Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Nachweise/Erklärungen sind von allen Bewerbern (auch präqualifizierten Unternehmen) mit dem Angebot vorzulegen:
— Referenzliste mit der Angabe vergleichbarer Leistungen der letzten fünf Jahre mit Angabe des Objektes/Ausführungsort, Ausführungszeit, Auftragswert, Auftraggeber;
— gültiger Nachweis über die bestehende Haftpflichtversicherung, Alter der Bescheinigung: max. 1 Jahr.
Der Auftraggeber behält sich die Vorlage folgender Nachweise und Erklärungen vor:
1. gültige Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, Alter der Bescheinigung: max. 1 Jahr,
2. gültige Bescheinigung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, Alter der Bescheinigung: max. 1 Jahr,
3. gültiger Nachweis über die Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, Alter der Bescheinigung: max. 1 Jahr und der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nummer 3 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes. (Der Nachweis entspr. § 5 Nr. 3 des AEntG muss nur dann eingereicht werden, wenn die ausgeschriebene Leistung dem AEntG unterliegt.),
4. ggfs. Bescheinigung über die Eintragung in die Handwerksrolle,
5. die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte.
Bei Bewerbern, die in die Liste des Vereins für Präqualifikation für Bauunternehmen e. V. eingetragen sind, wird gem. § 6b (EU) Abs. 1 VOB/A auf die Vorlage der nachfolgend genannten Nachweise 1-5 verzichtet.