Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in den Leistungsbildern Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke/Tragwerksplanung: 10 %.
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
2.1.) Bürokapazität/Personalstärke: 10 %
2.2.) Referenzen: Referenzportfolio Bewerber (Büro): konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen: 80 %
Bearbeitungszeitraum der Referenzen: 1.1.2010 bis zum Ablauf der unter IV.2.2) genannten Bewerbungsfrist, Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) oder der Abschluss der letzten beauftragten Leistungsphase (sofern nicht bis Lph. 8 beauftragt) innerhalb des genannten Zeitraums stattgefunden hat.
Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet.
Die Gesamtschau orientiert sich an den insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen. Alle übrigen Bewerber erhalten sodann abgestuft nach der Vergleichbarkeit Punkte. Es können jedoch auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet, dann hingegen etwas abgeschwächter.
Eine Punktzahl von 5 Punkten kann (begrenzt nach oben) ab 3 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Sollte kein Bewerber über 3 insgesamt sehr gut vergleichbare Referenzen verfügen, so erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am besten ist.
Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
— Anzahl der Referenzen,
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
Straßenbrücken über Autobahnen (sehr gut vergleichbar)
— sonstige konstruktive Ingenieurbauwerke über Autobahnen (gut vergleichbar),
— Konstruktive Ingenieurbauwerke an Autobahnen (vergleichbar),
— Straßenbrücken über andere kreuzungsfrei ausgeführte Straßen (vergleichbar),
— Neubauten/ mit Neubau vergleichbarer Umbauten (sehr gut vergleichbar),
— Sanierung (vergleichbar),
— Bauen im lfd. Betrieb (sehr gut vergleichbar),
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung. Ingenieurbauwerke und in den Leistungsphasen 2-6 des Leistungsbildes Fachplanung Tragwerksplanung (sehr gut vergleichbar, wenn hinsichtlich der Objektplanung insgesamt mind. 90 Prozent, hinsichtlich der Tragwerksplanung mind. 75 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind).
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat hinsichtlich der anrechenbaren Kosten addiert eine Größenordnung von ca. 4,2 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls anrechenbare Kosten in einer Größenordnung von 3 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.