Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen mit dem Angebot den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, derer sich der Bewerber zwecks Erfüllung der Eignungsanforderungen bedient, ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“,
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Jeweils ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen, derer Kapazitäten sich der Bewerber zwecks Erfüllung der Eignungsanforderungen bedient, sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch die Vorlage der im Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen, zu bestätigen.
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich als Bestandteil der Vergabeunterlagen zu dieser Ausschreibung unter
https://www.e-vergabe-sh.de/fileadmin/content/Service/GMSH_VHB_124.pdf
— Anzahl der gemäß DGUV Regel 101-004 sachkundigen Mitarbeiter,
— Anzahl der Facharbeiter und gewerblichen Mitarbeiter,
— Anzahl von Ersatzpersonal bei erforderlicher zusätzlicher Aufstockung zur Termineinhaltung mit erforderlichem qualifiziertem Personal,
— Anzahl der gemäß TRGS 519 geprüften Unterdruckhaltegeräte,
— Anzahl der Schleusen (4-Kammer-Personen-Schleusen, 2-Kammer-Material-Schleusen),
— Zulassung gemäß Anhang II GefStoffV,
— Anzahl der gemäß GefStoffV sachkundigen Mitarbeiter,
— Anzahl von Longfrontbaggern mit Ausleger min. 30 m und > 50 t Einsatzgewicht,
— Anzahl von Hydraulikbaggern mit Nennung Einsatzgewicht,
— Anzahl und Art von Anbaugeräten mit Nennung Einsatzgewicht.
Versicherungen:
— Deckung der Risiken durch die Betriebshaftpflichtversicherung aus dem Umgang mit gefährlichen Stoffen; Deckungssumme für Asbest: mind. 2 000 000 EUR,
— Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens je 5 000 000 EUR, 2-fach maximiert für: Personen-, Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall; Umwelt- und Gewässerschäden pro Schadensfall; Ausschluss der Radiusklausel.