Sanierung des luftseitigen Löschwassernetzes. Das Los 1 beinhaltet dabei die Betonsanierung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-05.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-11-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-11-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Betonarbeiten
Referenznummer: 20-B-Ver-0184
Kurze Beschreibung:
Das Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH, beabsichtigt die Vergabe von Leistungen zur Sanierung des luftseitigen Löschwassernetzes. Das Los 1 beinhaltet dabei die Betonsanierung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betonarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
Postanschrift: Columbiadamm 10, A2
Postleitzahl: 12101
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏
E-Mail: vergabe@tempelhof-projekt.de 📧
Telefon: +49 30200037400 📞
Fax: +49 30200037499 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/134525 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-05 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 219-536753
ABl. S-Ausgabe: 219
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Betonaufbruch, -abtransport und -wiederherstellung auf dem Rollfeld/Vorfeld des Flughafens Tempelhof.
Dauer: 6 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin-Tempelhof (THF)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe möglichst nicht älter als 6 Monate sein);
2. Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB – siehe Eigenerklärung zur Eignung;
3. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung – siehe Eigenerklärung zur Eignung;
4. Erklärung zum SchwarzArbG und AentG, MiLoG und AufenthG – siehe Eigenerklärung zur Eignung;
5. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme i. H. v. 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Ersatzweise für vorgenannte Bescheinigungen/Erklärungen Nr. 1) – 4):
Nachweis der Eintragung in die Liste präqualifizierter Unternehmen (PQL) oder der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) mit Zugangscode des Firmensitzes für die ausgeschriebene Leistung/Mitteilung der PQL/ULV Nummer – siehe Eigenerklärung zur Eignung.
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Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache. Die vorgenannten Angaben und
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zum Umsatz der Jahre 2019, 2018, 2017 – siehe Eigenerklärung zur Eignung
Mindeststandards:
Als Mindestanforderung muss ein mittlerer Jahresumsatz der Geschäftsjahre 2019, 2018 und 2017 von mindestens 2 000 000,00 € nachgewiesen werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Bieter sollen 3 Referenzen benennen, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Es dürfen mehr als 3 Referenzen eingereicht werden – siehe Eigenerklärung zur Eignung.
Der Projektleiter/Die Projektleiterin soll namentlich benannt werden.
Des weiteren sollen Angaben zu 3 Referenzobjekten gemacht werden – siehe Eigenerklärung zur Eignung.
Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte -siehe Eigenerklärung zur Eignung.
Mindeststandards:
Als Mindestanforderung muss der Projektleiter/die Projektleiterin über Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf der Niveaustufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS) verfügen.
Außerdem muss der Projektleiter/die Projektleiterin mindestens 3 Referenzen einreichen, welche vergleichbare Arbeiten an denkmalgeschützter Gebäudesubstanz beinhalten.
Es können mehr als 3 Referenzen eingereicht werden.
Im Mittel der Jahre 2019, 2018 und 2017 müssen mindestens 10 Angestellte und Gewerbliche Mitarbeiter nachgewiesen werden.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-02-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-12-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/134525 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist 5“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat...“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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“§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigungen der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 219-536753 (2020-11-05)