In der Maßnahme wird das Bestandgebäude, „Festhalle Ilmenau“ denkmalschutzrechtlich saniert, umgebaut und durch die Modernisierung auf den „Neusten Stand der Technik“ geführt. Die Durchführung findet bei laufendem Betrieb, in 2 Bauabschnitten statt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Los 73 — Außenanlagen Innenhof
Produkte/Dienstleistungen: Abbrucharbeiten📦
Kurze Beschreibung:
“In der Maßnahme wird das Bestandgebäude, „Festhalle Ilmenau“ denkmalschutzrechtlich saniert, umgebaut und durch die Modernisierung auf den „Neusten Stand...”
Kurze Beschreibung
In der Maßnahme wird das Bestandgebäude, „Festhalle Ilmenau“ denkmalschutzrechtlich saniert, umgebaut und durch die Modernisierung auf den „Neusten Stand der Technik“ geführt. Die Durchführung findet bei laufendem Betrieb, in 2 Bauabschnitten statt.
1️⃣
Ort der Leistung: Ilm-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ilmenau, Ilm-Kreis, Thüringen
Beschreibung der Beschaffung:
“— Bearbeitungsfläche insgesamt ca. 1 800 m;
— Sicherung des Baumbestands, Kronenpflegeschnitt (10 St.);
— div. Abbruch und Rodungsarbeiten, Sicherung von...”
Beschreibung der Beschaffung
— Bearbeitungsfläche insgesamt ca. 1 800 m;
— Sicherung des Baumbestands, Kronenpflegeschnitt (10 St.);
— div. Abbruch und Rodungsarbeiten, Sicherung von Bestandsmaterial;
— ca. 510 m Aushub und Entsorungsleistungen von Bodenmaterial;
— Lieferung u. Einbau v. Oberboden (60 m) u. Baumsubstrat (20 m);
— ca. 300 m Frostschutz- u. Schottertragschicht;
— ca. 1 620 m wassergebundene Wegedecke, 140 m Betonplatten 40/40/5 cm;
— 46 m Wegeeinfassung aus Stahl, 90 m Beeteinfassung aus Porphyr Großpflaster;
— 135 m Abwasserkanal einschl. Leitungsgraben, 1 St. Regenwasserschacht DN600;
— 3 St. Hofablauf, 7,5 m Schlitzrinne verzinkt;
— 60 m Kabelgraben einschl. Leerrohr DN/OD90, 3 St. Fundamentrohre;
— 4 St. Einbauhülsen Schirmständer einschl. Fundament.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-09-03 📅
Datum des Endes: 2020-12-02 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: 0343/2018
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Direkter Link zur Eigenerklärung —siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=193237” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direkter Link zur Eigenerklärung — siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=193237” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direkter Link zur Eigenerklärung — siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=193237” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Direkter Link zur Eigenerklärung — siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=193237”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-06-22
09:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-21 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-06-22
09:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadtverwaltung Ilmenau
Raum 151
Am Markt 7
98693 Ilmenau
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nichtöffentliche Sitzung.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt – Vergabekammer
Postanschrift: Postfach 2249
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99403
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: nachpruefungsstelle@tlvwa.thueringen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nach § 155 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ende der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe bzw. Einreichung der Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist das Unternehmen berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vom Auftraggeber nach § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung der Information, bzw. 10 Tage nach Absendung der Information auf elektronischem Weg geschlossen werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung durch den Auftraggeber.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt – Vergabekammer
Postanschrift: Postfach 2249
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99403
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: nachpruefungsstelle@tlvwa.thueringen.de📧
Quelle: OJS 2020/S 094-223466 (2020-05-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 91 990 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 094-223466
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 041.2:84000 Los 73
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Schramm Tiefbau GmbH
Postanschrift: In den Langen Lehden 12
Postort: Ilmenau
Postleitzahl: 98693
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ilm-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 91 990 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nach § 155 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ende der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe bzw. Einreichung der Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so ist das Unternehmen berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vom Auftraggeber nach § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Tage nach Absendung der Information, bzw. 10 Tage nach Absendung der Information auf elektronischem Weg geschlossen werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2020/S 155-378548 (2020-08-07)